Entscheidungsvorlage - FB 61/0187/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 7 einschl. der Änderungen Nr. I,II,III+VI der ehemaligen Gemeinde Haaren im Stadtbezirk Aachen - Haaren im Bereich zwischen Auf der Hüls, Am Rosengarten, der ehemaligen Bahntrasse Haaren-Rothe Erde und der BAB 544 - zur Kenntnis. Sie stellt aus bezirklicher Sicht fest, dass  auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuß die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB  sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 7 einschl. der Änderungen Nr. I,II,III+VI der ehemaligen Gemeinde Haaren - im Stadtbezirk Aachen - Haaren im Bereich zwischen Auf der Hüls, Am Rosengarten, der ehemaligen Bahntrasse Haaren-Rote Erde und der BAB 544 - zur Kenntnis. Er beschließt, auf die Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu verzichten.

Er beschließt die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB  sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Verfahrensbereich des Durchführungsplanes Nr. 7 liegt im Stadtbezirk Aachen - Haaren und umfasst die Flächen zwischen den Straßen Auf der Hüls und Am Rosengarten sowie der ehemaligen Eisenbahnlinie Haaren - Aachen-Rothe Erde und der BAB A 544.

 

Der Durchführungsplan Nr. 7 wurde in den 1950er Jahren von der ehemaligen Gemeinde Haaren nach dem Aufbaugesetz als Durchführungsplan Nr. 7 für den Bereich Überhaaren aufgestellt und ist seit Oktober 1960 rechtsgültig. Er wurde seinerzeit aufgestellt, um die bauliche Entwicklung und die ordnungsgemäße Erschließung und Bebauung des bis dahin weitgehend unbebauten Bereiches Überhaaren zwischen Auf der Hüls und den Industriebahngleisen zu steuern und zu sichern. In den darauf folgenden Jahren wurde der Durchführungsplan Nr. 7 aufgrund der städtebaulichen Entwicklung im Verfahrensbereich durch die Änderungen Nr. I bis VI angepasst. Hierbei wurde für den Bereich der IV. Änderung  der separate Bebauungsplan Nr. 647 - Hofenbornstraße - aufgestellt und der Bereich der V. Änderung wurde von einer Teilfläche der Bebauungsplan Nr. 659 - Grünzug Haaren - überdeckt.

 

Der Durchführungsplan Nr. 7 setzt für den Verfahrensbereich in der Hauptsache eine allgemeine Wohnbebauung und die entsprechende verkehrliche Erschließung fest.

 

Nach nunmehr nahezu 50 Jahren ist das Plangebiet  vollständig bebaut und die städtebaulichen Leitziele, die 1960 zur Aufstellung des Durchführungsplanes Nr. 7 geführt haben, sind erfüllt.

 

Daher soll der Durchführungsplan Nr. 7 für den Bereich Überhaaren einschließlich seiner Änderungen I, II, III + VI nun in Gänze und ersatzlos aufgehoben werden.

 

Von diesem Aufhebungsverfahren ist der Bebauungsplan Nr. 647 - Hofenbornstraße - nicht betroffen , er behält  seine unveränderte Gültigkeit.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 659  - Grünzug Haaren - wird derzeit in einem parallelen Verfahren ebenfalls ein Aufhebungsverfahren durchgeführt.

 

Da das Plangebiet vollständig bebaut ist und sich zukünftige Vorhaben gem. § 34 an der vorhandenen Bebauung orientieren würden, ist eine negative Auswirkung auf die betroffene Bevölkerung durch die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 7 nicht zu erwarten. Daher kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

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Anlagen

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