Entscheidungsvorlage - FB 23/0057/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Bereich der städtischen Wochenmärkte
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 23/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Entscheidung
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08.06.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der städtischen Wochenmarktsatzung
ist bisher festgelegt, dass die Zuweisung schriftlich zu beantragen ist und
jeweils für ein Jahr erteilt wird. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres
Jahr, sofern sie nicht vor dem 30.09. eines Jahres widerrufen wird.
Das Land
Nordrhein-Westfalen hat die Kommunen aufgefordert, ihre bestehenden Satzungen
im Hinblick auf die Europäische Dienstleistungsrichtlinie zu überprüfen. Sie
verbietet in Art. 12 Abs. 2 ausdrücklich eine automatische Verlängerung von
zahlenmäßig beschränkten Genehmigungen (im Falle der Zuweisung von
Marktstandplätzen ergibt sich diese Beschränkung aufgrund des begrenzten
Platzangebots). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuregelung. Darüber
hinaus fordert die Dienstleistungsrichtlinie ein offenes, transparentes
Verfahren, das die Chancengleichheit aller Bewerber gewährleistet.
Die
Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, für die Wochenmärkte ein eigenes
Vergabekonzept zu entwickeln. Um ein offenes, transparentes Verfahren zu
erreichen, schlägt die Verwaltung vor, alle Standplätze auf den 12 städtischen
Wochenmärkten neu auszuschreiben. Jedes halbe Jahr soll die Ausschreibung eines
Marktes erfolgen. Nach sechs Jahren sind dann alle 12 Märkte ausgeschrieben und
neu verteilt. Gleichzeitig wird bei jeder Ausschreibung eine 6-Jahres-Laufzeit
festgelegt, sodass nach Ablauf dieser Frist das Verfahren von vorne beginnt.
Die Wochenmärkte werden auf Grundlage
der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen durchgeführt. Die Wochenmärkte
selbst, die Öffnungszeiten und die Warensegmente entsprechen den Festlegungen
der Satzung. Mit den Ausschreibungen der Wochenmärkte wird jedem Interessenten
die Möglichkeit eröffnet, als Beschicker am Markt teilzunehmen.
Allgemeine Ausschreibungsinhalte:
•
Auftragsgegenstand
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Ausführungsfrist
•
Laufzeit der
Ausschreibung
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Auszuschreibender
Wochenmarkt
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Markttag
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Öffnungszeiten
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Marktfläche
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Anzahl der
maximal zu vergebenden Stellflächen je Warensegment
Inhalte der Bewerbungsunterlagen
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Bewerbungsschreiben
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Referenzen
•
Gewerbeschein
•
benötigte
Aufstellfläche für den Stand, Kühlaggregate, Fahrzeuge sowie Stärke des
Stromanschluss
Auswahlkriterien:
Sollten mehrere Bewerbungen je Segment vorliegen, findet eine
Auswahl aufgrund folgender Auswahlkriterien statt, die entsprechend ihrer
Gewichtung aufgeführt werden:
•
Attraktivität (Vielfalt des Warenangebots, Frische der Ware,
äußeres Erscheinungsbild des Standes bzw. Fahrzeugs)
•
bekannt,
bewährt (Referenzen, Erfahrungen des
Bewerbers und mit dem Bewerber)
•
Form und
Inhalt der Bewerbung
Kann zwischen Bewerbern ein Vorrang
anhand dieser Kriterien nicht festgestellt werden, erfolgt die Auswahl durch
Losentscheid.
Es wird für
jeden Markt und für jedes Segment eine interne Rangliste festgelegt. Bei einer
Kündigung während der Laufzeit wird entsprechend der Rangliste vergeben.
Sollten sich innerhalb der Laufzeit die Rahmenbedingungen stark verändern oder
keine Bewerber mehr vorhanden sein, wird der einzelne Standplatz separat bis
zum Ende der Laufzeit neu ausgeschrieben.
Folgende Ergänzungen sollen darüber hinaus in der
Wochenmarktsatzung erfolgen:
- Die Zuweisung ist nicht übertragbar.
Auf Antrag kann im Einzelfall eine Ausnahmeregelung getroffen werden, wenn eine
soziale Härte vorliegt wie z.B. schwere Erkrankung des Standplatzinhabers bei
gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze
- Für
saisonale Produkte kann auf Antrag die Zuweisung eines Standplatzes auch
tageweise oder wochenweise erfolgen.
Neben diesen Änderungen müssen aufgrund der Europäischen
Dienstleistungsrichtlinie eine Regelung über die Bearbeitungsfrist und eine
verfahrensrechtliche Regelung in die Wochenmarktsatzung aufgenommen werden:
- Über
den Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes wird innerhalb einer Frist von drei
Monaten entschieden.
- Gewerbetreibende
mit Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in
einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen
Wirtschaftsraum, die im Inland nur vorübergehend tätig sind, können das
Verwaltungsverfahren nach dieser Satzung über eine einheitliche Stelle nach dem
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW abwickeln.