Entscheidungsvorlage - FB 23/0057/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs-und Liegenschaftsausschuss stimmt den Erläuterungen der Verwaltung zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Bereich der städtischen Wochenmärkte zu und genehmigt die entsprechenden Änderungen der Wochenmarktsatzung.                

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der städtischen Wochenmarktsatzung ist bisher festgelegt, dass die Zuweisung schriftlich zu beantragen ist und jeweils für ein Jahr erteilt wird. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht vor dem 30.09. eines Jahres widerrufen wird.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Kommunen aufgefordert, ihre bestehenden Satzungen im Hinblick auf die Europäische Dienstleistungsrichtlinie zu überprüfen. Sie verbietet in Art. 12 Abs. 2 ausdrücklich eine automatische Verlängerung von zahlenmäßig beschränkten Genehmigungen (im Falle der Zuweisung von Marktstandplätzen ergibt sich diese Beschränkung aufgrund des begrenzten Platzangebots). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer Neuregelung. Darüber hinaus fordert die Dienstleistungsrichtlinie ein offenes, transparentes Verfahren, das die Chancengleichheit aller Bewerber gewährleistet.

 

Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen, für die Wochenmärkte ein eigenes Vergabekonzept zu entwickeln. Um ein offenes, transparentes Verfahren zu erreichen, schlägt die Verwaltung vor, alle Standplätze auf den 12 städtischen Wochenmärkten neu auszuschreiben. Jedes halbe Jahr soll die Ausschreibung eines Marktes erfolgen. Nach sechs Jahren sind dann alle 12 Märkte ausgeschrieben und neu verteilt. Gleichzeitig wird bei jeder Ausschreibung eine 6-Jahres-Laufzeit festgelegt, sodass nach Ablauf dieser Frist das Verfahren von vorne beginnt.

 

Die Wochenmärkte werden auf Grundlage der Satzung für die Wochenmärkte in der Stadt Aachen durchgeführt. Die Wochenmärkte selbst, die Öffnungszeiten und die Warensegmente entsprechen den Festlegungen der Satzung. Mit den Ausschreibungen der Wochenmärkte wird jedem Interessenten die Möglichkeit eröffnet, als Beschicker am Markt teilzunehmen.

 

Allgemeine Ausschreibungsinhalte:


                     Auftragsgegenstand

                     Ausführungsfrist

                     Laufzeit der Ausschreibung

                     Auszuschreibender Wochenmarkt

                     Markttag

                     Öffnungszeiten

                     Marktfläche

                     Anzahl der maximal zu vergebenden Stellflächen je Warensegment

 

Inhalte der Bewerbungsunterlagen

                     Bewerbungsschreiben

                     Referenzen

                     Gewerbeschein

                     benötigte Aufstellfläche für den Stand, Kühlaggregate, Fahrzeuge sowie Stärke des Stromanschluss

 

Auswahlkriterien:

Sollten mehrere Bewerbungen je Segment vorliegen, findet eine Auswahl aufgrund folgender Auswahlkriterien statt, die entsprechend ihrer Gewichtung aufgeführt werden:

                     Attraktivität (Vielfalt des Warenangebots, Frische der Ware, äußeres Erscheinungsbild des Standes bzw. Fahrzeugs)

                     bekannt, bewährt (Referenzen, Erfahrungen des Bewerbers und mit dem Bewerber)

                     Form und Inhalt der Bewerbung

 

 

Kann zwischen Bewerbern ein Vorrang anhand dieser Kriterien nicht festgestellt werden, erfolgt die Auswahl durch Losentscheid.

 

Es wird für jeden Markt und für jedes Segment eine interne Rangliste festgelegt. Bei einer Kündigung während der Laufzeit wird entsprechend der Rangliste vergeben. Sollten sich innerhalb der Laufzeit die Rahmenbedingungen stark verändern oder keine Bewerber mehr vorhanden sein, wird der einzelne Standplatz separat bis zum Ende der Laufzeit neu ausgeschrieben.

 


Folgende Ergänzungen sollen darüber hinaus in der Wochenmarktsatzung erfolgen:

 

-          Die Zuweisung ist nicht übertragbar. Auf Antrag kann im Einzelfall eine Ausnahmeregelung getroffen werden, wenn eine soziale Härte vorliegt wie z.B. schwere Erkrankung des Standplatzinhabers bei gleichzeitigem Erhalt der Arbeitsplätze          

 

-          Für saisonale Produkte kann auf Antrag die Zuweisung eines Standplatzes auch tageweise oder wochenweise erfolgen.

 

Neben diesen Änderungen müssen aufgrund der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie eine Regelung über die Bearbeitungsfrist und eine verfahrensrechtliche Regelung in die Wochenmarktsatzung aufgenommen werden:

 

-          Über den Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes wird innerhalb einer Frist von drei Monaten entschieden.

 

-          Gewerbetreibende mit Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum, die im Inland nur vorübergehend tätig sind, können das Verwaltungsverfahren nach dieser Satzung über eine einheitliche Stelle nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW abwickeln.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

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