Entscheidungsvorlage - FB 61/0156/WP16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 910 zur Kenntnis.

Er beschließt  den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-           Verschiebung der Garagenfläche im Bereich der Eupener Straße 287b in Richtung Eupener Straße.

Weiterhin beschließt er die Schriftlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

-           Konkretisierung der schriftlichen Festsetzung zu den überbaubaren Grundstücksflächen bezogen auf Terrassenüberdachungen und Wintergärten

-           Ergänzung der schriftlichen Festsetzung zu nachträglichen Dämmmaßnahmen.

 

Der Rat beschließt nach sorgfältiger Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange sämtliche zu den einzelnen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt den so geänderten bzw. ergänzten Bebauungsplan Nr. 910 – Eupener Straße, Heidweg – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen den rückwärtigen Grenzen der Bebauung Eupener Straße 269, 275, 279 und 281, dem Heidweg, der rückwärtigen Grenze der Bebauung an der Eupener Straße (Haus Nr. 376a bis zur Einmündung Grindelweg) und der Eupener Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Inhalt der Vorlagen

FB61/1045/WP15 – Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation/ der Beteiligung der Behörden

FB61/1203/WP15 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage und

FB61/0156/WP16 – Bericht über das Ergebnis der erneuten Offenlage

einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Nach erfolgter Bürgerinformation und frühzeitiger Beteiligung der Behörden hat der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte in seiner Sitzung am 19.03.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 910 – Eupener Straße/ Heidweg - zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 27.04.2009 bis einschließlich zum 29.05.2009 stattgefunden.

 

In seiner Sitzung am 03.12.2009 hat sich der Planungsausschuss mit dem Ergebnis der Offenlage befasst und folgenden Beschluss gefasst:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Als Ergebnis der Offenlage beschließt er, den Bebauungsplan und die Schriftlichen Festsetzungen wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:

                    Kennzeichnung von Lärmbereichen im Bebauungsplan

                    Festsetzung eines Schalldämmmaßes im Bebauungsplan und den Schriftlichen Festsetzungen

                    Streichung der Festsetzung bezüglich der Ansiedlungsbegrenzung von Stellplätzen in den Schriftlichen Festsetzungen und im Bebauungsplan

                    Ergänzung der Schriftlichen Festsetzungen mit einer Festsetzung zur Gesamtbreite von Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen, Carports und Tiefgaragen pro Grundstück

                    Ergänzung der Schriftlichen Festsetzungen mit einer Festsetzung zu Terrassenüberdachungen und Wintergärten

                    Änderung der relativen Festsetzung zur Begrenzung der Anzahl an Wohneinheiten für das Gebäude Heidweg 17 auf insgesamt 5 im Bebauungsplan und in den Schriftlichen Festsetzungen

                    Änderung der überbaubaren Fläche im Bereich Heidweg 71 im Bebauungsplan.

Außerdem beschließt er den so geänderten Bebauungsplan Nr. 910 - Eupener Straße / Heidweg - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.

Darüber hinaus beschließt er, dass Anregungen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgebrachten werden können und dass die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.

Er empfiehlt dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.“

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte aus bezirklicher Sicht bereits am 04.11.2009 eine entsprechende Empfehlung abgegeben.

 

 

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 18.01.2010 bis einschließlich zum 29.01.2010.

Parallel dazu wurde keine erneute Beteiligung der Behörden durchgeführt, da ihre Belange durch die Änderungen nicht berührt werden.

 

Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 06.05.2010 mit dem Ergebnis der erneuten Offenlage beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird aus bezirklicher Sicht am 05.05.2010 darüber beraten.

 

Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.

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Anlagen

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