Entscheidungsvorlage - FB 61/0156/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 910 - Eupener Straße / Heidweg -hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.05.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum
Bebauungsplan Nr. 910 zur Kenntnis.
Er beschließt den Bebauungsplan gemäß
§ 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Verschiebung
der Garagenfläche im Bereich der Eupener Straße 287b in Richtung Eupener Straße.
Weiterhin beschließt er die Schriftlichen Festsetzungen
zum Bebauungsplan wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
- Konkretisierung der schriftlichen
Festsetzung zu den überbaubaren Grundstücksflächen bezogen auf
Terrassenüberdachungen und Wintergärten
- Ergänzung
der schriftlichen Festsetzung zu nachträglichen Dämmmaßnahmen.
Der Rat beschließt nach sorgfältiger Abwägung der
privaten und der öffentlichen Belange sämtliche zu den einzelnen
Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der
Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Er beschließt den so geänderten bzw. ergänzten
Bebauungsplan Nr. 910 – Eupener Straße, Heidweg – für den
Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen den rückwärtigen
Grenzen der Bebauung Eupener Straße 269, 275, 279 und 281, dem Heidweg, der
rückwärtigen Grenze der Bebauung an der Eupener Straße (Haus Nr. 376a bis zur
Einmündung Grindelweg) und der Eupener Straße gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/1045/WP15 – Bericht über das Ergebnis der Bürgerinformation/ der Beteiligung der Behörden
FB61/1203/WP15 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage und
FB61/0156/WP16 – Bericht über das Ergebnis der erneuten Offenlage
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Nach erfolgter Bürgerinformation und frühzeitiger Beteiligung der Behörden hat der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte in seiner Sitzung am 19.03.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 910 – Eupener Straße/ Heidweg - zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 27.04.2009 bis einschließlich zum 29.05.2009 stattgefunden.
In seiner Sitzung am 03.12.2009 hat sich der
Planungsausschuss mit dem Ergebnis der Offenlage befasst und folgenden
Beschluss gefasst:
„Der Planungsausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Als
Ergebnis der Offenlage beschließt er, den Bebauungsplan und die Schriftlichen
Festsetzungen wie folgt zu ändern bzw. zu ergänzen:
Kennzeichnung von Lärmbereichen im Bebauungsplan
Festsetzung eines Schalldämmmaßes im Bebauungsplan und
den Schriftlichen Festsetzungen
Streichung der Festsetzung bezüglich der
Ansiedlungsbegrenzung von Stellplätzen in den Schriftlichen Festsetzungen und
im Bebauungsplan
Ergänzung der Schriftlichen Festsetzungen mit einer
Festsetzung zur Gesamtbreite von Zufahrten zu Stellplätzen, Garagen, Carports
und Tiefgaragen pro Grundstück
Ergänzung der Schriftlichen Festsetzungen mit einer
Festsetzung zu Terrassenüberdachungen und Wintergärten
Änderung der relativen Festsetzung zur Begrenzung der
Anzahl an Wohneinheiten für das Gebäude Heidweg 17 auf insgesamt 5 im
Bebauungsplan und in den Schriftlichen Festsetzungen
Änderung der überbaubaren Fläche im Bereich Heidweg 71
im Bebauungsplan.
Außerdem beschließt er den so geänderten Bebauungsplan Nr.
910 - Eupener Straße / Heidweg - gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen.
Darüber hinaus beschließt er, dass Anregungen nur zu den
geänderten bzw. ergänzten Teilen vorgebrachten werden können und dass die
öffentliche Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.
Er empfiehlt dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte aus bezirklicher Sicht bereits am 04.11.2009 eine entsprechende Empfehlung abgegeben.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes erfolgte in der Zeit vom 18.01.2010 bis einschließlich zum 29.01.2010.
Parallel dazu wurde keine erneute Beteiligung der Behörden durchgeführt, da ihre Belange durch die Änderungen nicht berührt werden.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 06.05.2010 mit dem Ergebnis der erneuten Offenlage beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird aus bezirklicher Sicht am 05.05.2010 darüber beraten.
Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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580,6 kB
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(wie Dokument)
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525,3 kB
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