Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0190/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Erweiterung des Geltungsbereichs des bestehenden Aufstellungsbeschlusses A 205 – Luxemburger Ring, Am Chorusberg – um die Fläche zwischen den Gebäuden Eupener Straße 176 und 182 zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Erweiterung des Geltungsbereichs des bestehenden Aufstellungsbeschlusses A 205 – Luxemburger Ring, Am Chorusberg – um die Fläche zwischen den Gebäuden Eupener Straße 176 und 182.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Für den an die Eupener Straße angrenzenden Teil des Flurstücks 2333 zwischen den Gebäuden Eupener Straße 176 und 182 liegt der Verwaltung eine Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses vor. Durch die Realisierung des Bauvorhabens würde der derzeit auf dieser Fläche liegende private Fuß- und Radweg ersatzlos entfallen und wäre als Verbindungsweg zwischen dem Höfchensweg und der Eupener Straße nicht mehr nutzbar. Da für diese Fläche derzeit kein Bebauungsplan oder Aufstellungsbeschluss vorliegt, wäre das Bauvorhaben zulässig (§ 34 BauGB).

 

Aufgrund der vielfältigen bedeutsamen Erschließungs- und Verbindungsfunktionen dieses Weges liegt ein Erhalt der Wegeverbindung jedoch im öffentlichen Interesse. Insbesondere dient der Weg Kindern als Schulweg zur Grundschule am Höfchensweg. Schüler, die aus Richtung Osten kommen, können über diesen Weg und den verkehrsarmen Höfchensweg das Schulgelände erreichen. Der Weg leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr.

 

Auch das Seniorenzentrum Papst-Johannes-Stift zwischen Höfchensweg und Trautnerstraße ist über die Trautnerstraße und eine Fußgängerbrücke über den Goldbach an diesen Weg angeschlossen. Den Bewohnern der Wohnanlage ist es durch die Wegeverbindung möglich, die Bushaltestellen sowie die Nahversorgungseinrichtungen an der Eupener Straße und am Jahnplatz auf kurzem Weg zu erreichen. Durch einen Wegfall dieser Verbindung könnten diese Ziele nur noch über erheblich weitere Strecken wie beispielsweise den Luxemburger Ring erreicht werden.

 

Darüber hinaus stellt der Weg für die Bewohner der östlich angrenzenden Quartiere einen wichtigen Zugang zum Erholungsgebiet beiderseits des Höfchenswegs dar.

 

Um das Bauvorhaben in der derzeitigen Form ablehnen zu können und so die Wegeverbindung zu sichern, soll der bestehende Aufstellungsbeschluss für das Gebiet Luxemburger Ring / Am Chorusberg (A 205) um die betroffene Fläche erweitert werden. Die künftige Bebauung des Grundstücks könnte dann den Zielformulierungen der Rahmenplanung Südviertel entsprechend und unter Wahrung der Wegeverbindung durch das Bauleitplanverfahren geregelt werden.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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