Kenntnisnahme - FB 61/0157/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Antragsteller hatte sich mit gleichem Schreiben bereits an den Oberbürgermeister gewandt und mit Datum vom 18.03.2010 bereits inhaltlich nachfolgende Antwort erhalten:

 

" In den Heimgärten werden oder sind 5 Mehlbeeren zur Pflanzung auf ausschließlich vorhandenen Baumstandorten als Ersatzpflanzungen durch den Aachener Stadtbetrieb vorgesehen. Lediglich ein Standort ist seitlich etwas eingerückt worden, um die Zufahrt zu einer privaten Garage zu erleichtern.

Die Pflanzung inkl. der Bäume wird durch eine Fachfirma durchgeführt, die den Auftrag durch eine vorher durchgeführte Ausschreibung erhalten hat.    

 

Die Pflanzung wurde im Bebauungsplan Nr. 844 - In den Heimgärten -  festgelegt. Dieser hat das Ziel, den Siedlungsgrundriss zu sichern und siedlungsverträgliche Entwicklungsmöglichkeiten festzulegen. Eine Gestaltungssatzung wurde zusätzlich aufgestellt, um eine Anpassung bei baulichen Änderungen in der als Denkmalbereich festgesetzten Siedlung sicherzustellen. Der öffentliche Straßenraum ist wesentlicher Bestandteil des Siedlungsgrundrisses.

 

Die Gestaltungssatzung trifft keine konkreten Aussagen für den öffentlichen Raum. Die schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes setzen den ursprünglichen Rhythmus der Baumpflanzungen mit der Baumsorte Mehlbeere fest. Die Baumstandorte in den Heimgärten sind daher nicht frei wählbar. Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden bei der Festlegung der Baumstandorte vorhandene Einfahrten berücksichtigt.

 

Es handelt sich hier um eine Siedlung aus den 1920er Jahren. Die Bewohner verfügten damals über keine Autos. Der Standort ist wie die Innenstadt als Bestandsgebiet zu betrachten. Der Anspruch, dass für jede Wohneinheit ein Auto untergebracht werden kann, kann der Siedlungsgrundriss nicht leisten. Veränderungen des öffentlichen Straßenraumes, z.B. durch Schrägaufstellung von Stellplätzen, beeinflussen den Siedlungsgrundriss.

 

Die Denkmalbereichssatzung und die Gestaltungssatzung wurden erlassen, um die Siedlung "In den Heimgärten" in ihrer Gestaltung auf die Entwurfsidee der Gartenstadtsiedlung aus den 20-iger Jahren des vorigen Jahrhunderts zurückzuführen. Wie Sie richtig ausführen, ist die Siedlung ein herausragendes Beispiel einer solchen Gartenstadtsiedlung.

Die besondere Qualität dieser Anlage liegt sowohl in der gekonnten mit sehr schlichten Mitteln ausgeführten Fassadengestaltung der einzelnen Häuser, die zusammengeschlossen als Hausreihe immer eine Gesamtgestaltung ähnlich einer Villa ergeben, als auch in der Gestaltung des öffentlichen Raumes und des Siedlungsgrundrisses, der bewusst in die topographische Lage eingefügt wurde. Die Zentralachse "In den Heimgärten" liegt auf der Höhe; das Gelände fällt allseitig ab. Das obere Ende der Straße In den Heimgärten wird durch den Weingartshof als zentralen Platz der Siedlung gebildet. Am unteren Ende der Achse war ehemals als Betonung eine Aufweitung in dem Bereich der Straße Im Gillesbachtal. Dieser Platzbereich wurde durch bauliche Veränderungen bereits den Anliegergrundstücken zugeschlagen und ist heute nur noch in Resten erkennbar. Die Straße In den Heimgärten erfährt in dem von Ihnen angesprochenen Bereich eine Aufweitung des Straßenbereiches, der typisch und besonders gestaltet ist. Die Aufweitung wird durch Ziergiebel und Vor- bzw. Rückspringen der Gebäude gestaltet und besitzt eine besondere städtebauliche Qualität. Eine ähnliche Aufweitung  der Straßenanlage wurde an der Friedrich Ebert Allee geplant. Da aber das Gelände des ehemaligen Klosters damals nicht mit bebaut wurde, konnte diese nur einseitig ausgeführt werden.

 

Die gesamte Siedlung ist dadurch gekennzeichnet, dass städtebauliche Situationen mit großer Gestaltungskraft gelöst wurden, wie z.B. Eingangssituationen, Straßenabzweigungen, Fußwegeverbindungen und insbesondere der zentrale Weingartshof mit der Straßenachse In den Heimgärten.

 

Unbestreitbar ist, dass die von Ihnen angesprochene Parkplatzproblematik ein ernst zu nehmender Belang ist, zumal die Satzungen bis auf wenige Ausnahmen die Anlage von Stellplätzen auf den privaten Grundstücken verhindert. Die gestalterische Qualität der Siedlung verbietet aber eine einseitige Betrachtung und die öffentliche Fläche darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt, maximale Stellplatzfläche zu schaffen, betrachtet werden. Leider ist der Zustand der öffentlichen Flächen sanierungsbedürftig. Dies betrifft sowohl die Anpflanzung von Bäumen, die Beleuchtung, den Belag der Straßen- und Platzflächen und eine gestaltete Anordnung von Stellplätzen. Sinnvoll wäre ein Plan zur Gesamtsanierung mit dem Ziel, Städtebaufördermittel z.B. aus Mitteln des städtebaulichen Denkmalschutz einzuwerben.

 

Die Straße "In den Heimgärten" hat im mittleren Bereich eine Fahrbahnbreite von ca. 6 m, die in Richtung Weingartshof und Gillesbachtal nur noch ca. 4,30 m aufweist. Auf der östlichen Seite ist das Fahrbahnrandparken gestattet.

Die gesamte westliche Seite ist mit einem eingeschränkten Haltverbot belegt, um den Anwohnern das kurzzeitige Halten zum Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen zu ermöglichen.Im mittleren Bereich weitet sich die Fahrbahn auf, lässt ein Beparken an beiden Fahrbahnrändern aufgrund der fehlenden notwendigen Restfahrbahnbreite jedoch immer noch nicht zu. In diesem Bereich wird zwischen den Bäumen geparkt. Der Raum zwischen den Bäumen ist jedoch relativ knapp, so dass eine Beschädigung der Bäume nicht ausgeschlossen werden kann. Eine Änderung der Parkordnung ist aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreiten kaum möglich. Die mit einer wassergebundenen Decke versehenen Seitenstreifen können infolge der Bordsteinhöhe nicht zum Parken ausgewiesen werden, auf die vorgenannten gestalterischen Ausführungen möchte ich ebenfalls verweisen. Lösungen für die Parkproblematik könnten sich allerdings durch die Einführung des Bewohnerparkens ergeben, da  "Fremdparker" verdrängt würden.

 

Beobachtungen zeigen allerdings auch, dass der Parkdruck nicht grundsätzlich festgestellt werden kann. Bei einer aktuellen Erhebung wurden  21 Fahrzeuge, die legal am Fahrbahnrand abgestellt wurden, registriert. Lediglich drei

Fahrzeuge waren zwischen den Bäumen bzw. auf dem Gehweg abgestellt. Insgesamt waren noch ca. 7 legale Parkmöglichkeiten vorhanden ."

Die Verwaltung empfiehlt, die Gesamtthematik im Zuge der anstehenden Rahmenplanung Aachen-Burtscheid auf zu greifen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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