Entscheidungsvorlage - FB 61/0189/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen - Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss den Ausführungsbeschluss zum Umbau des Boxgrabem - 2. BA, auf Grundlage der Pläne 2010_005_L 1 und AQ 1,  vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschussgebers, zu fassen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt - vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschussgebers - den Umbau des Boxgraben - 2. BA, auf Grundlage der Pläne 2010_005 _L 1  und AQ1.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Allgemeines

Der Boxgraben ist ein Teil der Bundesstraße 1 und ein Abschnitt des südlichen  Alleenrings, der als innerstädtischer Hauptverteilerring fungiert. Er trennt den historischen Stadtkern von den umliegenden

Wohngebieten. Im betroffenen Abschnitt ist der Boxgraben einseitig mit geschlossener Blockrandbebauung bebaut. Südlich grenzt eine geneigte Parkanlage an, die - im Zusammenspiel mit dem Marschiertor - noch die ehemalige Bedeutung als Teil der äußeren Stadtmauer und der diese hier umgebenden Grabens widerspiegelt.

 

Der betroffene Abschnitt des Boxgrabens hat für alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Busbenutzer und Autofahrer) wichtige Funktionen. Es besteht die besondere Verteilerwirkung als Teil des Aachener Alleenrings; an den Anschlussknoten findet die Verknüpfung mit den südlichen Stadtbezirken und der umgebenden Region statt, gleichzeitig ist über die Karmeliterstraße und  über die Franzstraße eine wesentliche Anbindung der Innenstadt gegeben.

 

Am Knoten Karmeliterstraße/Boxgraben bestehen wesentliche Verflechtungen für IV und ÖV- Bewegungen von und zur Innenstadt, am Knoten Burtscheider Straße/Boxgraben sind diese Verflechtungen vor allem aus den südlich gelegenen Außenbereichen in die Innenstadt orientiert. Die einmündende Franzstraße hat dazu große Bedeutung für die Fußgängerströme von und aus der Stadt. Daraus resultiert eine große Anzahl an Fußgängerquerungen. Die aus der Netzsituation notwendige Radwegeanbindung aus der Stadt in den Südraum ist an diesem Knoten unterbrochen. Aus der Franzstraße kommend endet die Radverbindung vor dem Marschiertor und beginnt erst wieder jenseits der Zollamtstraße auf der Burtscheider Brücke.

 

Von besonderer Bedeutung ist schließlich aber die Zubringerfunktion für den Aachener Hauptbahnhof, dessen Nutzerzahlen in den vergangenen Jahren zweistellige Steigerungsraten aufweisen, Der 1. BA von der Karmeliterstraße bis zur Schanz  wurde im April  2010 fertiggestellt.

 

 

2. Beschreibung der Maßnahme

 

Ausbaudetails

Für die Fahrbahn ist eine Asphaltkonstruktion gem. Bauklasse I aus 4cm Splitt-Mastix (alternativ 2,5cm lärmoptimierte Asphaltdeckschicht), 8cm Binder, 16cm bituminöse Tragschicht, 45 cm Frostschutzschicht und ggf. 20 cm Bodenverbesserung  vorgesehen.

Der nördliche Gehwege vor den Gebäuden wird wie in dem bereits fertig gestellten Abschnitt des Boxgrabens aus 8cm Betonplatten im Diagonalverband in 3-5 cm Brechsand/Splittbettung verlegt, 15cm hydraulisch gebundene Tragschicht (HGT) und 13cm Frostschutzschicht (FSS) hergestellt. Im südlichen Gehweg dagegen soll die historische Oberfläche aus Mosaikpflaster mit dekorativen rot-weißem Band am Gehwegrand wiederhergestellt werden.

Der Parkstreifen erhält den üblichen Aufbau aus 8 cm Betonpflaster, Bettung, 15 cm HGT, 18cm FSS in dem sechs Bäume mit eingeplant werden. Der Einmündungsbereich zur Franzstraße wird zur Aufwertung des Fußgängerübergangs aus Betonsteinpflaster im Ellbogenverband ausgebildet. Fahrradbügel werden auf der nördlichen Seite  aufgestellt.

 

Wegen der erhaltenswerten Bäume auf der Parkseite und zum Schutz deren Wurzelwerks wird ein einseitiges Gefälle zur Nordseite geplant.

 Die Beleuchtung wird im gleichem Zug erneuert.

 

Verkehrsführung während der Bauzeit

Die bauliche Ausführung dauert, nach derzeitigem Kenntnisstand, ca. zehn Monate (gute Witterungsbedingungen, geringe Behinderungen durch archäologische Funde voausgesetzt) für Straßenbau sowie Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen.

Vorgesehen ist eine halbseitige Verkehrsführung. Das heißt der Verkehr Richtung Schanz wird durch die Baustelle geführt, der Verkehr Richtung Hauptbahnhof wird über Friedlandstraße, Burtscheider Straße oder Zollamtstraße ggf. mit kleinen baulichen Anpassungen an der Ecke altes Zollhaus umgeleitet.

 

 

3. Sonstiges

Im Zuge der Arbeiten werden neue Ver- und Entsorgungsleitungen (Kanal, Gas, Wasser) seitens der STAWAG  verlegt.

Die Beleuchtung wird erneuert  und innerhalb des Sicherheitsstreifens ca. 30 cm ab Vorderkante Bordstein versetzt.

 

 

4. Bauzeit

Sie STAWAG beabsichtigt mit ihren Maßnahmen im September zu beginnen. Der Baubeginn Straßenbau ist für Dezmber geplant und läuft dann parallel zu den Baumaßnahmen der STAWAG. Als Gesamtbauzeit sind 10  Monate vorgesehen. Diese Bauzeit ist jedoch nur einzuhalten, wenn keine unvorhergesehenen Zusatzarbeiten erforderlich werden.

 

 

5. Finanzierung

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Boxgraben 2. BA  von Karmeliterstraße bis Lagerhausstraße betragen voraussichtlich 900.000 EUR.

Die Mittel stehen unter dem PSP- Element 5 120102- 900 01300 300 7852 0000 Boxgraben 2. BA, zwischen Karmeliterstraße und Lagerhausstraße, zur Verfügung.

 

Die Förderung nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals GVFG) ist in Aussicht gestellt. Die Maßnahme soll über einen Kostenänderungsantrag zum bestehenden Förderantrag Boxgraben - 1. BA von Mozartstraße / Karmeliterstraße bis Lütticher Straße / Jakobstraße - abgesichert werden.

Des Weiteren löst die Maßnahme eine Beitragspflicht gemäß § 8 Kommunalgesetz (KAG NW) aus, so dass von den Eigentümern der durch die Straße erschlossenen Grundstücke Straßenbaubeiträge gemäß der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NW für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Aachen zu erheben sind.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Für den Ausbau stehen Mittel unter dem PSP- Element 5 120102- 900 01300 300 7852 0000 Boxgraben 2. BA, zwischen Mozartstraße und Burtscheider Straße, zur Verfügung. Einnahmen werden aus Zuschüssen nach dem Entflechtungsgesetz und Beiträgen gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) erwartet.

Die Gesamtkosten werden    ca.   900.000 Euro incl. MWST betragen.

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Anlagen

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