Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0038/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 900 – Krefelder Straße / Emmastraße - Umweltbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Anhörung/Empfehlung
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08.06.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Fachbereich Umwelt
36/20 hat den in der Anlage beigefügten Umweltbericht zum Bebauungsplan 900
Krefelderstraße/Emmastraße erstellt.
Der Bebauungsplan Nr. 900
unter der Bezeichnung “Krefelderstraße / Emmastraße” wird mit dem
Ziel der Schaffung von Gewerbeflächen und Wohnbauflächen entwickelt.
Nach Aufgabe des Alten
Tivoli durch die Allemannia voraussichtlich Ende 2010 sollen vorab die
planungsrechtlichen Grundlagen für die die Schaffung eines neuen innovativen
Wohngebietes mit unterschiedlichen Haustypen wie Einfamilienhäusern,
Doppelhäusern, Winkelhäusern, Stadthäusern, sowie auch Geschosswohnungsbau
geschaffen werden. Im Übergang zwischen dem Einfamilienhausbereich und dem
gewerblichen Bereich an der Krefelder Straße sollen Stadtvillen und
Seniorenwohnungen geschaffen werden. Entlang der Krefelder Straße soll eine
geschlossene drei- bis viergeschossige Blockrandbebauung mit einem
Vollsortimenter mit ca. 2.200 qm Fläche, einem Hotel, einem Boardinghaus und
Büros entstehen.
Aus der zum Planverfahren
durchgeführten Umweltprüfung ergeben sich folgende umweltrelevante und in der
Abwägung zu berücksichtigende Belange:
Schutzgut
Mensch:
Thema Lärm:
- Das Plangebiet ist durch den
Verkehrslärm an der Krefelderstraße verlärmt.
- Durch den vorgesehenen Gebäuderiegel
an der Krefelderstraße und den Würselener Wall sinkt der Lärmpegel im
Plangebiet auf unter 55 dB(A) ab. Der vorgesehenen Gebäuderiegel an der
Krefelder Straße sollte möglichst vor oder mit der dahinter liegenden
Einfamilienhausbebauung zeitnah errichtet werden, um so einen Lärmschutz
für das Wohngebiet bieten zu können.
- Für die Gebäude an der
Krefelderstraße und Merowingerstraße sind entsprechende Schalldämmaße und
Fenster mit entsprechenden Schallschutzklassen vorzusehen.
- Es ist für die Anwohner eine
verträgliche Abwicklung der Baustelle zu gewährleisten.
Thema Erholung/Grün- und
Freiflächen:
- Der Grünstreifen/öffentliche
Grünfläche an der Emmastraße entfällt
·
Öffentliche
Grünflächen sind vorgesehen: - 4m Streifen an der Emmastraße mit zu erhaltenem
Baumbestand
-öffentliche Grünfläche
nördlich des Würselener Walls
-öffentliche
Grünfläche „Grüne Mitte“
- Durch entsprechende grünordnerische
Festsetzungen sowie Planung einer hochwertigen neuen öffentlichen
Grünfläche und sonstiger Grünstrukturen soll die zukünftige Freiraumqualität
dem vorhandenen Soerser Wohnumfeld entsprechen.
Schutzgut
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Aufgrund der unmittelbaren Siedlungs-
und Straßennähe und der angetroffenen Biotopstrukturen ist davon
auszugehen, dass keine Lebensraumtypen nach Anhang I und keine Arten des
Anhangs II der FFH-Richtlinie, bzw. keine Arten des Anhanges I der
Vogelschutzrichtlinie im Betrachtungsraum vorkommen. Dies gilt auch für
die im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Tiere und Pflanzen.
- Der Gesamtversiegelungsgrad des
Plangebietes erhöht sich durch das Vorhaben auf 12.505 qm
- Die negative Bilanz von 4.143
Wertepunkten ist durch einen externen Ausgleich auf den städtischen
Pachtflächen „Kleiner Hof“ in Laurensberg auszugleichen
- Der Gehölzbestand an der Emmastraße
ist zu erhalten.
- Das Anpflanzen von Hecken und Bäumen
mit heimischen Gehölzen ist zu empfehlen.
Schutzgut Boden
- Das gesamte Plangebiet mit Auffüllungsmaterialien
(Boden-Bauschuttgemisch) bedeckt ist. Außerhalb der Wälle wurden im
Bereich der Emma- und Merowingerstraße sowie auf dem Vorplatz an der
Krefelder Straße Auffüllungsbereiche mit Mächtigkeiten bis zu ca. 3 m
angetroffen.
·
Die
vorgefundenen Belastungen in den Auffüllungsmaterialien sind mit der geplanten
Nutzung vereinbar, sofern die im Umweltbericht genannten Maßnahmen eingehalten
werden und als Hinweise in die Festsetzungen übernommen werden. Aufgrund der
vorliegenden Untersuchungsergebnisse ist eine Kennzeichnung nach § 9 Abs. 5 Nr.
3 BauGB für das Plangebiet erforderlich.
Schutzgut
Wasser
Beeinträchtigungen des
Grundwassers können hervorgerufen werden, wenn Bauwerke ins Grund- bzw.
Schichtenwasser einbinden.
Weitere gutachterliche
Untersuchungen für den Fall, dass Bauwerke in das Grundwasser einbinden werden,
sind erforderlich. Für jedes Baugrundstück ein detailliertes Baugrundgutachten
zu erstellen.
- Die wasserrechtliche und
wasserwirtschaftliche im Umweltbericht genannten Forderungen sind zwingend
umzusetzen:
Schutzgut Klima
/ Energie
Das Plangebiet befindet
sich im klimatisch und lufthygienisch belasteten Niederungsgebiet der weiteren
Soers.
Die vorgesehene
Nachverdichtung der Bebauung im Bereich des Plangebietes insbesondere an der
Krefelder Straße ist der immissionsklimatischen Situation nicht zuträglich.
- Die im Umweltbericht genannten
Planungsempfehlungen sollten berücksichtigt werden.
Schutzgut
Landschaftbild/Ortsbild:
Das Ortsbild für den
Bereich des Plangebietes verändert sich und wird einen urbanen Charakter,
angepasst an bereits bestehende Baustrukturen, erhalten.
Fazit:
Der Realisierung der im
Bebauungsplan festgesetzten Vorhaben steht aus Sicht des Fachbereiches Umwelt
unter der Einhaltung der aufgeführten Vorgaben, Auflagen und Empfehlungen nach
jetzigem Planungsstand nichts entgegen.
Die negative Bilanz der
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung wird extern ausgeglichen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: |
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Investitionskosten |
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640.000 € |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
___________€ |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
ja/nein |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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____________€ |
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d. |
Zuschüsse |
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____________€ |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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16.000 € |
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Personalkosten |
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____________€ |
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Sachkosten |
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____________€ |
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Abschreibung |
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____________€ |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
____________€ |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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____________€ |
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c. |
Zuschüsse |
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____________€ |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
___________€ |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
___________€ |
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c. |
Personalkosten |
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____________€ |
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d. |
Sachkosten |
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____________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme |
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____________€ |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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____________€ |
Die Kosten für die Planung, Erstellung, und Pflegekosten für die öffentlichen Grünflächen des Plangebietes können zum jetzigen Verfahrensstand nur grob ermittelt werden und müssen dem Detaillierungsgrad angepasst werden.
Demnach ergeben sich folgende Kosten für die Erstellung der Grünflächen:
- für die öffentliche intensiv zu gestaltende Grünfläche mit Kinderspielplatz 290.000 €
- für die öffentliche Grünfläche nördlich des Würselener Walls 195.000 €
- Grünzug Emmastraße 25.000 €
- Baumpflanzungen im Straßenraum 12.500 €
- Beleuchtung in den öffentlichen Grünflächen 30.000 €
Summe 555.500 €
Die Planungskosten sind mit ca. 85.000 € anzugeben.
Die Pflegekosten werden nach grober Schätzung für die öffentlichen Grünflächen ca. 16.000 € pro Jahr betragen.
Der externe Ausgleich auf den
städtischen Pachtflächen „Kleiner Hof“ in Laurensberg wird vom
Ökokonto der Stadt Aachen abgebucht. Es fallen keine weiteren Kosten an.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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