Empfehlungsvorlage (inaktiv) - AVV/0006/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zu Mobilitäts-Tickets im AVV zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Einführung eines Mobilitäts-Tickets zu den vorgenannten Modalitäten in der StädteRegion Aachen – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im regionalen AVV-Beirat der StädteRegion Aachen sowie der einvernehmlichen Abstimmung mit den jeweiligen Sozialämtern und der ARGE in der Städteregion Aachen – zu. Dabei ist Kostenneutralität für die kommunalen Haushalte sicher zu stellen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

 

Bereits seit Jahren wird über die Einführung von Mobilitäts-Tickets – oder auch „Sozial“-Tickets genannt – bundesweit diskutiert; die Umsetzung solcher Tarifangebote hat in einigen Regionen in Deutschland bereits stattgefunden, andere Regionen haben das Angebot wieder abgeschafft, wieder andere Regionen arbeiten derzeit an der Einführung des Tickets.

 

Wenn ein solches Ticket auf freiwilliger Basis bei den Verkehrsverbünden/-gemeinschaften oder -unternehmen existent ist, besteht die Bezugsberechtigung für ein Mobilitäts-Ticket in aller Regel für Bezieher von Transferleistungen nach SGB II, SGB XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

 

Auch in den Städten und Gemeinden, bei den ÖSPV-Aufgabenträgern und in den Gremien des Aachener Verkehrsverbundes wird die Thematik seit einigen Jahren, insbesondere auch auf Wunsch aus dem politischen Raum, regelmäßig erörtert.

 

 

Sachstand im Aachener Verkehrsverbund

 

Kreis Düren

Am 01.07.2009 wurde für Bezieher von o. a. Transferleistungen im Kreis Düren ein „Mobil“-Ticket für einen Probezeitraum von 1 Jahr eingeführt. Der Ticket-Preis beträgt im Rahmen eines Jahresabonnements 15,00 €/Monat; das personengebundene Ticket berechtigt zur Fahrt mit allen AVV-Verkehrsmitteln im Verkehrsgebiet des Kreises Düren und ist montags bis freitags ab 9.00 Uhr gültig, samstags, sonntags und feiertags ganztägig. Die Zahlung des Tickets erfolgt durch Abtretung von Sozialleistungen und unmittelbare Überweisung des monatlichen Ticketbetrages durch den zuständigen Sozialleistungsträger an die DKB; die monatliche Ticketausgabe erfolgt ebenfalls durch den Sozialleistungsträger. Die Erlöse werden im Rahmen der regulären Einnahmenaufteilung den Verkehrsunternehmen zugeschieden.

 

Ein Muster des Antrages auf Ausstellung eines Mobil-Tickets für den ÖPNV im Kreis Düren ist beigefügt (Anlage).

 

Erste Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen der Verbundgesellschaft in Kooperation mit den im Kreis Düren tätigen Verkehrsunternehmen für das zweite Halbjahr 2009 haben ergeben, dass – entgegen den ursprünglichen Befürchtungen – derzeit nicht zu erkennen ist, dass dieses tarifliche Angebot zu Mindereinnahmen für die im Kreis Düren tätigen Verkehrsunternehmen führt. Rund 16.000 Personen verfügen über eine Bezugsberechtigung im Kreis Düren, rd. 1.050 Personen (pro Monat) nehmen das Ticket derzeit in Anspruch. Sowohl in den politischen Beratungen im Kreis Düren als auch in den Gremien des AVV besteht Einigkeit, dass das „Mobil-Ticket Kreis Düren“ über den Probezeitraum hinweg weitergeführt werden soll.

 

StädteRegion Aachen

 

Mit der Stadt Aachen, Fachbereich Soziales und Ausländerwesen, wurde von ASEAG und Verbundgesellschaft in 2009 aufgrund politischer Anträge einzelner Ratsfraktionen über die Einführung eines Mobilitäts-Tickets verhandelt und ein Angebot abgegeben. Der Preis für den o. a. Berechtigungskreis sollte dem hälftigen Preis einer Monatskarte für das Stadtgebiet Aachen (von derzeit 53,55 €/Monat 26,78 €/Monat) zuzüglich eines Ausgleichsbetrages durch die Stadt Aachen in Höhe von 5,00 €/Monat entsprechen. Die Beratungen hierüber im zuständigen Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Aachen sind erfolgt, eine Beschlussfassung wurde nach Kenntnis der Verbundgesellschaft aufgrund der Haushaltslage der Stadt Aachen verschoben.

 

Einzelne Städte aus dem ehemaligen Kreis Aachen, insbesondere Eschweiler und Stolberg, haben in der Vergangenheit ebenfalls aufgrund politischer Anträge die Thematik beraten und – neben einer Lösung für das jeweilige Stadtgebiet – eine Gesamtregelung für die StädteRegion Aachen empfohlen.

 

Kreis Heinsberg

 

Im Kreis Heinsberg liegen ebenfalls politische Anträge auf Einführung eines Sozial-Tickets, gültig im Kreis Heinsberg, vor. Der Preis des Tickets soll nach Vorstellung der Antragsteller 20,00 €/Monat betragen und auf Basis des Dürener Modells (und des VRR-Modells) eingeführt werden.

 

 

Handlungsempfehlung

 

Angesichts der beschriebenen Situation in den drei Regionen im Aachener Verkehrsverbund wurde über die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der Einführung von Mobilitäts-Tickets im Verkehrsgebiet des AVV im AVV-Unternehmensbeirat eingehend beraten. Hierbei wurde deutlich, dass es aufgrund des Mobilitätsbedürfnisses der Bezieher von Transfermitteln keiner Gesamtlösung für das gesamte Verkehrsgebiet bedarf, sondern regionale Regelungen, bezogen auf die jeweiligen Kreisgebiete bzw. das Gebiet der StädteRegion Aachen, ausreichend bemessen sind. Kleinräumigere Angebote für einzelne Städte oder Gemeinden im Verkehrsgebiet des AVV scheinen wenig sinnvoll.

 

Dies bedeutet, dass neben dem bereits vorhandenen Angebot im Kreis Düren ein vergleichbares Angebot im Kreis Heinsberg und in der gesamten StädteRegion Aachen – also einschließlich Stadt Aachen – eingeführt werden sollte.

 

Basierend auf diesen Überlegungen wurde die bisher angedachte Preisstellung für die Stadt Aachen nochmals unter Einbeziehung des ehemaligen Kreises Aachen (Gesamtbetrachtung StädteRegion) überprüft. Ausgehend von der Tatsache, dass im derzeitigen Tarifsystem des AVV bereits unterschiedliche Monatskartenpreise für größere und kleinere Kommunen im AVV gelten und der Annahme, dass das Mobilitätsverhalten im ehemaligen Kreis Aachen schon alleine wegen der kleinräumigeren Kommunengröße und der anderen verkehrlichen Situation in diesen Kommunen nicht unmittelbar mit der Stadt Aachen vergleichbar ist, wurde ein durchschnittlicher Preis eines Mobilitäts-Tickets für das Verkehrsgebiet der StädteRegion Aachen in Höhe von 29,80 €/Monat kalkuliert. Eine Bezuschussung ist bei dem vorgenannten Ticketpreis – anders als bisher der Stadt Aachen angeboten – nicht erforderlich.

 

Für den Kreis Heinsberg, der aufgrund seiner ländlichen Struktur durchaus mit dem Kreis Düren vergleichbar ist, ist eine Preisstellung des Mobilitäts-Tickets in Höhe von 20,00 €/Monat gerechtfertigt, da hier vor allem in Folge des Einsatzes des MultiBusses ein höherer Komfort durch ein individuelles Angebot zur Verfügung steht.

Es wird von Seiten der Verbundgesellschaft vorgeschlagen, dass beide Angebote, sowohl für die StädteRegion Aachen als auch für den Kreis Heinsberg, zunächst für einen einjährigen Probezeitraum eingeführt werden und vor Ablauf des Probezeitraums für jeden Raum eine Überprüfung erfolgt. Auf der Grundlage der Prüfergebnisse sollte dann über die mögliche Fortführung des Angebotes entschieden werden.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass es sich bei den geplanten Preisen der Mobilitäts-Tickets um deutlich reduzierte Preisstellungen handelt. So beträgt der Preis für eine Monatskarte für das Stadtgebiet Aachen derzeit 53,55 €, für das jeweilige Stadtgebiet Eschweiler, Stolberg, Düren, Heinsberg oder Geilenkirchen 51,50 € und in der Preisstufe 2 generell 73,40 €.

 

Hinsichtlich der Tarifbestimmungen und des Vertriebs der Mobilitäts-Tickets wird von Seiten des AVV-Unternehmensbeirates empfohlen, das „Dürener Modell“ zu übernehmen, da sich dies in der Praxis bewährt hat. Notwendige Absprachen zwischen den Verkehrsunternehmen und den einzelnen Sozialleistungsträgern im Kreis Heinsberg bzw. der StädteRegion Aachen sind nach Zustimmung der entsprechenden Entscheidungsgremien noch vorzunehmen.

 

Es wird empfohlen, nach entsprechender Beschlussfassung der jeweils zuständigen Gremien und der Bezirksregierung Köln als Genehmigungsbehörde die Mobilitäts-Tickets im Kreis Heinsberg bzw. in der StädteRegion Aachen spätestens zum 01.01.2011 einzuführen.

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...