Kenntnisnahme - FB 51/0013/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 02.06.2008 beantragte die CDU-Fraktion in der StädteRegion Aachen, gemäß der Konzeption der bundesweit tätigen Stiftung „Hänsel und Gretel“ sogenannte Kindernotinseln in der StädteRegion einzurichten und diese in eine Gesamtkonzeption zum Kindesschutz einzubinden. Mit dem Antrag sollte bürgerschaftliches Engagement explizit gefördert und Kinder in die Lage versetzt werden, durch ein flächendeckendes Angebot von Anlaufstellen in verschiedenen Einrichtungen Hilfe und Ansprache zu finden. Diesem Antrag wurde in der Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes StädteRegion Aachen am 26.08.2008 zugestimmt.

 

Nach intensiver Prüfung des Stiftungskonzepts durch die Jugendämter des ehemaligen Kreises Aachen stellte sich heraus, dass das Konzept nicht bedarfsgerecht in der StädteRegion umsetzbar ist.

 

Das Projekt „Kindernotinseln“ ist nach dem Vorbild eines Franchise-Konzepts aufgebaut und enthält verschiedene Bedingungen, die so nicht akzeptabel sind. Unter anderem gibt es keinen Verhandlungsspielraum bezüglich der Vertragsgestaltung, es sollte vertraglich eine Verpflichtung zum Einsatz erheblicher personeller und finanzieller Ressourcen eingegangen werden, vor Vertragsabschluss ist keine vollständige Projektbeschreibung verfügbar, bei Vertragsbeendigung besteht die Verpflichtung, einen Nachfolgepartner zu benennen.

 

Um den regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und bereits bestehende Angebote und Projekte im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes einbeziehen zu können, vereinbarten die Jugendamtsleiter unter Einbeziehung des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen ein eigenes städteregionales Konzept zu erstellen.

 

Das "Konzept für die Städteregion Aachen zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes" ist in der regionalen Jugendamtsleiterbesprechung am 29.09.2009 beraten worden. Es wurde vereinbart, dass das in der Anlage 1 beigefügte Konzept neben der Auflistung der Angebote/Maßnahmen der einzelnen Stadtjugendämter der Region in die politischen Gremien zur Kenntnisnahme und Abstimmung zu geben.

 

Bei zustimmender Kenntnisnahme der politischen Gremien soll gemeinsam ab Anfang 2010 die Umsetzungsphase geplant und begonnen werden.

 

Das vorliegenden Konzept beschreibt die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes in Familie und Öffentlichkeit sowie die praktische Ausgestaltung des umfassenden Schutzauftrages der Jugendhilfe nach § 8 a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung -.

 

Die Eckpunkte lauten:

 

1.       Kinder- und Jugendschutz in der Familie: Stärkung der Elternkompetenz durch Akteure der Jugend- und Gesundheitshilfe (z.B. Babybesuchsdienst der Jugendämter, Meldesystem der Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung, Sozialmedizinischer Beratungsdienst der Gesundheitsämter, Hebammen, Kinderärzte), durch Förder- und Bildungseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen) und der Eltern- und Familienbildung (Familienbildungseinrichtungen, Familienzentren);
 

2.       Kinder- und Jugendschutz in der Öffentlichkeit: Stärkung der Zivilcourage in der Bevölkerung, um eine „Kultur des Hinsehens und Hinhörens“ zu fördern.
 

3.       Kampagne „Mein Kind ist unschlagbar“: Sensibilisierung der Öffentlichkeit durch Anti-Gewalt-Kampagne in den Medien und über Werbeträger. Das Konzept ist als Anlage 1 beigefügt. Ergänzend haben die Jugendämter ihre örtlichen und ortsübergreifenden Angebote/Maßnahmen im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes zusammengestellt.

 

Zur Finanzierung der entstehenden Sachkosten sollen gemäß den Überlegungen Sponsoren und Werbeträger gewonnen werden. Seitens des städteregionalen Jugendamtes sind Mittel in Höhe von 15.000 Euro berücksichtigt. In Abstimmung mit den anderen beteiligten Jugendämtern wird o. g. Summe über die allgemeine Regionsumlage aufgebracht.

 

Die sich hieraus ergebende Planung ist bereits angelaufen.

 

 

 

Die in den vergangenen Jahren initiierten Maßnahmen aus dem "Fond gegen Gewalt und Rassismus" und "Gewaltprävention" bilden bereits für und in der Stadt Aachen wichtige Eckpfeiler zu o. g. Konzeptpunkten.

 

Die Verwaltung wird über den weiteren Fortgang und die damit verbundenen Aktivitäten innerhalb der Stadt Aachen berichten.

 


Konzept für die StädteRegion Aachen zur Stärkung und Förderung des Kinder- und

Jugendschutzes

 

Initiativen – Projekte – Vorhaben

 

Vorwort
 

Das gesunde Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen sowie der effektive Schutz des Kindeswohls entsprechen dem Recht eines jeden Kindes auf Entwicklung und Entfaltung und sind zugleich von elementarer Bedeutung für unsere Gesellschaft.

 

Die Pflege und Erziehung des Kindes sind das natürliche Recht der Eltern und ihre zuvörderst obliegende Pflicht (Artikel 6 Grundgesetz – GG). Diesbezüglich ist festzuhalten:

 

Die große Mehrheit der Eltern kümmert sich liebevoll und mit großer Hingabe um ihre Kinder. Damit ihnen ihre Erziehungsarbeit gut gelingt, steht allen Eltern ein vielfältiges Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot zur Seite.

 

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt in der Verantwortung aller Beteiligter. Vereinzelt hervorgehobene und speziell gekennzeichnete Schutzräume für Kinder und Jugendliche, aber auch für Menschen mit Unterstützungsbedarf, stellen keinen ausreichenden Schutz dar. Deshalb soll das vorgelegte Konzept sowohl in die Familien wirken und Eltern stärken, als auch den Schutz von jungen Menschen als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe herausstellen. Oft liegt der Grund für Misshandlung und Verwahrlosung von jungen Menschen in der Überforderung von Eltern,  insbesondere in sozialen Konfliktlagen oder bei physischen und psychischen Problemen, in mangelnder Empathie- und Handlungsfähigkeit sowie in sozialer Isolation und fehlender Information.

 

Deshalb müssen gerade auch diese Eltern rechtzeitig in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden. Daher lautet das Motto in der StädteRegion Aachen „Starke Kinder brauchen starke Eltern“.

Diese Vorgabe hat bei allen Überlegungen für einen besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen absolute Priorität. Erfreulicherweise ist die Zahl der Eltern steigend, die freiwillig bei den Jugendämtern um Unterstützung bitten.

 

Die Gewährleistung eines effektiven Kinderschutzes ist darüber hinaus auch eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Trotz der in jüngster Zeit bekannt gewordenen Fälle der Kindesmisshandlung und Kindstötung ist festzustellen, dass in der weit überwiegenden Zahl von Fällen durch engagierte und sensible Arbeit vor Ort ein wirksamer Kinderschutz geleistet wird.

 

Gelingende Kooperation vor Ort mit gemeinsam vereinbarten Verfahrensabläufen an den Schnittstellen ist deshalb neben starken Eltern der beste Schutz von Kindern und Jugendlichen!

 

Interdisziplinäre Kooperation bedeutet, bei den Eltern für die Inanspruchnahme weiterer Unterstützungsmöglichkeiten anderer Institutionen und Einrichtungen zu werben, etwaige Hemmschwellen abzubauen und rechtzeitig Brücken dorthin zu schlagen. Bei krisenhaften Zuspitzungen besteht hoher Handlungsdruck. Klare Zuständigkeiten und abgestimmte Verfahrensabläufe vor Ort sind gerade dann von entscheidender Bedeutung. Gerade Kinder als die Schwächsten in unserer Gesellschaft brauchen aber auch, wenn es notwendig ist, den Schutz des Staates. Wenn Eltern trotz Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe ihrer Erziehungsverantwortung nicht gerecht werden und das Kindeswohl gefährdet ist, ist konsequentes Handeln und Eingreifen von staatlicher Seite auch in das Erziehungsrecht der Eltern erforderlich. Wichtig ist deshalb ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Vorrang der Eltern bei der Erziehung und einem starken Staat, der Kinder in Not schützt. Schließlich kann ein gelingendes Aufwachsen von Kindern nur gelingen, wenn die gesamte Zivilgesellschaft den Schutz von Kindern und Jugendlichen immer im Blick behält. Ein jüdisches Sprichwort lautet „Um ein Kind groß zu ziehen, bedarf es eines ganzen Dorfes“.

 

Die StädteRegion Aachen und die beteiligten NetzwerkpartnerInnen stellen sich mit dem vorgelegten Konzept gemeinsam dieser für unsere Gesellschaft wichtigen Aufgabe. Die Koordination und Umsetzung ist bei den Jugendämtern angesiedelt. Im Anhang sind die Angebote und Maßnahmen der einzelnen Jugendämter näher beschrieben.

 

1. Präventiver Kinder- und Jugendschutz – Stärkung der Elternkompetenz
 

Ein wichtiger – präventiver – Ansatz ist die Stärkung der Elternkompetenz. Eltern müssen frühzeitig – am besten bereits ab der Schwangerschaft – auf ihre Erziehungsverantwortung vorbereitet werden und einen niedrigschwelligen Zugang zur Eltern- und Familienbildung finden. In den Städten und Gemeinden der StädteRegion gibt es dazu bereits ein umfangreiches Angebot (z. B. von Bildungsangeboten, die sich an Eltern richten, über zielgerichtete Hilfestellungen, insbesondere Hausbesuchprogramme für Eltern, Geburtsvorbereitungskurse für junge Mütter etc., s. Anlage).

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat hierzu ein umfassendes Präventionskonzept erarbeitet und unterstützt die diesbezüglichen Bemühungen auf kommunaler Ebene. Im Rahmen des präventiven Kinder- und Jugendschutzes in der StädteRegion Aachen lassen sich fünf Bereiche charakterisieren, in denen auf vielfältige Art und Weise eine Stärkung der Elternkompetenz erreicht wird:

 

1.1 Kinder- und Jugendschutz in der Öffentlichkeit

 

Die Jugendämter in den Gemeinden und Städten der StädteRegion Aachen verfolgen mit dem vorgelegten Konzept das Ziel einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Schutz von Kindern vor Misshandlung, Missbrauch und Verwahrlosung und möchten den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit stärken. Die StädteRegion Aachen unterstützt gewaltpräventive Projekte, Angebote zur Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung sowie der Eltern-Kind-Beziehung.

 

Die Jugendämter und die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe möchten durch eine offensiv und vielfältig gestaltete Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung und der Fachöffentlichkeit beitragen.

 

1.2 Stärkung der Elternkompetenz und Sicherstellung des Kindesschutzes in

der Jugendhilfe

 

Babybesuchsdienst

 

Bei allen Neugeborenen findet innerhalb der ersten Lebenswochen der Kinder ein Besuch von MitarbeiterInnen des Jugendamtes statt. Dabei wird den Eltern neben einem Babybegrüßungsgeschenk ein Elternbegleitbuch übergeben, das wichtige Informationen über die gesunde Entwicklung des Kindes sowie umfassende Informationen über verschiedenste Beratungs-, Unterstützungs- und Freizeitangebote für Kinder und Familien bereithält. Die MitarbeiterInnen des Babybesuchsdienstes beraten und informieren die Eltern während des Besuchs zudem ausführlich persönlich und auf die individuelle Situation der Familie zugeschnitten zu allen Angeboten und stellen

auf Wunsch auch direkt weiterführende Kontakte her.

 

Meldesystem bei vermuteter Kindeswohlgefährdung

 

In der Städteregion gibt es ein Meldesystem mit Meldebogen, Risikoeinschätzung, Handlungs- und Schutzplan, internen Dienst- und Handlungsanweisungen in den Jugendämtern zum Umgang mit dem Schutzauftrag, Vereinbarungen zum Schutzauftrag mit allen in der Jugendhilfe Tätigen (freie Träger, gewerbliche Anbieter etc.), Schulen und der ARGE. Mit Krankenhäusern und Energieanbietern sind entsprechende Vereinbarungen in Vorbereitung.

 

Kinder-Früherkennungsuntersuchungen („U-Untersuchungen“)

 

Aufgrund einer Verordnung des Landes NRW (UTeilnahmeDatVO) sind die Jugendämter in einer Prüfungs- und Kontrollverpflichtung, wenn Kinder nicht turnusgemäß zu den U-Untersuchungen vorgestellt werden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Nicht-Teilnahme an diesen Untersuchungen grundsätzlich ein Indiz für eine mögliche Kindeswohlgefährdung darstellen kann, so dass die Jugendämter nach Meldung durch das zuständige Landesinstitut LIGA die betreffenden Familien ansprechen bzw. aufsuchen, Beratung anbieten und gegebenenfalls Schutz- und  Hilfsmaßnahmen einrichten.

 

1.3 Stärkung der Elternkompetenz im Gesundheitswesen

 

Die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitshilfe und Jugendhilfe kann beim Thema Kindes- und Jugendschutz als vorbildlich bezeichnet werden. Der Sozialmedizinische Beratungsdienst des Gesundheitsamtes besucht Eltern in den Geburtskliniken des ehemaligen Kreises Aachen und arbeitet mit dem dortigen Personal zusammen, steht aber auch danach den Eltern für eine gewünschte Nachbetreuung noch zur Verfügung. Hier gehen speziell geschulte Kinderkrankenschwestern in die Geburtskliniken und stehen jungen Eltern kurz vor und nach der Geburt mit Hilfe und Beratung zur Verfügung. In der Stadt Aachen gibt es ein vergleichbares

Angebot „Frühe Hilfen in Aachen“, das in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund

und der Stadt Aachen in Kooperation mit den dortigen Geburtskliniken durchgeführt wird.

 

Insgesamt sollen die Akteure im Gesundheitswesen (Ärzte, Hebammen, Pflegepersonal) laufend durch Schulungen für den präventiven Kinder- und Jugendschutz sensibilisiert werden. Unter anderem ist beabsichtigt, Hebammen weiterhin so weiterzubilden, dass sie in ihrer Vorsorgearbeit bei den Geburtsvorbereitungskursen und der Nachbetreuung der Eltern Problemstellungen in der Familie erkennen, gegebenenfalls konkrete Hilfen vermitteln und für einen gut strukturierten Übergang sorgen können (z. B. Angebote der Jugendämter, der Familien- und Erziehungsberatung, der Familienzentren

oder Selbsthilfegruppen). Mit diesem Weiterbildungsangebot werden Hebammen geschult, um Eltern frühzeitig den Weg zu benötigten weitergehenden Hilfen bahnen zu können. Eltern sollen früh, am besten bereits im vorgeburtlichen Bereich, auf ihre Erziehungsaufgaben vorbereitet werden. Nur wer die Erziehungskompetenz der Eltern von Anfang an fördert, schafft bestmögliche Voraussetzungen für die positive Entwicklung der Kinder. Gleichzeitig wird dadurch den Gefahren von Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung der Kinder frühzeitig, präventiv und äußerst wirksam begegnet.

 

In den örtlichen Netzwerken gibt es eine Zusammenarbeit mit den Kinderärzten, Allgemeinmedizinern,

Gynäkologen, Ärzten des Gesundheitsamtes und Vertretern der Jugendhilfe. In dieser  Zusammenarbeit stellte sich heraus, je früher Klarheit über mögliche Gefährdung des Kindeswohls geschaffen werden kann, desto größer ist auch die Chance, bereits mit Hilfe präventiver, niedrigschwelliger Angebote und Maßnahmen Schlimmeres zu verhindern. Vor allem die erste Phase nach der Geburt ist entscheidend für die Entwicklung eines Menschen. Gerade in dieser Phase haben

Ärzte und Hebammen üblicherweise Kontakt mit Kind und Eltern. Interdisziplinäre Kooperation bedeutet auch in diesem Zusammenhang, bei den Eltern, die Hilfe benötigen, für die Inanspruchnahme weiterer Unterstützungsmöglichkeiten durch andere Institutionen und Einrichtungen zu werben, etwaige Hemmschwellen abzubauen und rechtzeitig Brücken dorthin zu schlagen.

 

1.4 Stärkung der Elternkompetenz im Bereich der Förder- und Bildungseinrichtungen

 

Die Gemeinden und Städte in der StädteRegion Aachen sind dabei, die Anzahl der Betreuungsplätze insbesondere für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zu erhöhen. Dieses finanziell aufwendige Ausbauprogramm dient unmittelbar der frühen Förderung von Kindern und der Unterstützung von Familien und Alleinerziehenden. Die elterliche Erziehung wird dadurch in vielfältiger Weise unterstützt. Damit ist klar: das Ausbauprogramm verbessert maßgeblich und nachhaltig den Kindesschutz.

 

Neben Hebammen und Kinderärzten sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen mit die Ersten, die mit den Kindern und deren Eltern in Kontakt kommen. Deshalb sollen sie die Eltern bei der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder ergänzen und unterstützen. Zu dieser Unterstützung und Zusammenarbeit gehören auch das Aufzeigen und die Vermittlung von Hilfsmöglichkeiten sowie das Überzeugen der Eltern, diese Hilfen bei Bedarf anzunehmen.

 

Kindertageseinrichtungen sind gehalten, mit anderen Stellen zusammenzuarbeiten, beispielsweise mit Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie anderen psychosozialen Fachdiensten, um lokale Angebote für besondere und erhöhte Förderbedarfe optimal zu nutzen und zu bündeln. Kindertageseinrichtungen und insbesondere die Familienzentren bieten einen idealen, niedrigschwelligen Zugang zu den vorhandenen Beratungsangeboten.

 

Um den Kindern einen reibungslosen Übergang vom Kindergarten in die Schule zu gewährleisten, arbeiten Kindertageseinrichtungen und Schulen zusammen und stimmen die pädagogische Arbeit aufeinander ab. Dazu tragen örtliche Arbeitsgemeinschaften von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen bei.

 

1.5 Stärkung der Elternkompetenz im Bereich der Eltern- und Familienbildung

 

Angesichts der Veränderung demographischer und familialer Strukturen, erhöhter Mobilität sowie Veränderungen in den Lebensverläufen sehen sich nicht wenige Familien mit höheren Anforderungen an ihre Erziehungsarbeit konfrontiert. Dies erfordert eine zukunftsorientierte nachhaltige Weiterentwicklung der Eltern- und Familienbildung.

 

Es hat sich bewährt, dass die Träger der Erwachsenen- und Familienbildung in der StädteRegion Aachen hierzu in vielfältiger Weise Kooperationen mit den örtlichen „Netzwerken Frühe Hilfen / Frühe Förderung für Familien“ sowie den Familienzentren eingegangen sind. Dadurch können (junge) Eltern frühzeitig erreicht und in ihrer Erziehungsarbeit unterstützt und gestärkt werden.

Insbesondere die in allen Gemeinden und Städten der StädteRegion Aachen vorhandenen Familienzentren haben hierbei eine ganz wichtige Stützpunktfunktion, die in den nächsten Jahren noch ausgebaut werden wird.

 

Das bestehende Angebot der Eltern- und Familienbildung umfasst Informationen und Ratschläge, Elternkurse und Elternbriefe, aber auch Beratung in Fragen der Erziehung und Angebote der Familienerholung. Mit den Angeboten sollen möglichst alle Familien erreicht werden, die Hilfe brauchen. Deshalb sind die Angebote so gestaltet, dass neben den klassischen Formen wie Vorträgen, Kursen und Beratungsgesprächen auch Hausbesuchsprogramme oder fachliche Beratung im Sozialraum stattfinden.

 

Darüber hinaus wird folgender Aktionsplan vorgeschlagen, um die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren und die Eigenverantwortung und Zivilcourage der Bürgerinnen und Bürger zu stärken.

 

2. Zivilcourage - Aktion „IM BLICK“ in der StädteRegion Aachen

 

Neben konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Elternkompetenzen ist zur Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes insbesondere eine „Kultur des Hinsehens und des Hinhörens“, die von jedem Einzelnen und der gesamten Bevölkerung zu tragen ist, nämlich Zivilcourage entscheidend. Vor dem Hintergrund dieser Verantwortung wird in der StädteRegion Aachen im Rahmen der Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in der Öffentlichkeit die Aktion „IM BLICK“ umgesetzt.

 

Das Ziel der Aktion „IM BLICK“ besteht darin, den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit so gut wie möglich zu fördern und zu stärken. Gleichwohl wissend, dass dies nicht immer und auch nicht flächendeckend möglich sein wird, geht es grundsätzlich darum, in den Momenten und Situationen, in denen andere Menschen Unterstützung benötigen, hinzusehen und hinzuhören sowie durch Zivilcourage Verantwortung zu übernehmen.

 

„IM BLICK“ möchte vor diesem Hintergrund sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch alle Beteiligten des öffentlichen Lebens in der StädteRegion Aachen auf breiter Basis für diese Kultur des Hinsehens und des Hinhörens sensibilisieren. Sowohl Bürgerinnen und Bürgern aus der StädteRegion, als auch Vertreter aus Industrie, Handel und Wirtschaft sowie öffentlicher Dienstleistungsangebote (z. B. der ÖPNV, Büros etc.) sollen angesprochen und auf ihre Vorbildfunktion aufmerksam gemacht werden.

 

Davon ausgehend soll durch die oben beschriebene Sensibilisierung z. B. durch eine Kampagne für mehr Achtsamkeit und Aufmerksamkeit zu einer Selbstverständlichkeit beigetragen werden, die darin besteht, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie Geschäfte und Büros aus Industrie, Handel und Wirtschaft und die öffentlichen Dienstleistungsangebote in der StädteRegion kinder-, jugend- und familienfreundlich sind.

 

Dort können und sollen bei Bedarf betroffene Personen bei kleinen oder großen Nöten ebenso Unterstützung finden, wie bei einer tatsächlichen Bedrohung. Die Jugendämter in der StädteRegion empfehlen zur Umsetzung der Aktion „IM BLICK“ die Gründung eines entsprechenden Netzwerkes. Die Gründungsinitiative erfolgt durch die Jugendämter der Städte und Gemeinden in der StädteRegion Aachen unter Beteiligung aller relevanten Kooperationspartner (z. B. Polizei, Justiz, Bildungseinrichtungen, etc.) in diesem Netzwerk.

 

Darüber hinaus soll eine auf die gesamte StädteRegion ausgelegte professionelle Öffentlichkeitskampagne erfolgen. Dies bedeutet zum einen, die Entwicklung einer kontinuierlichen Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel für eine Kultur des Hinsehens und Hinhörens sowie der Übernahme von Verantwortung durch Zivilcourage zu sensibilisieren und diese zu fördern. Diese Öffentlichkeitsarbeit muss sich an unterschiedliche Zielgruppen richten und in verschiedenen Formen erfolgen. Zu den Zielgruppen zählen u. a.:

 

?         Erwachsene Bürgerinnen und Bürger

?         Geschäftsleute aus Industrie, Handel und Wirtschaft (z. B. Bäckereien, Gastronomiebetriebe, Einzelhandelsgeschäfte etc.)

?         Öffentliche Dienstleistungsanbieter (z. B. ÖPNV, Schulen, Rathäuser, Krankenhäuser, Kindertageseinrichtungen) etc.

Bei den Formen der Öffentlichkeitsarbeit ist es wichtig, dass diese auf die einzelnen Zielgruppen und Adressaten zugeschnitten sind und zusätzlich mit entsprechenden Verhaltenshinweisen (Was kann/muss ich tun!) im Hinblick auf das Ziel verknüpft sind. Allerdings dürfen die Erwartungen an die „Helfer“ nicht zu hoch gesteckt werden, da sonst die Gefahr besteht, die „Helfer“ zu überfordern und abzuschrecken, so dass die Bereitschaft zur Zivilcourage gehemmt wird. Hier bietet es sich an, Bildungsangebote zur Entwicklung und Stärkung von Zivilcourage zu unterbreiten.

 

Die Öffentlichkeitsarbeit sollte im Rahmen einer Berichterstattung in den lokalen Medien sowie durch Postkartenaktionen, Flyer und Plakate oder durch Kinowerbespots erfolgen. Denkbar ist auch die Durchführung eines „Tag der Zivilcourage“ in der StädteRegion Aachen.

 

Zum anderen sollte diese Öffentlichkeitskampagne ein Anreizsystem enthalten. Auf diese Art und Weise können einerseits die Vorbildfunktion in der Gesellschaft gefördert und Motivationen für Unterstützungsleistungen geschaffen werden. Andererseits bietet ein solches Verstärkersystem die Möglichkeit, bestimmte Unterstützungsleistungen von Menschen - im Kontext einer Kultur des Hinsehens und Hinhörens sowie der Übernahme von Verantwortung durch Zivilcourage – öffentlich anzuerkennen und zu honorieren. Beispielsweise könnte jährlich der „Zivilcourage-Preis der StädteRegion Aachen“ verliehen werden und eine Jury wählt aus eingereichten Vorschlägen pro Jahr eine bestimmte Anzahl von Preisträgern aus, die mit attraktiven Sachpreisen für die StädteRegion (z. B. Rundflug über die StädteRegion, Tivoli- Dauerkarten etc.) für ihre Zivilcourage belohnt werden.

 

3. Kampagne „Mein Kind ist unschlagbar“

 

Jedes fünfte Kind in Deutschland ist Opfer von Gewalt, die sich in unterschiedlichen Facetten zeigt. Von Missachtung bis zu körperlichen Verletzungen, von sexuellem Missbrauch bis zur Vernachlässigung mit all ihren traumatischen Folgen. Dagegen heißt es, klare Zeichen zu setzen. Und zwar bereits im Vorfeld – und nicht erst dann, wenn Kinder zu Schaden gekommen sind. Hierzu müssen Signale frühzeitig erkannt werden und es muss eine angemessene Reaktion erfolgen. Dazu bedarf es einer sensibilisierten Öffentlichkeit.

 

Deshalb ist die Kampagne: „Mein Kind ist unschlagbar“, die allen deutlich in Erinnerung rufen wird, dass jedes Kind ein Recht auf gewaltfreie Erziehung hat (§ 1631 Abs.2 BGB), eine wichtige Ergänzung des Konzeptes. Zur Umsetzung dieser Kampagne soll der Slogan „Mein Kind ist unschlagbar“ durch verschiedene Medien und Werbeträger in die Öffentlichkeit getragen werden. Auch hier bietet sich die Möglichkeit einer vielfältigen Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Sponsoren in der StädteRegion Aachen an.

 

4. Durchführung

 

Verantwortlich für die Durchführung des Aktionsplanes inklusive der Kampagne ist die Steuerungsgruppe Netzwerk Frühe Hilfen – Frühe Förderung für Familien (NEFF)- bestehend aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter in der StädteRegion Aachen.

 

Zur Umsetzung bedient sich diese Steuerungsgruppe verschiedener Experten aus den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation. Die Finanzierung erfolgt im Umlageverfahren.
Anlage zum Konzept der StädteRegion Aachen zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in der Stadt Aachen
 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen hält im Rahmen der Frühen Hilfen und

der Frühen Förderung von Kindern und in Bezug auf den Schutz von Kindern die im folgenden

aufgeführten Angebote und Maßnahmen vor.
 

Vorgeburtliche Hilfen
 

• Zusammenarbeit mit den beiden Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

• Zusammenarbeit mit den Geburtskliniken

• Angebote der 5 Familienbildungsstätten

• Angebote der Elternschule Aachen
 

Stärkung der Elternkompetenz und niederschwellige Angebote
 

• Vielfältige Angebote in

  o Kindertagesstätten, Familienzentren, Familienbildungsstätten

  o Elternschule

  o Beratungsstellen

  o Verbänden der freien Wohlfahrtspflege

• in der Stadt Aachen

• Familienpatenschaften - SKF/SKM

• "Früher Start ins Leben" - SKF

• Starke Eltern – starke Kinder, Deutscher Kinderschutzbund

• Elterntraining für ADHS-Kinder, Kinder- und Jugendheim Maria im Tann

• Sozialpädagogische Gruppenformen, Kinder- und Jugendheim Maria im Tann

• Müttercafé, Deutscher Kinderschutzbund

• Kochen mit Eltern im Familienzentrum Düppelstraße - Kinder-und Jugendheim Maria im Tann

• Müttergruppe in der städtischen Kindertageseinrichtung Im Wiesental, Evangelische Jugendhilfe

  Brand

• Feuervogel (Kinder aus suchtbelasteten Familien) - Suchthilfe

• AKiSiA (Kinder psychisch kranker Eltern) - Deutscher Kinderschutzbund

• GZSZ (Kinder psychisch kranker Eltern) Evangelische Jugendhilfe Brand

• Anti-Aggressions-Gruppe, Kinder- und Jugendheim Maria im Tann

• Fair-Player (ADHS-Kinder) Evangelische Jugendhilfe Brand

• "SOS" Kooperationsprojekt mit der Hauptschule Burtscheid, Sozialwerk Aachener Christen
 

Hilfsangebote und Vergünstigungen
 

• Jeder mit dabei – Ein Jahr beitragsfrei (alle Kindertagesstätten)

• Beitragsfreistellung in der Kindertageseinrichtung

• Beitragsfreistellung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen

• Angebote für Kinder in Tagespflege

• Familienkarte der StädteRegion Aachen

• Aachen Pass

• Ferienkarte

• Städtischer Eigenanteil am Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“

• Schulbuchfonds

• Zuschüsse zu Klassenfahrten

• Schülerfahrtkosten

• Stiftungsmittel

  o Stiftung Dassen und van Gils (bedürftige und elternlose Kinder, mutterlose Mädchen)

  o Ausbildungsfonds (Förderung der Ausbildung Bedürftiger)

  o Stiftung Poth (Bedürftige, Kriegsblinde)

  o Kinder- und Jugendfonds (Betreuung und Unterbringung von Kindern und Jugendlichen)

  o Stiftung Armenfonds

• Zukunftsfonds (Familien mit Kindern, Alleinerziehende in Notlagen, Schulanfang, Klassenfahrten,

  Mittagessen)

 

Elternbesuchsdienst
 

• Projekt PIA (Positiv Aufwachsen in Aachen) Planung ist abgeschlossen; Umsetzung für 2010

  geplant;

  Besuch und Beratung aller Eltern mit Neugeborenen durch Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des  

  Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule mit Übergabe des Elternbegleitbuches und des

  Babybegrüßungspaketes

• Frühe Hilfen des Deutschen Kinderschutzbundes bei von den Geburtskliniken und Hebammen

  gemeldeter Familien
 

Lokale Netzwerke
 

• Frühe Hilfen des Kinderschutzbundes

• AK WIESo (Wege, Informationen, Entschädigung für Sexualstrafopfer)

• AK Eskorte

• Qualitätszirkel, Netzwerk/AK von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Kinder, Jugend

  und Schule (Sozialraumteams) mit der Fachstelle gegen (sex.) Gewalt an jungen Menschen in 

  Aachen

• AK Fortschreibung der Standards zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen

• AK Fortschreibung der Vereinbarungen gem. § 8a Abs. 2 SGB VIII

• Runder Tisch FBB/Inobhutnahmen

• ADHS Netzwerk
 

Meldesystem bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
 

• EDV-gestütztes Verfahren zum Umgang mit Hinweisen auf Vernachlässigung, Misshandlung und

  sexuelle Misshandlung, welches per Dienstanweisung installiert wurde: Standardisierte Erfassung

  der Hinweise, Gefährdungsbewertungstabellen, Ressourcenerfassung, Rückkopplungsvorschriften

  mit Leitung, eindeutige, verlässliche Zuständigkeitsregelung, lückenlose Dokumentation

• Kinderschutzhotline – Tel. AC 432 – 5151 – 24 Stunden ganzjährig erreichbar zur Bearbeitung von

  Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen

• Vereinbarungen zum Schutzauftrag gem. § 8a Abs. 2 SGB VIII mit allen Trägern von 

  Einrichtungen/Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII im Stadtgebiet Aachen erbringen

• Darüber hinaus Vereinbarungen analog § 8a Abs. 2 SGB VIII mit der ARGe, Suchthilfe Aachen

• Broschüre zum Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen für Ehrenamtler in der 

  Jugendhilfe

• Kooperationsordner zum Umgang mit Schulverweigerung – Schule und Jugendhilfe – mit der

  Empfehlung an die Schulen im Stadtgebiet Aachen, eine Vereinbarung analog § 8a Abs. 2 SGB VIII

  mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (Jugendamt) abzuschließen

 

Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen

 

• Zusammenarbeit mit Hebammen, Ärzten, Therapeuten, Krankenhäusern, Kinder-/Jugendpsychiatrie,

  Gesundheitsamt

• Aachener Modell, Kooperationsprojekt für suchtbelastete Familien

• Suchthilfe

• Substitutionseinrichtungen und -ärzte (Drogenscreenings)


Anlage zum Konzept für die StädteRegion Aachen zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes

 

Das Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung der StädteRegion Aachen hält für die Städte Baesweiler und Monschau sowie für die Gemeinden Roetgen und Simmerath im Bereich der frühen Hilfen und des Kindesschutzes nachfolgend aufgelistete Angebote/Maßnahmen vor.

 

Vorgeburtliche Hilfen:

 

?         Hebammenfortbildung, durchgeführt 2008 von den Jugendämtern Herzogenrath sowie des Kreises Aachen und der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Herzogenrath-Kohlscheid

?         Zusammenarbeit mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

?         Unterstützungsangebote der Adoptionsvermittlungsstelle bei z. B. ungewollter Schwangerschaft

?         Angebote der Familienbildungsstätten

 

Stärkung der Elternkompetenz und niederschwellige Angebote:

 

?         Angebote der Kindertagesstätten und der Familienzentren

?         Beratung und therapeutische Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien zu vielfältigen familiären Problemen

?         Mediation in der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Herzogenrath-Kohlscheid

?         Aufbau eines Netzes „ Familienpaten“ ( Ehrenamtler ) zur niederschwelligen Unterstützung von Eltern und Alleinerziehenden

?         Beratungs- und Gruppenangebote aus den einzelnen Fachbereichen des Jugendamtes

 

Verschiedenste Hilfen zur Erziehung:

 

?         Aufsuchende Beratungs- und Unterstützungsangebote der sozialpädagogischen Familienhilfe und Freier Anbieter

?         Teilstationäre Hilfen ( Tagesgruppe/ Tagespflege )

?         Stationäre Hilfen ( Qualifizierte Pflege – Profifamilien und verschiedene Formen der Heimunterbringung

?         Gruppenangebote für Kinder von Trennungs / - Scheidungsfamilien in den Erziehungsberatungsstellen Alsdorf, Eschweiler und Herzogenrath

?         Sozialanamnesebogen des ADHS – Netzwerkes bei der U 7 - Untersuchung zum Eintritt in den Kindergarten

?         Diverse regionsweite Projekte der Jugendpfleger

?         Broschüre „Richtig handeln zum Schutz des Kindes“

?         Internetseite zum Thema „Kindeswohl“

?         Informationsbroschüre „Sicher feiern wir gerne“

 

Babybesuchsdienst:

 

?         Besuch und Beratung aller Eltern mit Neugeborenen und zugezogenen Familien mit Kindern bis zum zweiten Lebensjahr mit Übergabe des Elternbegleitbuches und des Babybegrüßungspaketes

 

Kindertagesstätten:

 

?         Intensive Beratung und Begleitung des Fachpersonals durch die insoweit erfahrene Fachkraft generell und im Einzelfall

?         regelmäßige interdisziplinäre Fallbesprechungen zum Thema Kindesschutz unter Federführung der Fachberatung/der insoweit erfahrenen Fachkraft

?         regelmäßige Sensibilisierung des Fachpersonals für dieses Thema durch Leitungskonferenzen

 

Lokale Netzwerke:

 

?         Arbeitskreistreffen aller Akteure aus dem Bereich Frühwarnsystem/Frühe Förderung in Baesweiler, Monschau, Roetgen und Simmerath

?         Diverse Arbeitskreistreffen z.B. (AK - sexueller Missbrauch, AK - WIESo Wege, Informationen, Entschädigung für Sexualstrafopfer)

?         Teilnahme an Arbeitsbesprechungen mit den Schulräten

?         Teilnahme an Schulleiterkonferenzen

 

Meldesystem bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:

 

?         städteregionsweit einheitliches Meldesystem mit Meldebögen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Bögen zur Risikoeinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Schutzplan bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sowie interne Dienstanweisungen die den Umgang mit Kindeswohlgefährdungen regeln

?         Vereinbarungen zum Schutzauftrag mit allen in der Jugendhilfe Tätigen, sowie Schulen und der ARGE

?         Beteiligung an der Ausbildung zur Kindesschutzfachkraft gem. § 8a SGB VIII

?         Teilnahme an Lehrerkonferenzen zum Thema Kindesschutz in allen Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen

 

Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen:

 

?         Sozial-medizinischer Beratungsdienst des Gesundheitsamtes

?         Kinderärzte, Allgemeinmediziner, Gynäkologen, Ärzte des Gesundheitsamtes und dem sozial-psychiatrischen Dienst.

?         Krankenhäuser

?         Hebammen

?         Interessensgruppe Kinder psychisch kranker Eltern


Anlage zum Konzept der StädteRegion zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes

 

Jugendamt Stadt Alsdorf

 

Vorgeburtliche Hilfen

 

?         Unterstützung/Beratung durch den ASD und Beistandschaften, evtl. Hilfen zur Erziehung

?         Beratung durch die Beratungsstellen der

o          Caritas, Schaufenberger Straße

o          Diakonie im Kirchenkreis Aachen, Bodelschwinghweg

 

Schwangerenberatung in den Familienzentren:

 

Familienzentrum der AWO,Rosenstr.

Familienzentrum Ev.Kindergartenverein, Bodelschwingweg

Familienzentrum Ev. Kindergartenverein Theodor-Seipp-Str.

Städt.Familienzentum Blumenrath

Städt.Familienzentum Florianstr.

Städt.FamilienzentumStraßburger Str.

Städt.Familienzentum Annapark

Städt.Familienzentum Biberburg

Städt.Familienzentum Kellersberg (Portal der Einrichtungen unter www.alsdorf.de)

 

Angebote siehe Ordner “ Willkommen im Leben” Familienfreundliche Stadt Alsdorf

 

Stärkung der Elternkompetenz / Elternschule

 

Siehe Angebote in den Familienzentren

 

Erziehungsberatungsstellen:

 

EB-Caritas

EB-Kreis Aachen, Kohlscheid

Angebote des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen

Angebote des Helene Weber Haus

Angebote der VHS

Angebote der Hebammenpraxis Storchengruß ( Siehe Internet)

 

ASD: Angebote über HzE, Kooperationen mit Freien Trägern ua. Haus St. Josef

Gruppenpädagogische Angebote über § 29 SGB VIII

 

Angebote siehe Ordner “ Willkommen im Leben” Familienfreundliche Stadt Alsdorf”

 

Lokale Netzwerke:

 

AK: AG §78 SGB VIII

AK: Pädiatrie: Jugendhilfe, Kitas, Ärzte, Gesundheitsamt

AK: Frühe Hilfen: Jugendhilfe, Kitas, Ärzte, MZ Würselen, Gesundheitsamt,

Hebammen, Beratungsstellen, freie Träger

AK Jugendhilfe und Schule: Jugendhilfe, Diakonie Sucht, Polizei, Schulen,

Beratungsstellen etc. Fortbildungsveranstaltung u. a zu “Frühe Hilfen” und § 8a
 

Verbindliches Meldesystem

 

Einführung des Meldesystems per Dienstanweisung

Einführung des Meldebogens der in der Steuerungsgruppe 8a erarbeitet wurde

(Kreiseinheitlich)

 

Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen

(Ärzte/Hebammen)

 

Enge Zusammenarbeit zwischen ASD und Gesundheitsamt, Krankenhäusern und

Ärzten im Rahmen von § 8a SGB VIII

Beauftragung im Einzelfall von Hebammen im Rahmen des SGB VIII und Durchführung

von Drogenscreenings

Vernetzung in den bereits genannten Aks.

 

Niederschwellige Hilfs- und Unterstützungsprojekte

 

Einführung des Babybegrüßungspaketes zum 01.01.2009 in Kooperation mit dem

Diakonischen

Werk im Kirchenkreis Aachen, Ansprechpartnerin Frau Gitta Hirschmann.

Das Paket wird vom ASD verteilt.

Gruppenangebot, Elterntreff des SKF- Alsdorf für Familien in der Eckstr.

Beratung durch den ASD, den Erziehungsberatungsstellen,

Mutter- Kind- Kuren, Beratung Diakonie, Frau Hirschmann

Siehe Angebote der Familienzentren im Internet


Anlage zum Konzept der StädteRegion Aachen zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in der Öffentlichkeit

 

Das Jugendamt Eschweiler hält im Rahmen der Frühen Hilfen und der Frühen Förderung von Kindern und in Bezug auf den Schutz von Kindern die im Folgenden aufgeführten Angebote und Maßnahmen vor.

 

Vorgeburtliche Hilfen:

 

- Zusammenarbeit mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

- Zusammenarbeit mit Hebammenpraxen

- Angebote der Familienbildungsstätten und verschiedener Träger (z. B. Storchenbiss e.V.)

 

Stärkung der Elternkompetenz und niederschwellige Angebote:

 

- Angebote in Kindertageseinrichtungen und den Familienzentren

- Angebote der Erziehungsberatungsstellen und verschiedener freier Träger

- Informationsbroschüren, Elternbriefe etc.

- Müttercafé – wöchentlicher Treff für (junge) Mütter, Babysprechstunde, Kursangebot für werdende

  Eltern (Auf den Anfang kommt es an) und junge Eltern mit neugeborenen (Hallo Baby)

- Aufbau von Familienpaten-/patinnen – Einsatz von EhrenamtlerInnen zur Unterstützung von Eltern

  und Alleinerziehenden

- Beratungsangebote in den Familienzentren

- Verschiedene Unterstützungsangebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung und Gruppenangebote

  aus den einzelnen Fachbereichen des Jugendamtes

 

Elternbesuchsdienst:

 

- Besuch und Beratung aller Eltern mit Neugeborenen durch eine Mitarbeiterin des Allgemeinen  

  Dienstes des Jugendamtes mit Übergabe des Elternbegleitbuches und des Babybegrüßungspaketes  

  „Willkommen im Leben“

 

Lokale Netzwerke:

 

- Netzwerk „Frühe Förderung und Hilfsangebote in Eschweiler“

- Arbeitskreistreffen aller Akteure/-innen aus dem Bereich Frühwarnsystem/Frühe Förderung

- Koordination und Moderation des Arbeitskreises Schule-Jugendhilfe

- St. Antonius Hospital Eschweiler (Gynäkologie, Pflegepersonal und Hebammen) Meldesystem bei

 

Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:

 

- einheitliches Meldesystem mit Meldebögen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Bögen zur

  Risikoeinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Schutzplan bei Verdacht auf

  Kindeswohlgefährdung sowie interne Dienstanweisungen, die den Umgang mit

  Kindeswohlgefährdungen regeln

- Vereinbarungen zum Schutzauftrag mit allen in der Jugendhilfe tätigen, sowie Schulen und der

  ARGE

- Teilnahme an Lehrerkonferenzen zum Thema Kindesschutz in allen Grundschulen, den

  Förderschulen und weiterführenden Schulen

 

Beteiligung an der Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft gem. § 8a SBG VIII Zusammenarbeit mit

dem Gesundheitswesen:

 

- Kooperation mit dem sozialmedizinischen Beratungsdienst des Gesundheitsamtes des Kreises

  Aachen, „Für einen guten Start“

- Kinderärztinnen/-e, Allgemeinmedizinerinnen/-er, Gynäkologinnen/en, Ärztinnen/-e des 

  Gesundheitsamtes und dem sozial-psychiatrischen Dienst.

- St. Antonius Hospital Eschweiler (Gynäkologie, Pflegepersonal und Habammen)

- Hebammen


Anlage zum Konzept der StädteRegion Aachen zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes

 

Stadt Herzogenrath

 

Das Jugendamt Herzogenrath hält im Rahmen der Frühen Hilfen und der Frühen Förderung von Kindern und in Bezug auf den Schutz von Kindern die im folgenden aufgeführten Angebote und Maßnahmen vor.

 

Vorgeburtliche Hilfen:

 

- Hebammenfortbildung durchgeführt von den Jugendämtern Herzogenrath und des Kreises Aachen

- Zusammenarbeit mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen

- Gesundheitsvorsorge/Sicherstellung der Krankenversicherung bei (jungen) Müttern

- Angebote der Familienbildungsstätten

- Angebote der Elternschule Herzogenrath www.elternschule-herzogernath.de

 

Stärkung der Elternkompetenz und niederschwellige Angebote:

 

- Angebote der Familienzentren

- Angebote der Erziehungsberatungsstellen

- Babyclubs/PEKiP-Gruppen in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren

- Angebote verschiedener Träger im Rahmen der Elternschule Herzogenrath www.elternschule-
  herzogernath.de

- Durchführung des Modellprojektes „Familie und Nachbarschaft – FUN“ in einem Stadtteil

- Informationsbroschüren, Elternbriefe etc.

- Müttercafé – wöchentlicher Treff für (junge) Mütter

- Familienpaten-/patinnen – Einsatz von EhrenamtlerInnen zur Unterstützung von Eltern und

  Alleinerziehenden

- Kindermahlzeit – Sponsoring-Projekt zur Sicherstellung der Verpflegung für bedürftige Kinder in den

  Kindertageseinrichtungen

- Beratungsangebote in den Familienzentren

 

Elternbesuchsdienst:

 

- Besuch und Beratung aller Eltern mit Neugeborenen durch MitarbeiterInnen des Allgemeinen

  Dienstes des Jugendamtes mit Übergabe des Elternbegleitbuches und des Babybegrüßungspaketes

 

Lokale Netzwerke:

 

- Netzwerk frühe Förderung für Kinder- Frühe Hilfen für Familien

- Arbeitskreistreffen aller Akteurinnen/-e aus dem Bereich Frühwarnsystem/Frühe Förderung 

 

Meldesystem bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:

 

- einheitliches Meldesystem mit Meldebögen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Bögen zur

  Risikoeinschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung, Schutzplan bei Verdacht auf

  Kindeswohlgefährdung sowie interne Dienstanweisungen, die den Umgang mit

  Kindeswohlgefährdungen regeln

- Vereinbarungen zum Schutzauftrag mit allen in der Jugendhilfe tätigen, sowie Schulen und der

  ARGE

- Teilnahme an Pädagogischen Konferenzen zum Thema Kindesschutz in allen Grundschulen, den

  Förderschulen und der Hauptschule

- Beteiligung an der Ausbildung zur Kinderschutzfachkraft gem. § 8a SBG VIII

 

Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen:

- Kooperation mit dem Sozial-medizinischer Beratungsdienst des Gesundheitsamtes

- Kinderärztinnen/-e, Allgemeinmedizinerinnen/-er, Gynäkologinnen/en, Ärztinnen/-e des  

  Gesundheitsamtes und dem sozial-psychiatrischen Dienst.

- Krankenhäuser

- Hebammen


Anlage zum Konzept der StädteRegion zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes

 

Jugendamt Stolberg

 

Vorgeburtliche Hilfen:

 

- Unterstützung/Beratung durch den ASD

- Sozialdienst katholischer Frauen:

Schwangerschafts(konflikt)beratung

Vorbereitung auf Elternschaft

Elterntraining

Informationen zu Mutterschutz, Elternzeit etc.

Umgang mit Risikoschwangerschaft

- Familienberatung Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Land e.V.

- Angebote in Familienbildungsstätten (z.B. Helene-Weber-Haus) und Hebammenpraxen

- Enge Kooperation zwischen den Institutionen und Jugendamt Stolberg

 

Stärkung der Elternkompetenz

- Angebote in Familienzentren

- Elternkurse (Helene-Weber-Haus; VHS, Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des

  Kreises Aachen

- Angebote der Hebammenpraxen

- Angebote bei SkF (Elterntraining)

- Angebote Bethlehem Gesundheitszentrum (Kurse)

- Familienpatenschaften#

 

Niederschwellige Hilfs- und Unterstützungsprojekte

 

- Babybesuchsdienst

- „Mieki“ - Mittagessen im Kindergarten

- Jugendamt/ASD

- Beratungen durch Erziehungsberatungsstelle, Familienzentren, Familienbildungsstätten,

  Familienzentren etc.

- Schularbeitshilfe

 

Lokale Netzwerke:

 

AK: AG §78 SGB VIII

AK: Pädiatrie: Jugendhilfe, Kitas, Schulen, Ärzte, Gesundheitsamt

AK: Frühe Hilfen/Frühwarnsystem: Jugendhilfe, Kitas, Schule, Ärzte, Gesundheitsamt,

       Beratungsstellen, freie Träger, Fraktionsvertreter

AK: Trennung und Scheidung

AK: sexueller Missbrauch

Interne Netzwerke Frühe Hilfen

 

Verbindliches Frühwarnsystem:

 

- Vereinbarungen zum Meldeverfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zwischen Jugendamt

  und Schulen, Kitas, ARGE, Kinderärzten und Gesundheitsamt, freien Trägern, Sportvereinen,

  Leistungserbringer der Jugendhilfe

- Klare Handlungsanweisungen im Rahmen §8a zwischen städtischen Kitas und ASD

- Entwicklung eigener Fortbildungsmodule

- Einführung des kreiseinheitlichen Meldesystems per Dienstanweisung

 

Anlage zum Konzept der StädteRegion zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes

Jugendamt Stolberg

 

- Einführung des Meldebogens, der in der Steuerungsgruppe § 8a erarbeitet wurde (Kreiseinheitlich)

 

Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen

 

- Zusammenarbeit mit Bethlehemkrankenhauses: Kinderklinik (Umgang und Handlungsabläufe im

  Rahmen Früher Hilfen), Gynäkologie, Sozialer Dienst,

- Vereinbarung zum Kinderschutz mit Stolberger Kinderärzten und Schulmedizinischem Dienst des

  Gesundheitsamtes im Kreis Aachen

- Zusammenarbeit mit Gesundheitsamt zur Verbesserung der Inanspruchnahme der

  Früherkennungsuntersuchungen (U5-U9)

- Vernetzung in den genannten AK´s

- enge Zusammenarbeit zwischen ASD und Gesundheitsamt, Krankenhäusern und Ärzten im Rahmen

  von § 8a SGB VIII

- Beauftragung im Einzelfall von Familienhebammen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gem. §27 ff

  SGB VIII

- Durchführung von Drogenscreenings


Anlage zum Konzept der StädteRegion zur Stärkung und Förderung des Kinder- und Jugendschutzes

 

Jugendamt Würselen

 

Vorgeburtliche Hilfen

 

Schwangerenberatung:

 

- Diakonisches Werk – Beratungszentrum Würselen Grevenbergerstraße 38

- weitere Beratungsstellen im Kreis Aachen z.B. Rat und Hilfe – die Schwangerschaftsberatung der

  katholischen Kirche

Schützenstraße 21 in Aachen

Donum Vitae Aachen , Franzstraße 109

- Beratung und Unterstützung durch den ASD und Beistandschaften, evtl. auch in Form

  von Hilfen zur Erziehung

 

Schwangerenberatung in den Familienzentren:

 

Städt. Familienzentrum Heidegarten

ev. Familienzentrum der Diakonie, Grevenbergerstraße

(Portal der Einrichtungen unter www.stadt-der-kinder.de)

Montessori Kinderhaus des DKSB, Helleter Feldchen

 

Stärkung der Elternkompetenz / Elternschule

 

- Siehe Angebote in den Familienzentren

- Kursangebote des Kinderschutzbundes in Würselen ( Stadtteilbüro)

- Erziehungsberatungsstellen:

EB der Caritas in Alsdorf

EB des Kreis Aachen im TPH in Kohlscheid

- Angebote des Diakonischen Werkes im Kirchenkreis Aachen

- Angebote des Helene Weber Haus

- Angebote der VHS

- Jugendamt/ASD: Angebote über Hilfen zur Erziehung, Gruppenpädagogische Angebote über § 29

  SGB VIII

 

Lokale Netzwerke:

 

AK: AG §78 SGB VIII

AK: psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG): Jugendhilfe, Ärzte der Psychiatrie, 

Suchtberatungsstellen, SPZ, Schulen, Kinderärzte

Netzwerk Frühe Hilfen: Jugendhilfe, Kitas, Ärzte, MZ Würselen, Gesundheitsamt,

Hebammen, Beratungsstellen, freie Träger

AK: Jugendhilfe und Schule: Jugendhilfe, Diakonie, Schulen, Beratungsstellen

AK: Trennung und Scheidung

AK: sexueller Missbrauch

 

Verbindliches Meldesystem

 

Einführung des kreiseinheitlichen Meldesystems per Dienstanweisung

Einführung des Meldebogens, der in der Steuerungsgruppe § 8a erarbeitet wurde

(Kreiseinheitlich)

 

Zusammenarbeit mit dem Gesundheitswesen

(Ärzte/Hebammen)

 

Enge Zusammenarbeit zwischen ASD und Gesundheitsamt, Krankenhäusern und

Ärzten im Rahmen von § 8a SGB VIII

Beauftragung im Einzelfall von Familienhebammen im Rahmen der Hilfen zur

Erziehung gem. §27 ff SGB VIII

Durchführung von Drogenscreenings

Vernetzung in den bereits genannten AKs

Beratungsangebot des Gesundheitsamtes auf den Geburtsstationen der

Krankenhäuser

 

Niederschwellige Hilfs- und Unterstützungsprojekte

 

- Einführung des Elternbesuchsdienstes: geplant zum 01.09.2009

  Das Paket wird von den Mitarbeiter/Innen des allgemeinen sozialen Dienst verteilt.

- Gruppenangebote:

Kontaktgruppe Frühe Hilfen des DKSB – Würselen im Stadtteilbüro Morsbach

Junge Mütter „Zeit für mich und für mein Kind“ des DKSB – Würselen im Stadtteilbüro Morsbach

- offenes Beratungsangebot im Stadtteilbüro des DKSB

- Beratung durch den ASD, durch die Erziehungsberatungsstellen,

- umfassende Beratungsangebote und Gruppenangebote in den Familienzentren

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

__________________________________________________________________

 

 

__________________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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