Entscheidungsvorlage - FB 51/0034/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuordnung der Gremienlandschaft in der Aachener Jugendhilfe- Sachstand zu Sozialraumkonferenzen / Stadtteilkonferenzen- Neue Geschäftsordnung für Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/10, Frau Tiltmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
22.06.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Entwicklung der Sozialraumkonferenzen / Stadtteilkonferenzen sowie zum Entwurf der neuen Geschäftsordnung für die Arbeitgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Kinder- und Jugendausschuss, die neue Geschäftsordnung einschließlich der in der Vorlage unter den Ziffern ..dargestellten Änderungsvorschläge aus den Arbeitsgemeinschaften zu beschließen.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zum Sachstand der Entwicklung der Sozialraumkonferenzen sowie zum Entwurf der neuen Geschäftordnung für die Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII zur Kenntnis und beschließt die neue Geschäftsordnung einschließlich der in der Vorlage unter den Ziffern ..dargestellten Änderungsvorschläge aus den Arbeitsgemeinschaften.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Planungsabteilung des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule wurde im Rahmen des Prozesses zur Bildung dieses Fachbereichs beauftragt, die Struktur der Gremienlandschaft der Aachener Jugendhilfe (Unterausschüsse des KJA, Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII, Sozialraumkonferenzen) zu überprüfen und zu aktualisieren.
Nachdem die Unterausschüsse inzwischen gebildet wurden, wird im Folgenden die aktuelle Entwicklung zu den Themen Wiederbelebung / Neubildung von Sozialraum- /Stadtteilkonferenzen und Arbeitsgemeinschaften gem. § 78 SGB VIII dargestellt.
Sozialraumkonferenzen / Stadtteilkonferenzen:
Die Planungsabteilung im FB Kinder, Jugend und Schule hat seit Einrichtung des Fachbereichs zahlreiche Gespräche geführt mit Sprechern und Mitgliedern aller noch aktiven Sozialraum- und Stadtteilkonferenzen sowie auch mit Vertreter/innen inzwischen nicht mehr bestehender Sozialraumkonferenzen.
Bei allen Gesprächen bestätigte sich, dass es bei allen Beteiligten ein sehr ausgeprägtes Bedürfnis gibt, Sozialraumkonferenzen zu haben und sie dort, wo sie inzwischen nicht mehr existieren wiederzubeleben.
Allerdings wurde ebenso deutlich, dass sich diese Gremien nicht mehr nur als Gremien der Jugendhilfe begreifen, sondern sich mit allen im Sozialraum im Hinblick auf die soziale Situation relevanten Belangen und Themen beschäftigen und auseinandersetzen wollen.
Dies galt insbesondere auch für die z. T. seit vielen Jahren bestehenden und aus den Stadtteilen heraus entstandenen Stadtteilkonferenzen.
Diese Sichtweise artikulierte sich folgerichtig dann auch bei allen Vertreterinnen und Vertretern der entsprechenden Institutionen im Rahmen der am 17. 11. 2009 durchgeführten Sozialkonferenz und es wurde deutlich, dass neben den Themen der Jugendhilfe ebenso Themen- und Fragestellungen aus den Bereichen Soziales, Wohnen, Stadtentwicklung, Verkehr, Integration, Bürgerbeteiligung etc .dort behandelt werden sollen.
Vor diesem Hintergrund wird derzeit in der Sozialverwaltung ein Konzept entwickelt und verfolgt, welches neben der Jugend- und Sozialverwaltung auch andere Verwaltungsbereiche in die Organisation und Betreuung von Sozialraum- bzw. Stadtteilkonferenzen einbindet.
Dieses Konzept sieht u. a. vor, dass auch den Bezirksämtern in den Außenbezirken hierbei eine wesentliche Rolle zukommt und diese z. B. die Geschäftsführung für die jeweilige Sozialraumkonferenz übernehmen.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule steht hierzu in einem engen Dialog mit der Sozialverwaltung und wird sicherstellen, dass einerseits Themen und Fragestellungen der Jugendhilfe in die Sozialraum- /Stadtteilkonferenzen eingebracht werden können und andererseits Anliegen dieser Gremien an die Jugendhilfe und ihre speziellen Gremien (KJA, Unterausschüsse, Arbeitsgemeinschaften) weitergeleitet und bearbeitet werden.
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII
Der KJA hat sich auf der Basis von Empfehlungen des Unterausschusses Jugendhilfeplanung - mehrfach mit der Thematik befasst und am 22. 09. 2009 beschlossen, dass die Arbeitsgemeinschaften gem.- § 78 SGB VIII weiterhin gemäß der Gesetzessystematik analog zu den 4 Leistungsbereichen des Gesetzes bestehen sollen.
Darüber hinaus soll eine 5. AG zum Bereich Offene Ganztagsschule gebildet werden.
Der Ausschuss hat sich auch dafür ausgesprochen, Aufgabenstellung, Arbeitsweise und Einbindung der AGs in das Gesamtsystem zu überprüfen und ihre Zusammensetzung zu straffen.
In Verfolgung dieses Auftrags ist in enger Zusammenarbeit zwischen der Planungsabteilung und den verschiedenen Fachabteilungen des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der in der Anlage beigefügte Entwurf (Anlage 1) einer neuen Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften erarbeitet worden.
Dabei wurde in Anlehnung an die bislang geltende Geschäftsordnung versucht,
- den o. a. Wünschen und Anregungen des Ausschusses Rechnung zu tragen,
- die Auswirkungen der Fachbereichsbildung zu berücksichtigen und
- in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Rollen und Aufgabenstellungen von Planungs- und Fachabteilungen im FB 45 in Bezug auf die Arbeitsgemeinschaften zu definieren.
Der Entwurf der Geschäftsordnung wurde in Form einer Synopse der derzeit geltenden Geschäftsordnung gegenübergestellt, um die vorgeschlagenen Veränderungen mit der derzeitigen Fassung besser vergleichen zu können.
Dieser Synopse wurde:
am 23.04.2010 der derzeitigen Arbeitsgemeinschaft Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
am 04.05.2010 der derzeitigen Arbeitsgemeinschaft Förderung der Erziehung in der Familie
am 20.05.2010 den Arbeitsgemeinschaften Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und Hilfe zur Erziehung
vorgestellt und diskutiert.
Die Änderungsvorschläge der Arbeitsgemeinschaften und der Vorschlag der Verwaltung zur Umsetzung dieser Vorschläge sind in Anlage 2 zusammengestellt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
| |||
Maßnahme: | keine finanziellen Auswirkungen Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII | |||
|
| __________________________________________________________________ | ||
Investitionskosten |
| ___0_______ | ||
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
| |
c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme: |
|
| __________ |
|
|
|
|
|
d. | Zuschüsse |
|
| __________ |
|
|
|
|
|
Folgekosten |
|
|
| |
Aufwand |
|
|
| |
| Personalkosten |
| ____0______ | |
| Sachkosten |
|
| __________ |
| Abschreibung |
| __________ | |
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme: |
|
| __________ |
|
|
|
|
|
c. | Zuschüsse |
|
| __________ |
|
|
|
|
|
Konsumtiv |
|
|
| |
a. | Im Haushalt? | ja/nein | __________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | __________ | |
c. | Personalkosten |
| __________ | |
d. | Sachkosten |
|
| __________ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
|
| |
| Maßnahme |
|
| __________ |
|
|
|
|
|
f. | Dauer |
| Jahre |
|
g. | Zuschüsse |
|
| __________ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
119,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
108 kB
|