Entscheidungsvorlage - FB 51/0036/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIIIAX-O e. V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/301, Fraui Nagelschmitz-Goffart
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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22.06.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
AX-O e.V. beantragt mit Schreiben vom 29.04.2010 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
AX-O e.V. hat sich am 25.08. 2004 in Aachen gegründet und ist beim Amtsgericht Aachen im Vereinsregister unter der Nr. 4164 eingetragen.
Bereits 2006 stellte AX-O e.V. einen Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zum damaligen Zeitpunkt folgte der Kinder- und Jugendausschuss der Empfehlung der Fachverwaltung, den Antrag nach einer weiteren Arbeitsphase des Vereins neu zu erörtern.
In der Zwischenzeit wurde die Satzung verändert, die Aktivitäten des Vereins wurden fortgeführt und ausgebaut.
Arbeitsinhalte / Zielgruppe:
Nach seiner Satzung verfolgt AX-O e.V. den gemeinnützigen Zweck, die Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu einer selbstbewussten und selbstverantwortlichen Lebensführung in einer globalisierten und multikulturellen Gesellschaft zu fördern. In diesem Sinne ist der Träger seit 2004 tätig.
Ein zentrales Element der Arbeit in den durchgeführten Projekten und Publikationen ist der Genderansatz. Der erste Schwerpunkt war die Weiterentwicklung der Arbeit mit Jungen im Rahmen des Projektes "Aachener Boys Day. In der Folgezeit wurde die Arbeit mit einem integrativen Ansatz und speziell mit Kindern aus Zuwandererfamilien fortgeführt.
Für die beschriebene Zielgruppe verfolgt der Verein das Ziel präventiver Arbeit außerhalb von Krisenintervention wie Gewaltprävention, Deeskalationstraining oder ähnliches zu leisten. Hierzu bietet AX-O e.V. kontinuierliche Angebote oder Initialprojekte in Kooperation mit verschiedenen Trägern der Jugendarbeit an.
Neben der Projektentwicklung und Durchführung initiiert und fördert der Träger den fachlichen Austausch durch Veranstaltungen und Publikationen.
Der Verein ist über die Mitwirkung in Gremien und über seine Projektarbeit regional und überregional vielfältig vernetzt.
Die Mitglieder des Vereins bringen sich engagiert auf den unterschiedlichen Gebieten aktiv in die Arbeit des Vereins ein. Die Vorstandsmitglieder unterstützen sowohl die Vorstandsarbeit als auch die Projektarbeit der haupt- und ehrenamtlich Tätigen.
Stellungnahme:
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschuss der Stadt Aachen vom 20.12.1994 erfüllt sind.
In der nachfolgenden Matrix sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien, deshalb ist er entsprechend anzuerkennen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ____________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | ___________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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70,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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202,2 kB
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