Entscheidungsvorlage - FB 51/0037/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung von „Chill out -Verein zur Förderung der Kommunikationskultur e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Träger „Chill out- Verein zur Förderung der Kommunikationskultur e.V.“ beantragt mit Schreiben vom 8.01.2010 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Im Februar 1998 gründete sich der Verein „Chill out - Verein zur Förderung der Kommunikationskultur e. V.“. Bereits im Sommer hatten die Vereinsmitglieder mit ihrer Tätigkeit im Bereich der Jugend-, Drogen- und Suchtberatung begonnen. Ziel war es, eine Beratungsarbeit für Jugendliche nach dem Prinzip der aufsuchenden Jugendarbeit, anzubieten. Jugendliche sollten dort erreicht werden, wo sie sich tatsächlich aufhalten. Bereits zum damaligen Zeitpunkt diente hierzu ein Bus, der bis zum heutigen Tag in Kooperation mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule im Einsatz ist. Der Doppeldeckerbus ist seit 2001 in städtischer Trägerschaft.

 

Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 SGB VIII – das Recht auf Erziehung zu gewährleisten und die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern - wird den Jugendlichen an ihren Treffpunkten individuelle und gruppenbezogene Beratung angeboten.

 

Der Verein leistet über ein Beziehungs- und Kontaktangebot vor Ort eine mobile, aufsuchende und niedrigschwellige Jugendarbeit. Der Verein verfolgt mit seiner Arbeit einen ganzheitlichen und integrativen Ansatz mit den Qualitätskriterien: Bedürfnisnah, lebensweltorientiert, mitbestimmt, freiwillig und vielfältig.

 

Zunächst wurde die rollende Begegnungsstätte im Stadtteil Laurensberg, seit 2003 in Aachen Richterich und seit 2010 zusätzlich in Aachen-Ost eingesetzt.

In Aachen Richterich finden wöchentlich drei Einsätze, in Aachen-Ost - gefördert über Soziale Stadt NRW - findet einmal wöchentlich ein Einsatz statt. Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren, die in den jeweiligen Stadtteilen leben.

Die Kinder und Jugendlichen verbringen einen Teil ihrer Freizeit im Jugendbus und nehmen die verschiedenen Unterstützungsangebote wahr.

 

In einem kontinuierlichen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen soll ihre Eigenverantwortlichkeit durch Angebote der Freizeit-, Spiel- und Sportpädagogik gestärkt werden. Bedürfnisse nach Kommunikation, sozialer Anerkennung, Selbstdarstellung, Orientierung und Kontakt werden aufgegriffen.

 

Schwerpunkte der Arbeit sind:
 

Gewalt- und Suchtprävention, Sexual- und Aidsprävention, Soziale Integration, Würdigung und Akzeptanz anderer Kulturen, Erlernen sozialer Kompetenzen, Erkennen der eigenen Mitbestimmungsfähigkeiten, Stärkung des Selbstwertgefühls, sowie psychische Stabilität und Lebensfreude.

 

„Chill out -Verein zur Förderung der Kommunikationskultur e.V.“ betraut für diese Arbeit Fachpersonal, die eine Erzieherausbildung bzw. sonstige pädagogische Ausbildung oder Studium absolviert haben. Die festen Mitarbeiter für den Jugendbus verfügen über die Qualifikation zum Diplom Sozialarbeiter mit Zusatzausbildungen (Suchttherapeut, klinischer Sozialarbeiter, Kinderschutzfachkraft etc.).

 

Durch den regelmäßigen und konstanten Einsatz der MitarbeiterInnen ist die Kontinuität im Betreuungskontext gewährleistet. Bei den Kindern und Jugendlichen ist der Jugendbus etabliert.

Von Januar 2008 bis Dezember 2009 besuchten in Richterich insgesamt 2890 Kinder und Jugendliche die Angebote des Jugendbusses.

 

In Abstimmung mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule reagiert der Jugendbus mit seinen Angeboten auf die aktuellen Bedarfe an den Standorten.

 

Stellungnahme:

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994, und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Aachen vom 20.12.1994 erfüllt sind.

In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Der Träger erfüllt alle Kriterien, dementsprechend ist die Anerkennung auszusprechen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

________________________________

 

 

_________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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