Entscheidungsvorlage - FB 32/0004/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Schwerpunkte der bisherigen Entwicklung

 

Bis in die späten 70er Jahre des vergangenen Jahrhunderts hinein war das Pontviertel ein urbanes Wohn- und Geschäftsviertel, das eine gewachsene Struktur mit Wohnen und Lebensbeziehungen vor Ort zeigte. Dieses Viertel war auch immer schon besonders durch eine Offenheit zur nahen Hochschule  geprägt, was sich anhand einzelner Studentenkneipen und auch einer relativ hohen Anzahl von Studentenwohnungen deutlich machte.

 

In den 80er und 90er Jahren setzte ein Wandel dahingehend ein, dass aus den aus wirtschaftlichen oder Altersgründen aufgegebenen Ladenlokalen zunehmend gastronomische Betriebe entwickelt wurden. Dieser anfangs noch relativ örtlich auf den Bereich der mittleren Pontstrasse beschränkte Veränderungsprozess setzte sich insbesondere nach Freiwerden des Molkereigeländes nahe dem Ponttor beschleunigt fort und bescherte dem gesamten Pontviertel einen gastronomischen Entwicklungssprung, der diesem Viertel und insbesondere der Pontstrasse für die gesamte Stadt Aachen eine stadtweite und anschließend sogar überregionale Anziehungskraft als Restaurant- und Ausgehviertel verschaffte.

 

Mit dieser Entwicklung gingen auch die üblicherweise hiermit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung einher. Insbesondere in den Jahren 2005 bis 2008 wurde auf dem Gelände der ehemaligen Molkerei quasi jeder Quadratmeter zu gastronomischem verwertbaren Geschäftsraum umgewandelt und genutzt. Bauordnungsrechtlich und gaststättenrechtlich war dies formal zwar nicht zu beanstanden, erhöhte jedoch die negativen Erscheinungsformen.

 

Entwicklung aus der Sicht der Ordnungsbehörde

 

In den Jahren 2005 bis Anfang 2007 wurden die negativen Entwicklungen kanalisiert über die Bürgerinitiative Pontviertel, die sich zuvor gebildet hatte und die Anliegen der Anwohner zum Teil sehr massiv vertrat. Zum gleichen Zeitpunkt wurde die Entwicklung erstmals auch politisch behandelt.

 

Ein früher bereits unter Federführung der Pfarre Heilig Kreuz gebildeter Runder Tisch wurde Ende 2007 wiederbelebt, indem die zentralen Themen: Lärmbelästigungen, Auswirkungen durch die Gastronomiebetriebe, Müll und verkehrliche Situation behandelt wurden.

 

Dieser Runde Tisch war in seiner Tätigkeit, auch wenn die Bürgerinitiative dies anders sehen sollte,  objektiv gesehen im Jahre 2008 erfolgreich, was u. a. dazu führte, dass die Müllproblematik konkret in Angriff genommen und gegenüber 2007 deutlich verbessert wurde.

Darüber hinaus wurde der Ordnungs- und Sicherheitsdienst der Stadt Aachen (OSD), der bis 2007 lediglich für den unmittelbaren Innenstadtbereich zuständig war, räumlich auf das gesamte Stadtgebiet und zeitlich auch auf die Nachtsunden ausgedehnt und um 3 Personen erweitert, was in 2008 zu einer erhöhten Präsenz auch im Pontviertel und ebenfalls in den Nachtstunden führte.

 

Diese in 2008 durch eine intensive und gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten in einer relativen ausgeglichen gehaltenen Situation hat sich im Jahre 2009 deutlich verschlechtert.

 

Die wesentlichen Gründen hierfür waren bzw. sind:

fünf unbesetzte Stelle beim Ordnungs- und Sicherheitsdienst (OSD) z.T. seit Herbst 2008 und nur verzögert mögliche Wiederbesetzung durch eine ebenso nur schrittweise mögliche Umsetzung des vom FB Sicherheit und Ordnung im Oktober 2008 entwickelten und vorgelegten neuen Ordnungs- und Sicherheitskonzeptes mit einer ebenso schrittweisen Personalverstärkung;

durch die Nachrangigkeit der Polizeieinsätze gegenüber der städt. Zuständigkeit erfolgten oftmals deren Einsätze lediglich im Straftatbereich ,

die in 2008 verabschiedete und in 2009 spürbar und „wirksam“ gewordene Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten insbesondere hinsichtlich des Verkaufs alkoholischer Getränke in so genannten Kiosken nahezu rund um die Uhr,

die Praxis einzelner Gastronomen, die für ein geringes Entgelt sogen. „Cocktails to go“ anbieten,

Gruppen, die gezielt in das Pontviertel kamen und sich ungehemmt auszulassen glaubten.

.

Der Verzehr von in den Imbissen und Kiosken preiswert erworbenen und/oder mitgebrachten alkoholischen Getränken außerhalb der konzessionierten Flächen hat gleichermaßen bei den Gastronomen, bei den Anwohnern, aber auch für die Polizei und die Ordnungsbehörde zunehmend immer negativere Erscheinungen und noch schlimmere Wirkungen als in den Vorjahren  gezeigt, so dass der gegen Mitte des Jahres 2009 immer lauter gewordene Ruf nach einem Alkoholkonsum- und -mitführverbot verständlich und folgerichtig erschien.

 

Die schlimmsten negativen Auswirkungen des letztjährigen Frühjahrs und Sommers lassen sich (mengenmäßig in der Relation zu 2008 potenziert) wie folgt zusammenfassen:

Starke Lärmbelästigungen durch zum Teil erheblich alkoholisierte Personen bis  3.00 Uhr und 5.00 Uhr morgens, Herabsetzen der Hemmschwelle zur Gewaltbereitschaft, häufig beeinflusst durch Alkoholmissbrauch, wildes Urinieren und Erbrechen auf dem Kirchengrundstück und in private Hauseingänge (nicht selten öffnete gerade ein Hausbewohner die Haustüre, weil er das Haus verlassen wollte), Hinterlassen bzw. rücksichtsloses Entsorgen von Speiseresten, Speiseverpackungsabfällen, Flaschen, zersplittertes Glas, öffentlich unerwünschte sexuelle Handlungen auf dem Parkplatz in der Nähe des ehem. Bunkers, in den Grünanlagen des Ponttors oder am Veltmannplatz.

Diese Auswirkungen ergaben sich nicht nur in der Pontstrasse selber, sondern auch in den angrenzenden Straßen, wie Kreuzherrenstraße, Saarstraße, Friesenstraße, Marienbongard usw.

 

 

Lösungsansätze

 

nicht nur im Pontviertel

Dieser beschriebenen Situation, insbesondere im Pontviertel und ganz besonders einer weiteren negativen Entwicklung, muss Einhalt geboten werden.

Dabei darf der Objektivität halber nicht unerwähnt bleiben, dass sich derartige Erscheinungsformen in vielen Städten der Bundesrepublik leider gleichen und dies nicht als Aachener Phänomen dargestellt werden kann. Auch wenn Anlieger anderer Strassen und Plätze in Aachen ähnliche Erfahrungen machen, ist Aachen kein herausragendes negatives Beispiel, sondern reiht sich im Verhältnis zu anderen Städten im Bundes- und Landesvergleich im Durchschnittsbereich ein.

Dies tröstet die jeweils unmittelbar benachbarte Bevölkerung natürlich nicht, und es wird anerkannt, dass die negativen Auswirkungen für diese Menschen belastend und insbes. für die Menschen im Pontviertel kaum noch hinnehmbar sind.

 

 

Prävention durch Präsenz

Ein Lösungsansatz bietet die verbesserte Präventionswirkung durch Präsenzverstärkung, die allerdings nur mit deutlich erhöhtem Personaleinsatz funktioniert (PPP – Prävention durch Präsenz mit Personen).

 

Von den im Jahr 2008 besetzten 15 Außendienststellen waren 2009 vorübergehend noch weniger als 10 besetzt. Von diesen rd. 10 Kräften befanden sich 2 Mitarbeiter im Innendienst, so dass für die gesamtstädtischen Anforderungen inklusive Verfolgung von privaten oder gewerblichen (Gaststätten-) Lärmbeschwerden, Spielplatzkontrollen in den Abend- und Nachtstunden, Einsätze und Präsenzdienste am Kaiserplatz, situativ negative Erscheinungsformen in allen Stadtbezirken oder Stadtteilen, operative Kontrollen der Landeshundeverordnung usw., also zur Bewältigung aller ordnungsbehördlichen Aufgaben „auf der Straße“ in der Regel acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen Schichtdienst von 2 Schichten an 7 Tagen in der Woche verfügbar waren (ohne Urlaub und Krankheitsfälle).

Diese Stellen sind nun wieder wie oben erwähnt wieder besetzt.

 

Darüber hinaus ist mittlerweile ein vom FB Sicherheit und Ordnung verändertes personales, Qualifizierungs- und Einsatzkonzept so anerkannt worden, dass der Rat im Rahmen seiner Haushaltsberatungen 2010 am 21.4.2010 eine Personalverstärkung für den OSD um 8 Mitarbeiter/innen - sicher gerade mit Blick auf die besonderen Aufgabenstellungen wie Kaiserplatz und Pontviertel - beschlossen hat.

Die Stellenausschreibung und das Besetzungsverfahren laufen bereits. Mit den entsprechenden Einstellungen kann zum 1.7. bzw. spätestens zum 1.8. gerechnet werden.

Damit kann in Zukunft schon deutlich besser als bisher auf die gestiegenen Präsenzanforderungen sowohl aus dem Pontviertel als auch in der Gesamtstadt reagiert werden.

 

Fußballweltmeisterschaft 2010

Eine endgültige Aussage zu den Einsatzplänen und der Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften kann zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht endgültig getroffen werden, da zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht klar ist, in welcher Zahl und in welcher Form größere Public Viewing Veranstaltungen in der Aachener Innenstadt durchgeführt werden.

Auch hängt die Disposition sehr wesentlich vom Gesamtstimmungsverlauf und sicher nicht zuletzt vom spielerischen Verlauf der WM, insbesondere dem Abschneiden der deutschen Mannschaft ab.

Dennoch beabsichtigt die Verwaltung aufgrund der guten Erfahrungen einer Vereinbarung des runden Tisches Pontviertel anlässlich der Europameisterschaft 2008, wonach es die Ordnungsbehörde geduldet hat, dass Gastronomen mit Terrassenausschank auch Bildschirme auf der Außengastronomieflächen aufstellen durften, wenn definitiv nach 20 Minuten nach dem jeweiligen Spielende (in der Finalrunde evtl. nach Ende des Elfmeterschießens) der Ton ausgeschaltet wurde.

Diese guten Erfahrungen aus dem Pontviertel aus 2008 könnten für die WM 2010 auch für gleichartige Betriebe in der Gesamtstadt übertragen werden, ohne dass einzelne Gastronome Einzelanträge stellen müssten.

Der DEHOGA Aachen hat nach einer ersten Kontaktaufnahme deutliche Zustimmung signalisiert.

Alle Schritte und Einsatzfragen werden in enger Abstimmung mit der eingerichteten Sondergruppe der Polizei abgesprochen.

 

Einrichtung einer Ordnungspartnerschaft

Zum Antrag der Grünen Fraktion vom 08. August 2009, eine „Ordnungspartnerschaft für das Pontviertel“ zu entwickeln, muss der Klarheit wegen gesagt werden, dass die bisherigen formellen Ordnungspartnerschaften in Aachen auch formell gebildet worden sind und entsprechende Wirkungen haben. So ist z. B. die „Große Ordnungspartnerschaft“ am Kaiserplatz eine auf Erlass der Landesregierung fundierte Ordnungspartnerschaft, die gesetzlich notwendig war, um einen Drogenkonsumraum betreiben und ein Suchthilfeangebot unterbreiten zu können.

 

Auch die übrigen Ordnungspartnerschaften (zwischen der Polizei und dem Fachbereich Sicherheit und  Ordnung oder der ASEAG, der Polizei und dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung) sind formell begründet.

 

Für den Bereich des Pontviertels wäre eine Umbenennung des Runden Tisches lediglich eine andere Etikettierung ohne formelle Wirkung.

 

Ungleich dessen könnte der Runde Tisch anders strukturiert werden, indem er eine tatsächliche Vertretung der unterschiedlichen Gruppierungen und Institutionen im Pontviertel beinhaltet (z.B. Gastronomen, Anwohner, Kirche, Hochschule, Polizei, FB Sicherheit und Ordnung und nach Bedarf andere Dienststellen). Hierzu sind Gespräche mit den Beteiligten nötig und werden erfolgsorientiert in Kürze geführt werden.

 

(Selbst-)Beschränkungen der Gastronomen und Kioskbesitzer

 

Eine Einschränkung des Alkoholverkaufsverbots ist nach aktueller Rechtsprechung nur dann möglich, wenn „durch die untersagende Behörde zweifelsfrei durch eigene Anschauung nachgewiesen werden kann, dass durch den Verkauf aus einem bestimmten Ladenlokal (Kaffee, Kiosk) heraus es zu den konkreten Belästigungen und Beeinträchtigungen gekommen ist“.

 

Durch die Vielzahl der in der Pontstraße befindlichen Verkaufsstellen (Kioske, Imbisse) dürfte die unmittelbare Nachweisführung schwierig bis unmöglich werden.

 

Darüber hinaus ist allerdings der Ordnungsbehörde bekannt, dass es im Bereich der Gastronomen zu Aktivitäten gekommen ist, die eine Selbstbeschränkung des Verkaufs zumindest bei den Cocktails to go und aus den Imbissen heraus in zeitlicher Form zur Folge haben kann. Ob die Kioskbetreiber mitziehen, erscheint allerdings aus deren wirtschaftlicher Situation heraus als mindestens ungewiss.

 

Ebenso ist der Ordnungsbehörde signalisiert worden, dass im Bereich der Gastronomen mehrere Aktionen bereits diskutiert werden, da die Gesamtsituation auch diesen Kreis zum Handeln ermutigt bzw. zwingt.

 

Verstärkte Jugendschutzkontrollen in den Gastronomiebetrieben und auf der Straße

 

Bis zum Jahre 2008 hat es im Gebiet der Stadt Aachen fast kaum noch Jugendschutzkontrollen gegeben. Diese sind in 2008 und in 2009 mit deutlichem Erfolg verstärkt worden. Die in Frage kommenden Betreiber sind alle durch die Fachbereiche Sicherheit und Ordnung sowie Jugend und Schule und auch unter Beteiligung der Polizei mit kooperativem Erfolg aufgesucht worden.

Die (neue) Quantität und die Art der Jugendschutzkontrollen haben einen hohen und auch schnellen Info-Verbreitungsgrad bei den Betroffenen erzielt, was bereits eine der tatsächlichen Erfolgsgarantien darstellt.

 

 

Zusammenfassung:

 

Die Stadt Aachen hat zum Wohle der eigenen Einwohner, Studenten und Gäste allerdings auch aus überregionalen Marketingaspekten heraus ein elementares Interesse daran, dass das Pontviertel als attraktives Restaurant- und Ausgehviertel in einer für die Besucher sicheren und angemessen niveauvollen Form erhalten bleibt.

Es bedarf besonderer Anstrengungen aller Beteiligten, die allesamt für die Aufrechterhaltung dieser Situation je nach eigenem Interesse u.U. eine besondere Verantwortung tragen, dass das Pontviertel nicht „kippt“.

Um eine schnelle Kommunikation über Fehlentwicklungen mit den geeigneten Gegenmaßnahmen führen zu können, ist die Weiterführung des Runden Tisches gfls. als informelle Ordnungspartnerschaft mit einer möglichen repräsentativen Zusammensetzung zu entwickeln.

Nach einer Absprache mit der Pfarre wird Anfang Juni ein weiterer runder Tisch einberufen, der die diesjährige Entwicklung, aber auch wesentliche Inhalte dieser Vorlage beraten und bewerten soll.

 

Darüber hinaus kann erfolgreiche Prävention sowohl am einzelnen Abend als auch in der gesamten Saison und über die Jahre hinweg nur durch verstärkte Präsenz gewährleistet werden, und Präsenz erfolgt nun einmal durch Personen, d. h. durch Personal. Dies ist sowohl bei der Polizei als auch insbesondere bei der Ordnungsbehörde bereit zu halten.

 

Die Verabschiedung einer allgemeinen befristeten und räumlich beschränkten ordnungsbehördlichen Verordnung, die ein Alkoholkonsum und Alkoholmitführverbot zum Ziel hat, scheint in Nordrhein-Westfalen in der letzten Konsequenz evtl. rechtlich nicht durchsetzbar zu sein, da eine umfangreiche konkrete formelle und inhaltliche Ermächtigungsgrundlage fehlt.

Flaschenverbote wie etwa in Hamburg erscheinen rechtlich weniger angreifbar, könnten aber nur ergänzend herangezogen werden, da eines der Hauptprobleme weniger in der Nutzung mitgeführter Flaschen als Gewaltmittel liegt, als grundsätzlich in den Auswirkungen mißbräuchlicher Alkoholnutzung.

Gleichwohl wird unter Beachtung der weiteren Entwicklung der tatsächlichen Gegebenheiten zu prüfen sein, ob die Diskussion um eine ergänzende Kompetenzerweiterung der Ordnungsbehörden angezeigt sein wird.

 

Die Stadt Aachen hebt sich auch durch die Entwicklung im Pontviertel bei weitem nicht negativ von anderen Städten in der Bundesrepublik ab. Dennoch ist auch hier die Entwicklung hinsichtlich der „veränderten Freizeitaktivitäten“ in der Gesamtstadt mit all ihren negativen Auswirkungen und auch die Auswirkung aus der liberalisierten Ladenöffnung festzustellen und schafft eine deutlich höhere Bedarfslage an die Ordnungs- und Polizeibehörden, als dies noch vor einiger Zeit der Fall war.

Darüber hinaus sind die neueren Entwicklungen durch politische Beschlüsse (s. Beschluss zur Kaiserplatzszene aus der Ratssitzung vom 16.09.2009) ebenfalls Aufgabenbereiche, die eine erhöhte Präventions- und Reaktionsaufmerksamkeit erfordern. Die Ordnungsbehörde möchte und wird ihrer Verpflichtung nachkommen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Personalkosten sind im Haushalt 2010 enthalten

Maßnahme:

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Investitionskosten

 

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a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

____________€

 

Sachkosten

 

 

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Abschreibung

 

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a.

Im Haushalt?

ja/nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

___________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

___________€

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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Anlagen

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