Entscheidungsvorlage - FB 61/0204/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, keine zusätzlichen sachkundigen Einwohner oder beratenden Mitglieder für Mobilitätsausschuss und Planungsausschuss aus dem Kreis der Kommission „Barrierefreies Bauen“ und des Architektenbeirats zu bestellen.

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keine zusätzlichen sachkundigen Einwohner oder beratenden Mitglieder für Mobilitätsausschuss und Planungsausschuss aus dem Kreis der Kommission „Barrierefreies Bauen“ und des Architektenbeirats zu bestellen.

Die Anträge gelten damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Antrag vom 03.03.2010 beantragt die SPD-Fraktion die Entsendung einer sachkundigen Einwohnerin/eines Sachkundigen Einwohners aus der Kommission „Barrierefreies Bauen“ in den Mobilitätsausschuss der Stadt Aachen, um durch die Beteiligung von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die Beratungen und Beschlüsse zu verbessern.

Mit Antrag vom 31.03.2010 wird darum gebeten zu prüfen, wie es dem Architektenbeirat der Stadt ermöglicht werden kann, beratend zu bestimmten Tagesordnungspunkten im Planungsausschuss Stellung zu nehmen. Vorgeschlagen wird beispielsweise die beratende Teilnahme eines Mitglieds des Architektenbeirats an den Sitzungen des Planungssausschusses, um den Sachverstand des Architektenbeirats direkt in die Ausschussberatung einfließen zu lassen.

 

Gem. § 58 GO NRW entscheidet der Rat der Stadt über die Zusammensetzung der Ausschüsse.

 

In beiden Fällen würde es sich um die Erweiterung der Ausschüsse um Mitglieder handeln, die - im Gegensatz zu beispielsweise den Vertretern des Seniorenbeirates - eine nicht gesetzlich vorgeschriebene beratende Funktion wahrnehmen.

 

Die Beratungsergebnisse der Gremien Architektenbeirat und Kommission „Barrierefreies Bauen“ werden bisher den jeweils zuständigen Ausschüssen von der Verwaltung in der Vorlage oder durch Vortrag in der Sitzung direkt übermittelt und können so in die Beratung und die Abwägung einbezogen werden.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung ist im Regelfall die Berichterstattung durch die Verwaltung aus Architektenbeirat oder Kommission Barrierefreies Bauen für die Beratung im jeweiligen Ausschuss zweckmäßig und angemessen.

 

Im Architektenbeirat sind zudem neben Vertretern der Fachverwaltung und der zuständigen Dezernentin, die auch in den Planungsausschusssitzungen anwesend sind, sachkundige Mitglieder der Stadtratsfraktionen (teilweise Mitglieder des Planungsausschusses) vertreten, so dass eine Rückkoppelung der Beiratsempfehlungen in die Fraktionen und damit eine Verzahnung der beiden Gremien bereits gewährleistet ist.

 

Die regelmäßige beratende Sitzungsteilnahme eines Vertreters des Architektenbeirats im Planungsausschuss bzw. der Kommission „Barrierefreies Bauen“ im Mobilitätsausschuss wird daher nicht für erforderlich gehalten.

 

Davon unabhängig besteht natürlich grundsätzlich bei Bedarf für die Ausschüsse die Möglichkeit, Vertreter dieser Gremien gemäß den geltenden Regelungen der Gemeindeordnung NRW und der Geschäftsordnung der Stadt Aachen als Sachverständige zu einzelnen Tagesordnungspunkten hinzuzuziehen. Dies erfolgt in Abstimmung der Verwaltung mit der/ dem Ausschussvorsitzenden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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