Kenntnisnahme - FB 61/0206/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der vorliegende Antrag zielt darauf ab, die Ortstafel „Friesenrath“ auf der Schleidener Straße nahe dem ehemaligen „Friesenrather Hof“ bis hinter die Einmündung Friesenrather Weg zu versetzen, um auch den Hinterliegern des Friesenrather Weges, die mit ihren Gärten an die Schleidener Straße reichen, eine verbesserte Verkehrsruhe zu gewährleisten. Bereits vor Jahren hat der gleiche Anwohnerkreis mit verschiedenen Anträgen die Reduzierung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit in diesem Teilstück der Schleidener Straße auf 50 km/h zu erreichen versucht. Weder die Unfallsituation noch die bestehende Übersichtlichkeit dieses außerhalb der Ortslage liegenden, breit ausgebauten Straßenstücks rechtfertigten seinerzeit eine Reduzierung der bestehenden Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, so dass weiterhin mit 70 km/h bis an die beginnende Wohnbebauung an der Schleidener Straße gefahren werden darf.

 

Die nunmehr beantragte Versetzung der Ortstafel ist nicht nach Gesichtspunkten der Wohnqualität, sondern nach § 42 der Straßenverkehrsordnung und den zu Verkehrszeichen 310/311 StVO ergangenen Verwaltungsvorschriften zu entscheiden. Diese legen eindeutig fest:

 

„Die Zeichen sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den ortseinwärts fahrenden Verkehr erkennbar wird. Eine geschlossene Bebauung liegt vor, wenn die anliegenden Grundstücke von der Straße erschlossen werden.“

 

 

Die vom Beschwerdeführer und seinen Nachbarn bewohnte Siedlung ist vom Friesenrather Weg verkehrlich erschlossen. Die rückwärtigen zur Schleidener Straße liegenden Grundstücksgrenzen einiger Grundstücke haben dort keine Zufahrten oder Zugänge, so dass sie nicht als von der Schleidener Straße erschlossene Grundstücke gelten. Der jetzige, aus der Ferne bereits gut sichtbare Standort der Ortstafel auf der Kuppe der Schleidener Straße vor dem ersten rechtsseitigen Wohngebäude entspricht genau den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und ist deshalb beizubehalten. Hierbei sind weder die Klassifizierung noch die Verkehrsbelastung des freien Straßenstücks von Bedeutung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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