Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 46/47/0025/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.                  Der Betriebsauschuss Theater/VHS nimmt den geprüften Jahresabschluss 2007/2008  zum 31.07.2008 zur Kenntnis, entlastet die Betriebsleitung von Stadttheater und Musikdirektion Aachen und empfiehlt dem Rat der Stadt den Jahresabschluss festzustellen und das Jahresergebnis gemäß § 16 Abs. 6 der Betriebssatzung für Stadttheater und Musikdirektion Aachen über das Eigenkapital zu verrechnen und den Betriebsausschuss Theater/VHS zu entlasten.

 

2.              Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater /VHS nimmt der Rat der Stadt den geprüften Jahresabschluss 2007/2008 per 31.07.2008 zur Kenntnis, stellt ihn fest und entlastet den Betriebsausschuss Theater /VHS.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1.       Die das Testat einschränkende Feststellung über die fehlende Rückstellung für Pensionsverpflichtungen für die beim Theater beschäftigten Beamten ist aufgrund der zwischenzeitlich hinfällig, da zwischenzeitlich eine entsprechende Freistellungsbescheinigung der Stadt Aachen vorliegt.

 

2.       Zu den lt. RN 18 des Prüfberichts ausgewiesenen offenen Forderungen gegenüber der Stadt Aachen in Höhe 124,8 TEuro sowie 50 TEuro wurde zwischenzeitlich ermittelt, dass

-          die vom Verwaltungsvorstand der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 23.08.2005 beschlossene dauerhafte Reduktion des jährlichen so genannten "Basis-"Zuschusses um 50 TEuro (auf neu 15.330 TEuro)

-          sowie der seitens der Stadt Aachen für das Jahr 2007 geforderte Konsolidierungsbeitrag von 75 TEuro

vom Theater bei seiner Planung / Planbewirtschaftung nicht berücksichtigt wurde. Vielmehr ging man hier (weiterhin) von 15.380 TEuro als jährlichem "Basis-"Zuschuss aus. Die o.a. Beträge ergeben sich entsprechend als Differenz.

 

Die demnach nun erforderlichen Wertberichtigungen werden buchhalterisch im Geschäftjahr 2008/2009 vorgenommen. Seitens der WP-Gesellschaft bestehen diesbezüglich keine Bedenken.

 

3.       Die lt. RN 21 ausgewiesene Forderung gegenüber der Stadt Aachen wurde zwischenzeitlich mit der Zuschusszahlung im Dezember 2009 ausgeglichen.

 

 

 

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