Entscheidungsvorlage - FB 37/0003/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

      a)   Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen in Höhe von  370.000 € zum Konto 5-021501-900-05100-900-1    78310000 „Ersatzbeschaffung Feuerwehrkran“.

 

 

b)      Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen  Verpflichtungsermächtigung i. H. von 370.000 € zum Konto 5-021501-900-01000-300-1  78530000 „Besch/Einbau v. techn. Geräten/Nachrichtent“.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Philipp

Oberbürgermeister

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Feuerwehrkräne sind Spezialfahrzeuge, die vornehmlich zur Menschenrettung aus exponierten Lagen, zur Sicherung absturzgefährdeter Fahrzeuge, zum Heben und Aufrichten umgestürzter Lasten, zur Bergung von verunfallten Fahrzeugen, zur Unterstützung der Brandbekämpfung bei der Brandstellenräumung sowie zur Beseitigung von Sturm- und Unwetterschäden eingesetzt werden.

 

Der Feuerwehrkran AC- 6018 (Bj. 1990) ist seit dem 01.04.2010 nicht mehr einsatzbereit. Nach der ersten Diagnose durch den Hersteller ist das Wandlergetriebe defekt. Die Reparaturkosten belaufen sich auf mindestens 26.000 €. Werden nach der Demontage Schäden am Gehäuse festgestellt, muss zusätzlich ein neues Getriebe zum Preis von  ca. 68.000 € eingebaut werden.

 

In diesem Jahr wird der Feuerwehrkran 20 Jahre alt. In Abstimmung mit FB 20 und FB 14 beträgt die Nutzungsdauer für den Feuerwehrkran 17 Jahre. In der Investitionsplanung ist die Ersatzbeschaffung für einen gleichwertigen Feuerwehrkran in 2013 mit einem Ansatz von 650.000 Euro vorgesehen. Alle 10 Jahre ist auch die Grundüberholung im Herstellerwerk mit Austausch aller Hydraulikkomponenten und -leitungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten für die diesjährige Grundüberholung betragen nach Herstellerangaben 66.649,52 €. Bei diesen Angeboten wurden die Kosten für unvorhersehbare Reparaturen nicht berücksichtigt. Erfahrungsgemäß muss daher mit einer höheren Reparatursumme gerechnet werden.

 

Um den 20 Jahre alten Feuerwehrkran über 2010 hinaus weiter betreiben zu können, sind somit Kosten in Höhe zwischen 92.139,32 € und evtl. bei Vollaustausch des Getriebes 134.649,00 € erforderlich.

Eine Reparatur des Fahrzeuges  ist aufgrund des Alters unwirtschaftlich.

 

Aus verkehrssicherheitstechnischen Gründen und um die Einsatzfähigkeit nicht zu gefährden, muss die Feuerwehr Aachen den Feuerwehrkran umgehend ersetzen oder reparieren. Die Kosten der preiswertesten Reparatur sind jedoch höher als die Folgekosten der nächsten 4 Jahre.

Die nächsten Feuerwehrkräne stehen in Köln und Düsseldorf mit einer Anfahrtszeit von ca. 1,5 - 2 Stunden. Nach Rücksprache mit dem Kranverleih der Fa. Wertz in Aachen beträgt die Reaktionszeit zur Besetzung eines Kranes außerhalb der Geschäftszeiten ca. 2 Stunden. Eine Rund-um-die-Uhr-Gestellung ist nicht möglich. 

 

Da der Feuerwehrkran gelegentlich auch von den Gemeinden der Städteregion und anderen städtischen Fachbereichen angefordert wird, wurden die Städteregionale Leitstelle, der Einsatzführungsdienst und die Bezirksregierung Köln über die Nichtverfügbarkeit informiert.

 

Derzeit kann ein gebrauchter Werksmobilkran,  Baujahr 2008, der zu einem Feuerwehrkran umgerüstet werden kann,  zum Preis von  315.350 € (inklusive Umrüstung) erworben werden. Für die Funkanlage und  die  Bergewinde sind zusätzlich noch 55.000 € zu zahlen, sodass insgesamt  Mittel in Höhe von  370.000 € benötigt werden.

 

In 2010 sind für die Beschaffung keine Investitionsmittel eingeplant. Die Mittel in Höhe von 370.000,00 Euro müssen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung:

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 370 T€ sowie der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 370 T€ ist in der beigefügten Tabelle dargestellt.

 

Demnach stellen sich die betroffenen Konten (5-021501-900-01000-300-1 78530000 und 5-021501-900-05100-900-1 7831000) für die außerplanmäßigen Ausgaben und die Konten für die außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigen (5-021501-900-00100-900-1 78310000 und 5-120102-400-00100-300-1 78000000) im Hauhaltsjahr 2010 neutral dar. 

 

Die Minderauszahlungen in Höhe von 205 T€ ergeben sich aus der Verschiebung der Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges  sowie der günstigeren Beschaffung des Hubrettungsfahrzeuges.

 

Im Haushaltsjahr 2012 sind durch die Verschiebung des Löschgruppenfahrzeuges mit Mehrauszahlungen in Höhe von 450 T€ zu rechnen. Dem stehen im Hauhaltsjahr 2012 Wenigerauszahlungen in Höhe von 650 T€ gegenüber, da die vorgesehene Ersatzbeschaffung des Feuerwehrkranes entfällt.

 

Über den Gesamtfinanzplanungszeitraum ergibt sich insgesamt eine Verbesserung in Höhe von  405 T€.

 

Gemäß § 83 Abs. 2 der GO NRW bedarf die Bereitstellung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, da die Auszahlungen erheblich sind.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Beschaffung eines gebrauchten Feuerwehrkranwagens

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

370.000 €

a.

Im Haushalt?

nein

 

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja

Siehe Erläuterung

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme: 5-021501-900-01000-300-1  78530000

 

 

370.000 €

 

Beschaffung und Einbau von techn. Geräten für die Nachrichtentechnik

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

0 €

 

Sachkosten

 

 

0 €

 

Abschreibung

 

21.800,00 € jährlich

a.

Im Haushalt?

nein

____________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

____________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja

wie bisher (Wartung)

b.

Konsolidierung?

nein

 

c.

Personalkosten

 

____________€

d.

Sachkosten

 

 

____________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

____________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

____________€

 

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