Entscheidungsvorlage - E 18/0028/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NWhier: Eingabe vom 25.04.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Entscheidung
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06.07.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 08.06.2010 wurde um ca. 12 Uhr vom Aachener Stadtbetrieb eine Ortsbegehung in der Felix-Timmermanns-Straße durchgeführt. Anlass war die Beschwerde aus HN 20, die sich über die dichte Bepflanzung am Ende ihres Grundstückes beklagt, die nach ihrer Darstellung alles Licht aus dem Garten nimmt.
Die Bepflanzung wurde in der Vergangenheit durchgeführt, um die Anwohner vor Lärm und Einblicken von der oberhalb der Gärten gelegenen Ladenstraße am Kronenberg zu schützen.
Die Beschwerdeführerin hat uns freundlicherweise den Zugang zu ihrem Garten gestattet, so dass wir uns ein Bild vor Ort machen konnten. Hinter dem maßgeblilchen Grundstück wurden auf einen städtischen Hang unterschiedlichste Gehölze gepflanzt, hinter Haus Nr. 20 z.B. Lebensbaum, Weißdorn und Haselnuss, die inzwischen ihre Endgröße erreicht haben. Die städtischen Gehölze stehen im Nordwesten des Grundstücks und haben keinen bzw. unwesentlichen Überhang in den Garten der Beschwerdeführerin. Der Garten war zum Zeitpunkt unseres Besuchs durchaus besonnt, die Sonne stand nahezu im Zenit. Das dunkle Wohnzimmer ist m.E. auf die Bauart und die Ausrichtung der Wohnung nach Nordwesten zurückzuführen.
Der Gehölzstreifen hinter den Gartengrundstücken in der Felix-Timmermanns-Straße weist keine Anzeichen von Krankheit auf und stellt sich als geschlossener Bestand dar. Ein Eingriff in dieses Gefüge ist aus gestalterischer und aus Verkehrssicherungssicht nicht zu empfehlen.
Der Aachener Stadtbetrieb kann aus eigener Veranlassung keine Änderungen an der Bepflanzung durchführen. Sollte an der Bepflanzung etwas geändert werden, müsste durch den Fachbereich Umwelt eine Umplanung des Bereichs erfolgen.
Im Nachbargarten HN 18 stehen eine mehrere Jahrzehnte alte Araucarie (ein südamerikanischer Nadelbaum) sowie eine vermutlich ebenso alte Kiefer (evtl. im Garten der HN 16). Diese immergrünen Gehölze stehen vom maßgeblichen Grundstück aus gesehen im Süden und bringen den meisten Schatten in den Garten. Zur Verdeutlichung ist ein Luftbild aus diesem Bereich angehängt.
Nach Aussage der Beschwerdeführerin hat der Nachbar einen Fällantrag für einen der Bäume gestellt, der abgelehnt wurde. Zuständig für Fällanträge im privaten Bereich ist der Fachbereich Umwelt (FB 36/40). Nach Rückfrage wurde vom Fachbereich Umwelt (FB 36/40) bestätigt, dass der Fällantrag des Nachbarn der Beschwerdeführerin im Dezember 2008 abgeleht wurde, da der Baum gesund war und keine Kriterien zur Genehmigung des Fällantrages vorlagen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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