Entscheidungsvorlage - FB 61/0208/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt zur Erhöhung der Fußgängersicherheit in der Eilendorfer Straße das Vorziehen des Gehweges um Parkstandtiefe und  Aufnahme der Maßnahme in die Prioritätenliste.

 

 

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand befasste sich in der Sitzung am 26.08.2009 mit o.g. Tagesordnungspunkt. Sie beschloss einstimmig, „in der Eilendorfer Straße eine Querungshilfe – alternativ zu einem „Zebrastreifen“ – in Höhe des Friedhofeinganges einzurichten.“

 

Durch die Verwaltung wurde planerisch untersucht

 

a)                   die Anlegung einer Mittelinsel und

b)                   das Vorziehen des Gehweges um Parkstandtiefe.

 

Bei der Maßnahme auf Anlegung einer Mittelinsel würden bei der 7,00 m breiten Fahrbahn neben einer Mittelinsel von 2,50 m Breite jeweils nur noch 2 x 2,25 m breite Fahrgassen entstehen.

Durch den Verzug wurde darüber hinaus der Parkstreifen reduziert.

Aus diesen Gründen kann die Anlegung einer Mittelinsel nicht empfohlen werden.

 

Stattdessen wird als Maßnahme zur Erhöhung der Fußgängersicherheit das Vorziehen eines Gehweges um Parkstandtiefe vorgeschlagen.

Durch diese Maßnahme wird die zu querende Breite der Eilendorfer Straße auf 5,20 m beschränkt.

Durch den Vorbau des Gehweges wird die Sicht für den Fußgänger auf den fließenden Verkehr verbessert.

Die Kosten für die Erstellung des Vorbaus des Gehweges wurden mit 7.500,00 Euro ohne Mehrwertsteuer ermittelt.

 

Durch die Verwaltung wird vorgeschlagen, dass die Bezirksvertretung Aachen-Brand die Vorziehung des Gehweges beschließt und die Maßnahme in die Prioritätenliste aufgenommen werden soll.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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Anlagen

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