Entscheidungsvorlage - FB 22/0004/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 22 - Fachbereich Steuern und Kasse
- Verfasst von:
- Hermanns, Rolf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.07.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Zu Art. 1:
In der mündlichen Verhandlung am 23.06.2010 hat das
Oberverwaltungsgericht NRW in zweiter
Instanz Vergnügungssteuerbescheide, die den Zeitraum April 2006 bis März 2007
betrafen, aus formalen Gründen für rechtswidrig befunden. Mit dem 2. Nachtrag
vom 06.06.2007 der Vergnügungssteuersatzung (VergStS), der rückwirkend zum
01.04.2006 in Kraft gesetzt wurde, ist für diesen Zeitraum nicht geregelt
worden, bis wann die Aufsteller von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit den
Spieleraufwand (Besteuerungsgrundlage) auf amtlichen Vordruck einzureichen
haben.
Diese bisher fehlende Verpflichtung der Steuerpflichtigen wird
mit dem 6. Nachtrag in § 14 Abs. 7 Satz 2 VergStS geregelt. Aus
verfassungsrechtlichen Gründen kann die Verpflichtung zur Einreichung der
Besteuerungsgrundlagen ausgehend von der Bekanntgabe des 6. Nachtrages nur in
der Zukunft liegen und wird daher auf den 15.08.2010 festgesetzt.
Tatsächlich sind trotz der bisher fehlenden Verpflichtung in
der Regel die betreffenden Besteuerungsunterlagen bei der Stadt eingereicht
worden. In § 14 Abs. 7 Satz 3 VergStS wird klargestellt, dass in diesen Fällen
eine erneute Einreichung der Unterlagen nicht erforderlich ist. In § 14 Abs. 7
Satz 4 VergStS wird geregelt, dass bei Einreichung weiterer Belege eine
entsprechende Berichtigung der bereits festgesetzten Vergnügungssteuer erfolgt.
Die rückwirkende Regelung zum 01.04.2006 ist erforderlich, da
sowohl vor den Verwaltungsgericht Aachen als auch vor dem
Oberverwaltungsgericht NRW noch eine Reihe von Vergnügungssteuerbescheiden, die
den Zeitraum April 2006 bis März 2007 betreffen, streitbefangen sind und für
diese Fälle eine rechtsgültige Satzungslage geschaffen werden muss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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27 kB
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