Entscheidungsvorlage - FB 22/0004/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt den in der Anlage aufgeführten 6. Nachtrag zur Vergnügungssteuersatzung der Stadt Aachen vom 22.02.2006. Er tritt rückwirkend ab 01.04.2006 in Kraft.

 

 

 

 

Philipp

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zu Art. 1:

In der mündlichen Verhandlung am 23.06.2010 hat das Oberverwaltungsgericht NRW  in zweiter Instanz Vergnügungssteuerbescheide, die den Zeitraum April 2006 bis März 2007 betrafen, aus formalen Gründen für rechtswidrig befunden. Mit dem 2. Nachtrag vom 06.06.2007 der Vergnügungssteuersatzung (VergStS), der rückwirkend zum 01.04.2006 in Kraft gesetzt wurde, ist für diesen Zeitraum nicht geregelt worden, bis wann die Aufsteller von Apparaten mit Gewinnmöglichkeit den Spieleraufwand (Besteuerungsgrundlage) auf amtlichen Vordruck einzureichen haben.

 

Diese bisher fehlende Verpflichtung der Steuerpflichtigen wird mit dem 6. Nachtrag in § 14 Abs. 7 Satz 2 VergStS geregelt. Aus verfassungsrechtlichen Gründen kann die Verpflichtung zur Einreichung der Besteuerungsgrundlagen ausgehend von der Bekanntgabe des 6. Nachtrages nur in der Zukunft liegen und wird daher auf den 15.08.2010 festgesetzt.

 

Tatsächlich sind trotz der bisher fehlenden Verpflichtung in der Regel die betreffenden Besteuerungsunterlagen bei der Stadt eingereicht worden. In § 14 Abs. 7 Satz 3 VergStS wird klargestellt, dass in diesen Fällen eine erneute Einreichung der Unterlagen nicht erforderlich ist. In § 14 Abs. 7 Satz 4 VergStS wird geregelt, dass bei Einreichung weiterer Belege eine entsprechende Berichtigung der bereits festgesetzten Vergnügungssteuer erfolgt.

 

Die rückwirkende Regelung zum 01.04.2006 ist erforderlich, da sowohl vor den Verwaltungsgericht Aachen als auch vor dem Oberverwaltungsgericht NRW noch eine Reihe von Vergnügungssteuerbescheiden, die den Zeitraum April 2006 bis März 2007 betreffen, streitbefangen sind und für diese Fälle eine rechtsgültige Satzungslage geschaffen werden muss.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

-

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Anlagen

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