Entscheidungsvorlage - FB 01/0079/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung eines EVTZ (Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
- Verfasst von:
- Herr Sellung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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07.07.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Sachstand zur Kenntnis und begrüßt die grundsätzlichen Zielvorstellungen zur Bildung eines EVTZ.
2) Er beauftragt die Verwaltung, die detaillierten Strukturen und Inhalte eines EVTZ in der trinationalen Arbeitsgruppe weiter auszuarbeiten und zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft über den Fortgang zu berichten.
3) Die förmliche Gründung eines EVTZ auf Basis eines von allen Gründungsmitgliedern erarbeiteten, übereinstimmenden Beschlussvorschlages zum 01.01.2011 wird angestrebt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Angesichts der Schwierigkeiten, mit denen die Mitgliedstaaten im Bereich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit konfrontiert sind, wurde mit EU-Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 im Rahmen der Reform der Regionalpolitik ein neues Instrument der Zusammenarbeit auf gemeinschaftlicher Ebene eingeführt.
Im Rahmen seiner Zuständigkeit handelt der EVTZ im Namen und im Auftrag seiner Mitglieder. Zu diesem Zweck besitzt er die Rechts- und Geschäftsfähigkeit juristischer Personen entsprechend nationalem Recht.
Der EVTZ kann mit der Durchführung der durch die Gemeinschaft kofinanzierten Programme oder von anderen Maßnahmen der territorialen Zusammenarbeit - mit oder ohne finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft - betraut werden. Der EVTZ besteht aus Mitgliedern aus dem Hoheitsgebiet von mindestens zwei Mitgliedstaaten.
Für die Sitzung des Ausschusses für grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Wirtschaftsförderung und Verkehr der StädteRegion Aachen am 10.06.2010 sowie für die Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 16.06.2010 stand das weitere Vorgehen zur Gründung eines EVTZ zuletzt auf der Tagesordnung.
Aufgrund unterschiedlicher Lesarten hatte die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Aachen wie im Städteregionstag Aachen mit Schreiben vom 15.06.2010 einen Antrag mit dem Ziel gestellt, Strukturen und Inhalte eines EVTZ im Kontext der angestrebten regionalen Strukturreform zu definieren (siehe Tischvorlage der Ratssitzung am 16.06.2010, wegen Beratungsbedarf der SPD-Fraktion wurde der Tagesordnungspunkt nicht behandelt).
Zwischen Oberbürgermeister Philipp und Städteregionsrat Etschenberg wurde vereinbart, eine Vorlage zu den grundsätzlichen Zielvorstellungen in analoger Weise dem Städteregionstag am 01.07.2010 und dem Stadtrat am 07.07.2010 zur gemeinsamen Beschlussfassung vorzulegen.
In gemeinsamen Gesprächen konnte zwischen Städteregion und Stadt Aachen weitgehender Konsens erzielt werden.
Da die für das EVTZ vorgesehenen Aufgaben – verbindliche Regelungen aus Bereichen wie Wirtschaftsförderung, Tourismus, Regionalplanung, Kultur etc zu treffen – zu den Kernbereichen städtischer Selbstverwaltungsaufgaben gehören, ist es unabdingbar, dass die Stadt Aachen eine eigene Mitgliedschaft im EVTZ hat. Denn nur so ist es möglich, diesem partnerschaftlichen Verbund die Handlungsgrundlage für diese Aufgaben zu geben.
zum räumlichen Umgriff:
Der EVTZ wird durch drei Gemeindeverbände - Parkstad Limburg, Gemeindeverband der DG Belgiens, Städteregion Aachen – sowie die Stadt Aachen gegründet. Die Gemeinde Vaals soll von Beginn an eingebunden sein. Der EVTZ ist offen für eine Erweiterung auf kommunaler Ebene. Der intensive Austausch mit den auch in der Euregio Maas-Rhein kooperierenden Partnern wird angestrebt. Ziel ist es – gemäß der am 19. Oktober 2009 von der Stadt Aachen, dem Kreis Aachen und der Parkstad Limburg unterschriebenen Absichtserklärung – zu einem EVTZ zu kommen, das in seiner Fläche deckungsgleich mit der Euregio Maas-Rhein ist.
zur Rechtsform:
Die grenzüberschreitende Kooperation soll in möglichst verbindlicher Weise institutionalisiert werden. Die Vor- und Nachteile eines EVTZ und seine rechtlichen Implikationen sind im Vergleich zu potentiellen anderen Organisationsformen darzustellen.
zur Mitgliederversammlung
Ziel ist eine möglicht gleichgewichtige Vertretung der Partner aus den drei Staaten in der Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung sollte auf je rund 15 stimmberechtigte Vertreter jedes Partners beschränkt werden, um handlungsfähig zu bleiben. Der Städteregionsrat, der Oberbürgermeister und ein weiterer Bürgermeister aus der StädteRegion Aachen sind geborene Mitglieder. Als zusätzliche Mitglieder (ohne Stimmrecht) sind je ein Vertreter des jeweiligen Landesministeriums, ein Vertreter des Eurode-Zweckverbandes und der EMR vorgesehen.
zum Vorsitz:
Der Vorsitzende wird im turnusmäßigen Wechsel aus den Hauptverwaltungsbeamten der Mitglieder bestimmt.
Entscheidungsfindung
Die Entscheidungen sind notwendigerweise im breiten Konsens zu treffen. Bei Abstimmungen bedürfen Beschlüsse mindestens einer 3/4-Mehrheit.
Finanzausstattung
Der EVTZ wird durch die vier Partner finanziert.
Neben diesen grundsätzlichen gemeinsamen Zielvorstellungen ist die weitere strukturelle und inhaltliche Ausformung in einer trinationalen Arbeitsgruppe zu erarbeiten, der für die deutsche Seite Vertreter der Stadt Aachen, der StädteRegion sowie weiterer regionsangehöriger Kommunen angehören.
Die Verwaltung wird über den Fortgang regelmäßig berichten.