Entscheidungsvorlage - FB 36/0047/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung des Fördersatzes nach Position 2 des Stadtjugendplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 45/10, Frau Schröder
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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22.06.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 31.05.2010 beantragt der Aachener Jugendring eine Anpassung des Fördersatzes nach Position 2 für Freizeiten, Fahrten und Lager.
Ausgangslage:
Im Rahmen der Position 2 des Stadtjugendplanes werden Freizeiten, Fahrten und Lager mit jährlich etwa 130.000 € gefördert. Der Fördersatz nach Position 2 liegt seit mehr als 10 Jahren bei 3,60 € pro Tag und Teilnehmer. In diesem Zeitraum betrug die allgemeine Kostensteigerung mehr als 11 Prozent. Das bedeutet, dass die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Freizeiten das Familienbudget in der Relation immer stärker belastet oder eine Teilnahme sogar unmöglich macht.
Besonders betroffen sind Familien mit mehreren Kindern, die diese Angebote wahrnehmen möchten.
Die Auswertung der Jahresübersicht des Aachener Jugendrings zeigt, dass im Jahre 2008 etwa 20.000 € weniger abgerufen als beantragt wurden. Im Jahr 2009 waren dies circa 15.000 € weniger. Als Grund für diese Differenz wird die mangelnde Finanzierbarkeit der Aktivitäten für die einzelnen Familien gesehen.
Im Gegensatz dazu wurden die beantragten Mittel für die so genannten Härtefälle in voller Höhe ausgeschöpft. Diese Antragsteller werden vom jeweiligen Verband überprüft und der mögliche Eigenanteil wird individuell festgelegt.
Handlungsansatz:
Nach Berechnung des Aachener Jugendringes ist eine Erhöhung des Fördersatzes auf 4,10 € zur Entlastung der Familien möglich. Der sich daraus ergebende Betrag steht im bisherigen Zuschussrahmen zur Verfügung. Auch die so genannten Härtefälle können weiterhin berücksichtigt werden.
Die Erhöhung des Fördersatzes ist erforderlich, um möglichst vielen Kindern und Jugendlichen die Gelegenheit zur Teilnahme an Freizeitmaßnahmen zu bieten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________€ | |
b. | Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ____________€ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________€ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | ___________€ | |
c. | Personalkosten |
| ____________€ | |
d. | Sachkosten |
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| ____________€ |
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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| ____________€ |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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| ____________€ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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713 kB
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