Kenntnisnahme - FB 61/0212/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Heussstraße, Einrichtung eines Haltverbots von Haus 11 bis Trierer StraßeAntrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 26.05.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/80
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Kenntnisnahme
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14.07.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach durch die mittlerweile verbesserte Ausfahrt auf die obere Trierer Straße sowie die verlängerte Grünzeit an der Ampel Heussstraße/Trierer Straße, das beantragte Haltverbot nicht mehr notwendig ist. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In Vorbereitung des Bauabschnitts der Trierer Straße mit Sperrung der Ausfahrt Marktplatz hat die Fachverwaltung die Grünzeit an der Ausfahrt Heussstraße/Trierer Straße um 8 Sekunden pro Umlauf verlängert, um die dorthin ausweichenden Kraftfahrzeugmengen leistungsfähig auf die Trierer Straße zu leiten. Die zwischenzeitlich gemachten Erfahrungen zeigen, dass diese Grünzeit-Verlängerung ausreichend ist, um in der überwiegenden Tageszeit die ankommenden Verkehrsmengen weiterzuleiten.
Durch die zwischenzeitlich erfolgte Asphaltierung der Einmündungen Trierer Straße/Obere Ringstraße sowie Trierer Straße/Hochstraße und die dadurch verbesserten Ausfahrten gelangt ein Teil der Brander Bevölkerung darüber wieder zur Trierer Straße und muss nicht auf die Heussstraße ausweichen. Die ebenfalls bevorstehenden Sommerferien reduzieren die Verkehrsbelastung auf allen Straßen zusätzlich. Schließlich ist die Baufirma bemüht, bis zum Ende der Sommerferien die Arbeiten im Bereich der Einmündung Marktplatz weitgehend fertig gestellt zu haben, um die Ausfahrt vom Marktplatz auf die Trierer Straße dann bald wieder freigeben zu können.
Unter Berücksichtigung dieser seit der Antragstellung aufgetretenen Leistungsverbesserungen im öffentlichen Kfz-Verkehr möchte die Verwaltung an den Fahrbahnrand-Parkern der vorderen Heussstraße festhalten. Diese tragen zur Betonung des Eintritts in die dortige Tempo-30-Zone bei. Ein Haltverbot zur Gewährleistung eines dreistreifigen Verkehrsflusses in der Heussstraße würde die dortigen Fahrgeschwindigkeiten erhöhen und auch im weiteren Verlauf der Heussstraße erhöhte Geschwindigkeiten befürchten lassen. Wenn nach Beginn des neuen Schuljahres die Leistungsfähigkeit in der unteren Heussstraße nachhaltig nicht gewährleistet ist, wäre ein Haltverbot bis zur Hausgrenze 7/9 unter Verlängerung des Ampelstauraumes um ca. 30 m möglich, wofür bisher jedoch noch keine Notwendigkeit zu erkennen war.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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102,6 kB
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