Kenntnisnahme - FB 61/0216/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach der öffentliche Straßenzug der Straße Hochbrück als verkehrsberuhigter Bereich nicht geeignet ist. Den Kindern stehen am Ende der Sackgasse sowie im Innenhof ausreichend Spielflächen zur Verfügung. Die Verwaltung wird durch Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns und Erneuerung der Verkehrszeichen die vorhandene Beschilderung verdeutlichen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Straße Hochbrück hat im mittleren Straßenstück eine scharfe Linkskurve und ist beidseitig von überwachsendem Begleitgrün gesäumt. Am Ende der Straße befindet sich ein geräumiger Innenhof und rechts abgehend eine Privatstraße. Für die Kraftfahrzeuge der Anwohner steht eine separate Parkfläche mit nummerierten Stellplätzen zur Verfügung.

 

Wie bereits von den Antragstellern dargelegt, wird diese in der äußersten Peripherie Aachens liegende Sackgasse nur von Anwohnern, deren Besuchern und Lieferanten befahren. Wegen der Unübersichtlichkeit des Straßenverlaufs fahren Ortsunkundige nur sehr rücksichtsvoll in die Straße hinein. Der weitere Straßenverlauf ist erst kurz vor der Linkskurve auszumachen.

 

Für die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches liegen die Voraussetzungen nicht vor, da die Verkehrsfläche nicht den Eindruck vermittelt, dass eine Aufenthaltsfunktion überwiegt. Die Beschilderung mit Zeichen 325 StVO würde die Aufmerksamkeit der spielenden Kinder mindern, das tatsächliche Fahrverhalten der Kraftfahrer jedoch nicht ändern. Da das Unfallaufkommen in dieser Sackgasse gegen null tendiert, besteht auch kein Anlass, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Erst kürzlich wurde die Beleuchtung erneuert.

 

Die Verwaltung wird durch den Aachener Stadtbetrieb die Bäume und Sträucher auf der Straßenseite mit Straßenbeleuchtung zurückschneiden lassen, um einerseits die Wirksamkeit der Straßenbeleuchtung wiederherzustellen und andererseits die Erkennbarkeit der Beschilderung in der Zufahrt zu verbessern. Gleichzeitig werden die Verkehrszeichen erneuert.

 

Es steht den Anwohnern frei, in der Privatstraße ab Haus Hochbrück 3 einen entsprechenden verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern. Im öffentlichen asphaltierten Straßenstück Hochbrück sieht die Verwaltung in übereinstimmender Auffassung mit der Polizei jedoch keinen weitergehenden Handlungsbedarf.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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