Kenntnisnahme - FB 20/0011/WP16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

In Vertretung:

 

 

 

Grehling

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

In einem Ratsantrag vom 03.05.2010 wird die Verwaltung beauftragt, „… die Möglichkeit der Finanzierung von konkreten Projekten durch Bürgerkredite zu prüfen und Vorschläge zur Umsetzung zu entwickeln.“.

Die norddeutsche Kleinstadt Quickborn in Schleswig Holstein machte durch die Finanzierungsidee des sogenannten Bürgerkredites bundesweit Schlagzeilen. Im ersten Modell nahm die Stadt in Form vieler Einzelbeträge/- darlehen 4 Mio. € ein zu einem Zinssatz von 3 %.

Dieses Modell wurde der Kommune von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter Hinweis auf die erforderliche Banklizenz nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) untersagt.

In einem zweiten Modell schaltete die Stadt Quickborn die Bank für Investments und Wertpapiere (BIW) zwischen, um den Anforderungen der BaFin zu genügen. Die Bank sammelt das Kapital der Bürger über die Internetplattform „Heimatinvest“ ein und gibt dieses als Darlehen an die Stadt weiter. Die Forderungen der Darlehensgeber an die Stadt laufen ebenfalls über die BIW. Dafür erhält die Bank nach vorliegenden Informationen 0,15 % der erhaltenen Kreditsumme sowie 12 € / Jahr Kontoführungsgebühr von den Kreditgebern.

 

Die Städte Hannover und Essen haben Ihrerseits – auf Grund der deutlich höheren Volumina von

105 Mio. € in Hannover und 200 Mio. Euro in Essen – Anleihen begeben. Während als Zielgruppen der Anleihen sowohl institutionelle Investoren als auch an Privatanleger in Frage kamen - mit einer Stückelung von 1.000,00 Euro an der Düsseldorfer / Niedersächsischen Börse - wurden die Anleihen bei beiden Kommunen pflichtgemäß über die Banken begeben. Dies waren als genossenschaftliche Institute in Essen die WGZ Bank/WL Bank und in Hannover unter Beteiligung der NordLB mit der Sparkasse Hannover.

Die Konditionen der Essener Emission vom 26.02.2010 liegen bei 2,625 % für eine 5-jährige Laufzeit, die Stadt Hannover mit Ihrer Emission vom 30.11.2009 liegt bei 3,645 % für eine 10-jährige Laufzeit.

 

Vom wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus ist für die Stadt Aachen eine solche Verfahrensweise grundsätzlich nicht gewinnbringend.

Das Erfordernis einer sogenannten „Alternative“ zu klassischen Bankkrediten ist für die Stadt Aachen nicht absehbar. Der vorhandene Kreditbedarf für investive Zwecke i.S. des § 86 GO NRW oder auch im Bereich der Umschuldungen kann am Markt vollständig abgedeckt werden und Änderungen sind hier nicht absehbar. Abfragen ergeben ausreichend marktgerechte Angebote, zuletzt 11 Angebote für eine Prolongation. Die Konditionen liegen regelmäßig noch unter den MidSwap-Sätzen, so dass üblicher Weise Bürgerkredite / Anleihen weder eine erforderliche noch eine günstige Alternative darstellen. Die in diesem Zeitraum realisierten Sätze der Stadt Aachen bei Neukrediten / Umschuldungen lagen zwischen 3,888 % für eine 30-jährige Zinsbindung und 1,45 % für 2 ½ Jahre Restlaufzeit.

 

Ohnehin ist bei der Kreditaufnahme nach der Handreichung des IM für Kommunen darauf abzustellen, „…dass langfristig nutzbare Vermögensgegenstände der Gemeinde auch langfristig finanziert werden. Bei der Aufnahme eines kurzfristigen Kredites, dessen spätere Umwandlung in einen langfristigen Kredit beabsichtigt ist, ist eine entsprechende Zusage des Kreditinstitutes für ein anschließendes Finanzierungsangebot (dem Grunde nach) unumgänglich.“ Eine kurzfristige Finanzierung über Bürgerkredite wie bei der Stadt Quickborn wäre demgemäß nicht zulässig.

Die alternative Finanzierung über Anleihen wie dargestellt führt ebenfalls nicht zu günstigeren Konditionen, was letztlich – bei ausreichendem Marktangebot – Zielrichtung der Finanzsteuerung sein muß.

 

Richtig ist, dass mittels der Bürgerkredite wie auch der Anleihen offensichtlich eine lange Bindung der üblichen Kassenkredite angestrebt wird. Dieser Weg steht der Stadt Aachen auch ohne den Umweg über Bürgerkredite / Anleihen nach RdErl. ebenfalls als ganz normaler Rahmenkreditvertrag oder Festbetragskredit zur Verfügung.

Wirtschaftlich effektiv wäre der Bürgerkredit lediglich bei einer Verzinsung unterhalb des hier zu erzielenden Satzes, z.B. bei einer für den Bürger zu erzielenden Rendite von „nur“ 1,0 bis 1,5 %, gerechnet bei einer Laufzeit von ca. 5 Jahren. Für die Stadt läge der Satz für 5 Jahre zur Zeit bei rd. 1,8 %.

 

Ob und in wie weit eine effektive Bürgerbeteiligung erreicht werden kann, ist von hier nicht einzuschätzen. Spontan wäre an eine projektbezogene „Kreditierung“ zu denken, die allerdings rechtlichen Bedenken begegnet, da dem Gesamtdeckungsprinzip gem. § 20 GemHVO widersprechend. Zudem wäre eine rechtliche Absicherung der Zwischenschritte bis zum Erreichen der erforderlichen Kreditsumme erforderlich.

Ob ein solches Kreditkonto „quasi“ umgewandelt werden könnte in ein von der BaFin genehmigtes Kreditsystem ist fraglich.

 

Eine Beteiligung der Bürger sollte daher nicht zuletzt auch nach § 75 Abs. 1 GO NRW (…Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen …) über andere Wege als die des Bürgerkredits oder einer Anleihe erfolgen.

 

Zu prüfen wären genossenschaftliche Modelle, die mittels Eigenkapital oder Kreditaufnahmen in verschiedenster Weise tätig werden können. So ergeben z.B. Investitionen in denkmalgeschützte Gebäude z.T. enorme steuerliche Vorteile in Form von Denkmalschutz Abschreibungen über Laufzeiten je nach Modell von 10 bis 50 Jahren.

Auch die Unterstützung der von der Stadt verwalteten unselbständigen Stiftungen, z.B. in Form von Zustiftungen, kommt hier in Frage. Die für interessierte Bürger zur Verfügung stehende Zielrichtung reicht hier von der Jugendfürsorge über Gesundheitsvor-/ -fürsorge und die „Armenhilfe“ bis hin zur Altenfürsorge.

Auch die Annahme neuer Stiftungen durch den Rat der Stadt ist grundsätzlich jederzeit möglich, wobei der Stiftungszweck – sofern gemeinnützig – auch auf einzelne Projekte bezogen sein kann.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine Auswirkungen

Reduzieren

Anlagen

Loading...