Entscheidungsvorlage - FB 36/0049/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2010hier: Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für die Rufbereitschaft im Rahmen der Umweltalarm-Richtlinie (ehem. Öl- und Giftalarm); Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel im Produkt 130102 – Gewässerschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/10 Herr Gronsfeld
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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31.08.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, für die Ersatzbeschaffung des Alarmdienstfahrzeugs im Fachbereich Umwelt außerplanmäßig 45.000 € bereitzustellen.
Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses, für die Ersatzbeschaffung der Alarmdienstfahrzeugs im Fachbereich Umwelt außerplanmäßig 45.000 € bereitzustellen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Fachbereich Umwelt beabsichtigt, kurzfristig im Rahmen einer Ersatzbeschaffung ein neues Alarmdienstfahrzeug für die Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen der Umweltalarm-Richtlinie zu beschaffen.
Der Fachbereich Umwelt nimmt als Untere Umweltschutzbehörde für die Stadt Aachen die fachlichen Aufgaben gemäß der Umweltalarm-Richtlinie vom 9.9.2008 (Nachfolge-Vorschrift der Öl- und Giftalarm-Richtlinie vom 30.01.1981) wahr. Zu diesem Zwecke ist seit vielen Jahren in der Abteilung „Gewässerschutz , Untere Wasserbehörde und betrieblicher Immissionsschutz“ eine Rufbereitschaft (rund um die Uhr, sieben Tage in der Woche) eingerichtet, an der derzeit acht hierfür eigens geschulte Ingenieure der Fachabteilung im wöchentlichen Wechsel teilnehmen.
Im Einsatzfall (ca 50-60 Einsätze jährlich) ist es Aufgabe der Mitarbeiter, eingetretene Schäden und / oder Gefahren zu beurteilen und schnellstmöglich alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Umweltmedien Wasser, Boden und Luft einzuleiten. Art und Umfang der Schadensfälle können höchst unterschiedlich sein und vom Auslaufen eines LKW-Dieseltanks oder eines Gefahrguttanks in Folge eines Unfalls über Unfälle beim Umgang mit Gefahrstoffen in Betrieben bis hin zu zunächst unbekannten Verunreinigungen in Gewässern oder Flächen reichen.
In der Regel ist es die Feuerwehr, die bei akuten Schadensfällen im Umweltbereich die Rufbereitschaft im FB Umwelt informiert. Der entsprechende Mitarbeiter fährt unverzüglich zum Schadensort. Je nach Schadensfall ermittelt er vor Ort mit Hilfe von vorliegenden Daten (Kartenmaterial und Notebook im Dienstwagen) wichtige Parameter bezogen auf den Schadensort (z.B. Bodenbeschaffenheit, Grundwasserstand), begeht den Schadensort zusammen mit der Feuerwehr und leitet Maßnahmen ein, um entstandene Schäden einzudämmen bzw. Gefahren zu reduzieren. So werden beispielsweise in Gewässer Ölsperren eingebaut, um Gefahrstoffe einzudämmen, Kanäle vorübergehend verschlossen, um kontaminierte Abwässer (z.B. Löschwasser) zurückzuhalten, oder Erdreich ausgebaggert, um Kontaminationen zu beseitigen.
Darüber hinaus ist auch die Beweissicherung (Ermittlung unbekannter Verursacher, Schadensersatzforderungen, ggfls. Strafanzeigen) ein wichtiger Aspekt: Es müssen Fotos gemacht, Proben des kontaminierten Erdreichs, Abwassers und/oder Gewässers entnommen, im Dienstwagen aufbewahrt und im Bedarfsfall an ein chemisches Labor zur Analyse übergeben werden. Auch werden mit Hilfe der im Dienstwagen vorgehaltenen Messgeräte Parameter wie Sauerstoffgehalt des Wassers, pH-Wert, Temperatur oder Leitfähigkeit direkt vor Ort gemessen, um Gefahren besser ein- und abschätzen zu können.
Neben den für diese Arbeiten genannten Unterlagen, Gerätschaften, Behältern, einer Kühlbox und Messgeräten müssen im Fahrzeug auch Schutzkleidung (z.B. Helm, Schutzbrille, Schutzkleidung, Schutzhandschuhe, Warnweste, Sicherheitsschuhe) sowie Einrichtungen zum Waschen und Desinfizieren vorgehalten werden.
Hieraus ergibt sich, dass das Fahrzeug eine gewisse Größe und bestimmte Vorrichtungen haben muss: Gemäß den Vorgaben des Arbeitsmedizinischen Dienstes und des Technischen Arbeitsschutzes (AGS) der Stadt Aachen ist das Dienstfahrzeug so umgebaut, dass in einem flüssigkeitsdicht abgetrennten hinteren Teil des Wagens alle Gegenstände, die mit Gefahrstoffen in Berührung gekommen sind (z.B. Handschuhe, Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Probenahmegefäße, Messgeräte, Werkzeuge), gelagert und transportiert werden können. Damit wird eine Kontamination der Fahrgastzelle mit gefährlichen oder infektiösen Stoffen verhindert und somit den Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Rechnung getragen.
Der Einsatz eines in dieser Form eingerichteten Dienstwagens ist zur Wahrnehmung der beschriebenen pflichtigen Aufgaben sachlich unabweisbar. Um das Fahrzeug zudem wirtschaftlicher auszulasten, wird es jeweils von dem Mitarbeiter, der gerade Bereitschaft hat, zur Durchführung von seiner Außendiensttätigkeiten und vereinzelt im Zusammenhang mit Probenahmen im Gewässer- und Abwasserbereich (hier insbes. zum Transport von (verunreinigten) Probenahmegeräten und Probenflaschen) eingesetzt. Hierdurch lassen sich zusätzliche Kosten (z.B. Wegstreckenentschädigung, ggfls. Anmietung eines cambio-Fahrzeugs) reduzieren.
Das derzeitige Fahrzeug -es handelt sich um einen entsprechend
umgebauten VW T4 mit Allradantrieb- ist etwa 10,5 Jahre alt und seit mehr als 2
Jahren abgeschrieben. Die Laufleistung beträgt ca. 156.000 km.
In diesem Jahr musste das Fahrzeug bereits zweimal außerplanmäßig zur Reparatur in die Werkstatt; die Reparaturanfälligkeit nimmt insgesamt zu. Neben der Frage, ob die entstandenen und noch entstehenden Reparaturkosten noch wirtschaftlich vertretbar sind, sind es vor allem die zunehmenden Ausfallzeiten, die zu erheblichen Problemen führen, da es nicht möglich ist, für die Ausfallzeiten ein Ersatzfahrzeug mit den notwendigen Sicherheitseinrichtungen (insbesondere mit flüssigkeitsdicht abgetrennter Kontaminationszone) anzumieten. Insofern ist die fachgerechte Erledigung der Aufgaben, die sich aus den Vorgaben der Umweltalarm-Richtlinie ergeben, während der Reparaturzeiten des Fahrzeugs nicht oder unter erheblichen Einschränkungen möglich.
Gerade nach der jüngsten Reparatur (Ausfallzeit eine Woche!) beabsichtigt der Fachbereich Umwelt, baldmöglichst (noch vor dem Winter) ein zuverlässiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen.
Hierbei soll es sich um ein Fahrzeug vergleichbarer Größe und Ausstattung handeln. Nach einer groben Kostenschätzung (Firmen-Kostenvoranschlag) des für Fahrzeugbeschaffungen zuständigen Aachener Stadtbetriebs sind mit Kosten in Höhe von ca 38.000 € für das Fahrzeug zu rechnen. Für den Ausbau sind ca 7.000 € zu veranschlagen, so dass beantragt wird, 45.000 € außerplanmäßig bereitzustellen.
Sollte es möglich sein, Teile der jetzigen Fahrzeugeinrichtung in das neue Fahrzeug zu übernehmen, würden sich die Kosten für den Ausbau reduzieren. Auch soll versucht werden, durch den Verkauf des jetzigen Fahrzeuges einen Ertrag zu erzielen, der sich derzeit jedoch nicht beziffern lässt.
Eine Deckung in entsprechender Höhe wird wie folgt angeboten:
Produkt 130102 (Gewässerschutz):
5-130102-900-00200-78510000 (Aachener Teichanlagen) : 30.000 €
Produkt 140101 (Umweltschutz)
5-140101-900-00500-78520000 (Pegel für Altablagerungen): 15.000 €
Die benötigten außerplanmäßigen Mittel sind erheblich i.S.d. § 83 GO, so dass über ihre Bereitstellung der Rat zu beschließen hat.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: |
Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs für |
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die Rufbereitschaft bei FB 36 |
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Investitionskosten |
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45.000 € |
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a. |
Im Haushalt? |
nein |
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b. |
Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? |
./. |
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c. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
Ja |
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Maßnahme: 5-130102-900-00200-78510000 (Aachener Teichanlagen) |
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30.000 € |
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5-140101-900-00500-78520000 (Pegel für Altablagerungen): |
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15.000 € |
d. |
Zuschüsse |
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nein |
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45.000 € |
Folgekosten |
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Aufwand |
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Personalkosten |
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0 € |
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Sachkosten (jährlich) |
KFZ-Steuer, Vers., Inspektion, Rep. Diesel |
ca 2.700 € |
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Abschreibung |
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5.625 € |
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a. |
Im Haushalt? Sachkosten: |
ja |
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b. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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Maßnahme: |
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c. |
Zuschüsse |
|
nein |
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Konsumtiv |
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a. |
Im Haushalt? |
ja/nein |
__________€ |
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b. |
Konsolidierung? |
ja/nein |
__________€ |
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c. |
Personalkosten |
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__________€ |
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d. |
Sachkosten |
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|
__________€ |
e. |
Wenn bei a. nein: Deckung? |
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|
Maßnahme |
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__________€ |
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f. |
Dauer |
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Jahre |
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g. |
Zuschüsse |
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__________€ |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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122,1 kB
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