Entscheidungsvorlage - FB 61/0215/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Kapellenstr. zwischen Viehhofstr. und Abteiplatz für den Radverkehr freizugeben. Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte den Burtscheider Markt nachts von 20:00 Uhr bis 9:00 Uhr für den Radverkehr freizugeben.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt eine Freigabe der Fußgängerzone die Kapellenstr. zwischen Viehhofstr. und Abteiplatz für den Radverkehr.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Freigabe der Fußgängerzone Burtscheid für Radfahrer:

Bürgerantrag von Frau Ursula Bender vom 28. Januar 2010

 

Eine Bügerin beantragt die Fußgängerzone Burtscheid für den Radverkehr freizugeben. Sie weist darauf hin, dass innerstädtisch das Fahrrad als Verkehrsmittel eine wichtige Alternative zum Kfz darstellt. Auch besteht ein bedeutender Moilitätsbedarf zwischen dem Hauptbahnhof bzw. der Innenstadt Aachen und Burtscheid mit einem hohen Anteil an Infrastruktur wie z.B. GHS Burtscheid, Pius-Gymnasium oder die FH. Auf dieser Verkehrsachse sieht Frau Bender die Fußgängerzone als die kürzeste, sicherste und komfortabelste Fahrradverbindung an und sollte somit für das Radfahren frei gegeben werden.

 

Situation:

Ein Radverkehrsnetz ist in Burtscheid nicht durchgängig vorhanden. In allen Tempo-30-Zonen soll das Radfahren im Mischverkehr geschehen, in den Hauptverkehrsstraßen sind z.T. separate Radverkehrsanlagen vorhanden. Diese fehlen in der Viehhofstraße und Kapellenstraße vollständig. Die Fußgängerzone stellt innerhalb des Kerns eine Netzlücke für den Fahrzeugverkehr dar.

Das ausgeschilderte Landesnetz NRW führt von der Malmedyer Straße über die Viehhofstraße und die Friedrich-Ebert-Allee mit einem Schlenker über die Moltkestraße und die Schlossstraße in die Innenstadt. Diese Variante beinhaltet Streckenabschnitte mit hoher Verkehrsbelastung und lange Steigungs­strecken. Eine günstigere Variante in die und aus der Innenstadt Aachen mit geringerer Verkehrsbelastung, kürzerer Streckenlänge und geringerer Steigung führt über Kapellenstraße, Burtscheider Markt, Dammstraße und Kurbrunnenstraße.

 

Ein Teilstück der Kapellenstraße ist als Fußgängerzone ausgewiesen. Hier befinden sich Geschäfte, Bereiche für Fußgänger, Baumreihen rechts und links sowie in der Mitte ein breiter Bereich für den Liefer- und Ladeverkehr (s. Anlage a).

 

Im  Bereich Burtscheider Markt ist die Situation anders. Hier ist eine eindeutige Straßengliederung nicht zu erkennen. Außerdem befinden sich dort Kureinrichtungen, Betriebe mit Außengastronomie und diverse Aufenthaltsbereiche von/für Kurgäste, wie etwa eine Freiluft-Schach-Anlage. Die Anlage ist insgesamt „in die Jahre gekommen“ und steht zur Überplanung an.

 

Die Kur– und Badegesellschaft könnte sich im Bereich Kapellenstraße „eine Nutzung des mittleren Bereichs durch Radfahrer vielleicht vorstellen“. Im Bereich Burtscheider Markt wird dies u.a. aus den vorher beschriebenen Gründen jedoch abgelehnt. 

 

Sachstand:

Als Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. besteht bei der Stadt Aachen ein großes Interesse, Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs umzusetzen. Im Rahmen der Kampagne „FahrRad in Aachen“ wurde im letzten Jahr vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem ADFC der Flyer „Rücksicht kommt an! Radfahren in der Innenstadt“ (siehe Anlage 1) herausgegeben. Damit sollten Radfahrer und Fußgänger für das Thema Radfahren in Fußgängerzonen sensibilisiert werden. Der Flyer gibt einen Überblick über die Situation in den Aachener Fußgängerzonen. In dem dargestellten Planausschnitt sind die Bereiche gekennzeichnet, die für Radfahrer immer freigegeben sind und jene Fußgängerzonen, die gar nicht bzw. nur zu bestimmten Zeiten von Radfahrern durchfahren werden dürfen. Radfahrer werden gebeten die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anzupassen, bremsbereit zu sein und gegebenenfalls auch mal abzusteigen, wenn es zu eng wird. Als flankierende Maßnahme zu dem Flyer wurde im Dezember letzten Jahres eine Aktion mit der Polizei und dem Ordnungsamt in den Fußgängerzonen Burtscheider Markt und Großkölnstraße durchgeführt. Dabei zeigte sich in Burtscheid, dass viele Fahrradfahrer die Fußgängerzone als Abkürzung benutzen. Auch war zu beobachten, dass die Radfahrer meistens besonnen fuhren und sich der Problematik Radfahrverbot zum Schutz der Kurgäste bewusst waren. Allerdings sind in der Vergangenheit immer wieder Beschwerden über das unzulässige Fahrradfahren in diesen Teil der Fußgängerzone an Verwaltung und Polizei herangetragen worden.

 

Bisherige politische Beratung:

18. Mai 2010              Bürgerforum                             Kenntnisnahme

Das Bürgerforum nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verwies den Antrag zur weiteren Beratung an die Bezirksvertretung Aachen – Mitte und den Mobilitätsausschuss.

 

Planung:

Drei Varianten sind denkbar.

Variante 1: Die gesamte Strecke der Fußgängerzone von der Kapellenstr. bis zur Dammstr. wird für den Radverkehr freigegeben. Eine Straßenmarkierung im Bereich des Burtscheider Marktes wäre Orientierungshilfe für den Radverkehr.

 

Variante 2: Die Kapellenstr. zwischen Viehhofstr. und Abteiplatz wird für den Radverkehr freigegeben. Der Burtscheider Markt wird nachts von 20:00 Uhr bis 9:00 Uhr freigegeben.

 

Variante 3: Lediglich die Kapellenstr. zwischen Viehhofstr. und Abteiplatz wird für den Radverkehr freigegeben. Wegen der hier stattfindenden optischen Separierung des Straßenraumes und der regen Liefertätigkeiten wird dies als unproblematisch erachtet. Zur Komplettierung des Wegenetzes könnten Radfahrer über Abteistraße und Michaelsbergstraße per Hinweisbeschilderung in Richtung Innenstadt geleitet werden. Dazu müsste die vorhandene Fußgängerzonenbeschilderung mit einer Zusatzbeschilderung Z. 1022-10 versehen werden. Das Ende der Freigabe würde am Beginn des Burtscheider Marktes mit Z. 254 deutlich beschildert.

 

Nach Abwägung aller Aspekte schlägt die Verwaltung Variante 2 vor. Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhöhen soll diese Maßnahme mit einer Aktion  „mehr Rücksichtnahme in der Burtscheid Fußgängerzone“ flankiert werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Geringfügige Kosten durch Zusatzbeschilderung

 

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Anlagen

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