Entscheidungsvorlage - FB 61/0232/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Radweg Groß Stück hier: Aufstellungsbeschluss für einen BebauungsplanEmpfehlung zum Erlass eines besonderen Vorkaufsrechts gem. § 25 BauGBGenehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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02.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss genehmigt, die nachfolgende, vom Oberbürgermeister Herrn Philipp und Herrn Baal als Vorsitzender des Planungsausschusses am 04.08.2010 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß ' 60 Abs. 1 und 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Vorsitzender des Planungsausschusses folgende
Entscheidung:
Der Planungsausschuss beschließt gemäß ' 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung - Bau einer Radwegeverbindung zwischen Krefelder Straße und Grüner Weg - die Aufstellung des Bebauungsplanes - Radweg AGroß Stück@ - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Darüber hinaus empfiehlt er dem Rat der Stadt den Erlass eines besonderen Vorkaufsrechts gem. ' 25 BauGB für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3857.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Radweg AGroß Stück@
hier: Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Empfehlung zum Erlass eines besonderen Vorkaufsrechts gem. ' 25 BauGB
Gemeinsam mit der Fußgängerbrücke über die Krefelder Straße ist auch der Bau einer Fuß- und Radwegeverbindung zum Grünen Weg geplant. Beide Anlagen werden eine Lücke im Radroutennetz schließen und gleichzeitig eine verkehrssichere Führung über die stark befahrene Krefelder Straße schaffen.
Neben der Nutzung für überregionale Radrouten stellt der geplante Weg eine direkte Verbindung zwischen dem `Sportpark SoersA und dem Finanzamtszentrum an der Krefelder Straße sowie weiteren Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetrieben und den Parkplätzen im Bereich des Grünen Wegs dar. Der Fuß B und Radweg `Groß StückA zwischen Krefelder Straße / Brücke sowie dem Wohnbereich um die Jülicher Straße und dem Gewerbegebiet Grüner Weg wird zukünftig auch eine herausragende Bedeutung erhalten, wenn die mittelfristig projektierte Euregiobahn auf der alten, in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Trasse ihren Betrieb aufnimmt und entlang der Bahntrasse Aachen (Nordbahnhof) B Jülich der von der StädteRegion Aachen geplante Radweg realisiert wird. Der im Kreuzungsbereich dieser beiden Wege mit der Bahntrasse geplante Haltepunkt wird die ÖPNV-Anbindung des Finanzamtszentrums, des Naherholungsbereiches Soers sowie der vorhandenen und geplanten Sportanlagen im Sportpark Soers (Eissporthalle, Reitstadion, Fußballstadion etc.) deutlich verbessern.
Für beide Maßnahmen wurde ein gemeinsamer Förderantrag nach dem GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gestellt. Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn liegt bereits vor. Fördervoraussetzung für den Bau des Radweges ist der Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen.
Größtenteils kann dieser Nachweis erbracht werden:
Etwa zwei Drittel der Trasse verlaufen, beginnend am Grünen Weg, auf einer stillgelegten Bahnstrecke, die sich im Eigentum der Stadt befindet.
Ein weiteres Viertel des Weges erstreckt sich ab der Krefelder Straße auf dem Grundstück des Finanzamtszentrums. Hier wurde der Radweg bereits im Bebauungsplan gesichert. Der Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan enthält entsprechende Regelungen. Darüber hinaus wurde eine Baulast eingetragen.
Auf einer Länge von ca. 80 m befindet sich die Trasse jedoch im Fremdeigentum. Mit dem Eigentümer wird seit geraumer Zeit über den Erwerb der Fläche oder alternativ den Abschluss eines Gestattungsvertrages verhandelt. Zunächst schien eine einvernehmliche Regelung lediglich ein zeitliches Problem zu sein. Inzwischen hat der Eigentümer jedoch mitgeteilt, dass er nicht zum Verkauf einer Teilfläche bereit ist, sondern kurzfristig die Veräußerung der gesamten Liegenschaft beabsichtigt.
Daher ist zur Sicherung der Trasse des Radweges die planungsrechtliche Absicherung durch einen Bebauungsplan erforderlich. Zusätzlich soll eine Vorkaufsrechtssatzung für das betroffene Flurstück erlassen werden. Geplant ist jedoch lediglich der Erwerb der für den Bau des Weges erforderlichen Teilfläche.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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