Entscheidungsvorlage - FB 61/0235/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 607 - Franzstraße / Alexianergraben – in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 607 - Franzstraße / Alexianergraben – in der vorgelegten Fassung.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Bisheriger Verlauf des Planverfahrens /Beschlusslage

Für das Plangebiet wurde die Änderung des Bebauungsplans von der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 19.11.2009 per Dringlichkeitsentscheidung empfohlen. Die Dringlichkeitsentscheidung wurde in der Sitzung vom 09.12.2009 genehmigt.

Der Beschluss zur Einleitung der Änderung wurden vom Planungsausschuss am 03.12.2009 gefasst, mit der Zielsetzung Vergnügungsstätten im Bereich des Citycenters an der Franzstraße / Alexianerstraße auszuschließen.

 

Empfehlung zur Offenlage

Die schriftlichen Festsetzungen sollen um den Ausschluss von Vergnügungsstätten (Spielhallen, Sexkinos und –darbietungen) und Bordellen ergänzt werden (siehe Anlagen). Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 607 und der dazugehörigen I. Änderung behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, die II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 607 - Franzstraße / Alexianergraben - in der vorliegenden Form öffentlich auszulegen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Änderung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt keine Kosten.

 

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Anlagen

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