Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0236/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnte, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 468 im Bereich Kleinmarschierstraße / Alexianergraben gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahme der Öffentlichkeit zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnte, zurückzuweisen und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 468 im Bereich Kleinmarschierstraße / Alexianergraben gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Bisheriger Verlauf des Planverfahrens

Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zur Umsetzung eines Wettbewerbsentwurfs zur Erweiterung des Gymnasiums St. Leonhard vor. Bevor es zu einer entsprechenden Baugenehmigung kommen kann, sind die vorhandenen Verkehrsflächen zu verlegen und es sind neue künftige private und öffentliche Flächen sowie Verkehrsflächen festzulegen und ein Baugrundstück zu bilden. Hierfür ist nach Einschätzung der Verwaltung kein Bebauungsplan erforderlich. Die planungsrechtliche Beurteilung kann auf der Grundlage des § 34 BauGB erfolgen.

 

Um hier mögliche Konflikte zu vermeiden, hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 25.03.2010 beschlossen, den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 468 mit Rechtsmängeln (Bekanntmachungsfehler) aufzuheben.

 

Vom 03.05.2010 bis zum 04.06.2010 fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Beteiligte Behörden hatten bis zum 11.06.2011 die Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben.

 

Am 06.07.2010 hat eine Bürgerinformation zu dem geplanten Erweiterungsbau und der Platzgestaltung stattgefunden. Die Niederschrift ist Bestandteil der Vorlage zum Baubeschluss (E 26 /FB 61), die am 01.09.2010 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte und am 30.09.2010 im Planungsausschuss beraten werden soll.

 

2.             Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2)BauGB

Es wurden Einwände zur Sicherung der Erschließung und der aktuellen Parksituation im Bereich  des ehemaligen Brot-Schneider-Parkplatzes vorgebracht (Eingabe und Abwägungsempfehlung siehe Anlage).

 

3. Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB

Parallel wurden 13 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Fünf davon haben eine Anregung zur Planung abgegeben.

 

Alle Stellungnahmen hatten Informationscharakter und stellen eine Aufhebung des Bebauungsplans (Durchführungsplans) Nr. 468 nicht in Frage.

 

4. Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Durch den Bebauungsplan Nr. 468 im Bereich Kleinmarschierstraße / Alexianergraben soll für den Erweiterungsbau des St.Leonhard -Gymnasiums Planungssicherheit geschaffen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan (Durchführungsplan) Nr. 468 aufzuheben.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen der Stadt keine Kosten.

 

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Anlagen

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