Entscheidungsvorlage - FB 61/0233/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte genehmigt die nachfolgende, vom Bezirksbürgermeister Herrn Ferrari und Herrn März als Mitglied der Bezirksvertretung am 03.08.2010 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:

 

Gemäß ' 36 Abs. 5 in Verbindung mit ' 60 Abs. 1 und 2 GO NW treffen die Unterzeichner als Bezirksbürgermeister und als Mitglied der Bezirksvertretung Aachen-Mitte folgende

 

Entscheidung:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Planungsausschuss, zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung - Bau einer Radwegeverbindung zwischen Krefelder Straße und Grüner Weg - die Aufstellung des Bebauungsplanes - Radweg AGroß Stück@ - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.

 

Darüber hinaus empfiehlt sie dem Rat der Stadt den Erlass eines besonderen Vorkaufsrechts gem. ' 25 BauGB für das Grundstück Gemarkung Aachen, Flur 71, Flurstück 3857.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Radweg AGroß Stück@

hier:     Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan

Empfehlung zum Erlass eines besonderen Vorkaufsrechts gem. ' 25 BauGB

 

Gemeinsam mit der Fußgängerbrücke über die Krefelder Straße ist auch der Bau einer Fuß- und Radwegeverbindung zum Grünen Weg geplant. Beide Anlagen werden eine Lücke im Radroutennetz schließen und gleichzeitig eine verkehrssichere Führung über die stark be­fahrene Krefelder Straße schaffen.

 

Neben der Nutzung für überregionale Radrouten stellt der geplante Weg eine direkte Ver­bindung zwischen dem `Sportpark SoersA und dem Finanzamtszentrum an der Krefelder Straße sowie weiteren Dienstleistungs- und Einzelhandelsbetrieben und den Parkplätzen im Bereich des Grünen Wegs dar. Der Fuß B und Radweg `Groß StückA zwischen Krefel­der Straße / Brücke sowie dem Wohnbereich um die Jülicher Straße und dem Gewerbe­gebiet Grüner Weg wird zukünftig auch eine herausragende Bedeutung erhalten, wenn die mittelfristig projektierte Euregiobahn auf der alten, in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Trasse ihren Betrieb aufnimmt und entlang der Bahntrasse Aachen (Nordbahnhof) B Jülich der von der StädteRegion Aachen geplante Radweg realisiert wird. Der im Kreuzungsbe­reich dieser beiden Wege mit der Bahntrasse geplante Haltepunkt wird die ÖPNV-Anbin­dung des Finanzamtszentrums, des Naherholungsbereiches Soers sowie der vorhande­nen und geplanten Sportanlagen im Sportpark Soers (Eissporthalle, Reitstadion, Fußball­stadion etc.) deutlich verbessern.

 

Für beide Maßnahmen wurde ein gemeinsamer Förderantrag nach dem GVFG (Gemein­deverkehrsfinanzierungsgesetz) gestellt. Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmen­beginn liegt bereits vor. Fördervoraussetzung für den Bau des Radweges ist der Nachweis der Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen.

 

Größtenteils kann dieser Nachweis erbracht werden:

Etwa zwei Drittel der Trasse verlaufen, beginnend am Grünen Weg, auf einer stillgelegten Bahnstrecke, die sich im Eigentum der Stadt befindet.

Ein weiteres Viertel des Weges erstreckt sich ab der Krefelder Straße auf dem Grundstück des Finanzamtszentrums. Hier wurde der Radweg bereits im Bebauungsplan gesichert. Der Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan enthält entsprechende Regelungen. Darü­ber hinaus wurde eine Baulast eingetragen.

 

Auf einer Länge von ca. 80 m befindet sich die Trasse jedoch im Fremdeigentum. Mit dem Eigentümer wird seit geraumer Zeit über den Erwerb der Fläche oder alternativ den Ab­schluss eines Gestattungsvertrages verhandelt. Zunächst schien eine einvernehmliche Regelung lediglich ein zeitliches Problem zu sein. Inzwischen hat der Eigentümer jedoch mitgeteilt, dass er nicht zum Verkauf einer Teilfläche bereit ist, sondern kurzfristig die Ver­äußerung der gesamten Liegenschaft beabsichtigt.

 

Daher ist zur Sicherung der Trasse des Radweges die planungsrechtliche Absicherung durch einen Bebauungsplan erforderlich. Zusätzlich soll eine Vorkaufsrechtssatzung für das betroffene Flurstück erlassen werden. Geplant ist jedoch lediglich der Erwerb der für den Bau des Weges erforderlichen Teilfläche.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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