Entscheidungsvorlage - FB 61/0241/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 920 - Boxgraben/ Luisenhospital - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Boxgraben, Weberstraße und DB-Streckehier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
08.09.2010
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt
den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 920 zur Kenntnis.
Er beschließt, den
Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt
vereinfacht zu ändern:
- Die
maximale Gesamthöhe auf der Erweiterungsfläche nordwestlich des
Schwesternwohnheims, das sich im Westen des Plangebietes unmittelbar an der
Bahnlinie befindet, wird von „GH 202“ auf „GH 204“
geändert.
- Die
Stellplatzfläche wird zugunsten der Grünfläche reduziert, in den schriftlichen
Festsetzungen wird hierzu unter Pkt. 6 die Größe der nachzuweisenden
zusammenhängenden Grünfläche von 2.440 qm auf 2.560 qm erhöht.
Weiterhin beschließt
er nach sorgfältiger Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, sämtliche Stellungnahmen
der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt
beschließt den Bebauungsplan Nr. 920 – Boxgraben / Luisenhospital –
für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte im Bereich zwischen Boxgraben, Weberstraße und DB-Strecke gemäß §
10 Abs. 1 BauGB in der so geänderten Fassung als Satzung und die Begründung
hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0047/WP16 - Ergebnis der Bürgerinformation sowie der Behördenbeteiligung und
FB61/0191/ WP16 Ergebnis der Offenlage
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2009 die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanes mit städtebaulichem Vertrag zur Innenentwicklung gem. § 13a BauGB beauftragt.
Anlässlich der Bürgerinformation vom 06.04.2009 bis 24.04.2009 haben sich keine Bürger zur Planung geäußert. Auch von den acht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung angeschrieben Trägern öffentlicher Belange wurden keine grundsätzlichen Bedenken zur Planung vorgebracht.
Auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat der Planungsausschuss darauf hin in seiner Sitzung am 14.01.2010 den Aufstellungs- und Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 920 – Boxgraben / Luisenhospital – gefasst.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 22.02.2010 bis 26.03.2010 statt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat am 09.06.2010 über das Ergebnis der Offenlage beraten und dem Rat der Stadt empfohlen, den Bebauungsplan in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.
Der Planungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.06.2010 mit dem Ergebnis der Offenlage befasst und folgenden Beschluss gefasst:
Der Planungsausschuss nimmt den
Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat der Stadt, nach
Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:
- Die
maximale Gesamthöhe auf der Erweiterungsfläche nordwestlich des
Schwesternwohnheims, das sich im Westen des Plangebietes unmittelbar an der Bahnlinie
befindet, wird von „GH 202“ auf „GH 204“ geändert.
Außerdem empfiehlt er dem Rat der Stadt, die
Stellungnahmen der Behörden zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden
konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 920 – Boxgraben /
Luisenhospital – gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, bis zum Satzungsbeschluss eine Lösung zur Reduzierung der Stellplatzfläche zugunsten der Grünfläche mit dem Vorhabenträger zu finden und diese vertraglich abzusichern.
In Gesprächen mit dem Vorhabenträger wurde inzwischen vereinbart, dass die private Grünfläche in ihrer Lage leicht verändert und von ursprünglich vorgesehenen 2.440 qm auf jetzt 2.560 qm vergrößert wird. Im städtebaulichen Vertrag sowie in den schriftlichen Festsetzungen werden entsprechende Regelungen getroffen, ebenso ist der Rechtsplan angepasst worden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 920 – Boxgraben, Luisenhospital – in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
75,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
424,7 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
399,4 kB
|