Entscheidungsvorlage - FB 61/0234/WP16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 927 - Laurentiusstraße/ Laurensberger Straße - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße, Laurensberger Straße und Gut BarriereÄnderung Nr. 113 des Flächennutzungsplanes der Stadt Aachenhier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt
den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 927 sowie zur Änderung Nr. 113
des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.
Er beschließt den
Bebauungsplan und die Begründung gem. § 4 a Abs. 3 in Anwendung des § 13 BauGB
wie folgt vereinfacht zu ändern bzw. zu ergänzen:
- Änderung der überbaubaren
Grundstücksflächen (Baugrenzen) innerhalb der Flächen für den Gemeinbedarf
- Änderung der Flächen für den
Gemeinbedarf und der privaten Grünflächen
- Ergänzung von Flächen für
Versorgungsanlagen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 12 BauGB (Transformatorenstation)
Weiterhin beschließt
er nach sorgfältiger Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, sämtliche
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung
und zur Offenlage, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan
Nr. 927 -Laurentiusstraße/Laurensberger Straße für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße und
Laurensberger Straße gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung
hierzu.
Des Weiteren beschließt er die Änderung Nr.
113 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Laurensberg im Bereich zwischen Laurentiusstraße und
Laurensberger Straße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0091/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Öffentlichkeits- sowie der Behördenbeteiligung und
FB61/0234/WP16 – Bericht über das Ergebnis der Offenlage
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens “Familienzentrum“ hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 05.02.2009 die Verwaltung beauftragt, für den Bereich Laurentiusstraße/ Laurensberger Straße einen Bebauungsplan zu erarbeiten und den Flächennutzungsplan 1980 entsprechend zu ändern.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 17.09.2009 bis 19.09.2009 durchgeführt, parallel dazu wurden die Behörden sowie die übrigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Nach Beratung über die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen haben sowohl die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg als auch der Planungsausschuss dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen
Weiterhin hat der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 04.02.2010 den Beschluss zur Aufstellung und Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 927 sowie der Änderung Nr. 113 des Flächennutzungsplanes gefasst.
Die Offenlage der Pläne erfolgte in der Zeit vom 08.03.2010 bis 09.04.2010. Zeitgleich wurde die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Planungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 02.09.2010 mit dem Ergebnis der Offenlage und der Behördenbeteiligung beschäftigen, die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wird am 01.09.2010 darüber beraten.
Die Beratungsergebnisse werden in der Sitzung mitgeteilt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Für die Anpassungsarbeiten im Straßenraum sind unter Beachtung der Vorgaben einer Haushaltskonsolidierung für das Jahr 2011 120.000 € einzuplanen, die allerdings der Prioritätensetzung im Rahmen des Gesamthaushaltes unterliegen.
Ob und in wie weit zusätzliche Folgekosten entstehen, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Sollten diese entstehen, ist auch hier durch Prioritätensetzung eine Haushaltsneutralität zu gewährleisten.
Gemäß einer Kostenschätzung werden für die Herstellung der ökologischen Ausgleichsfläche im Jahre 2011 Kosten in Höhe von ca. 4.000,- € anfallen, diese werden zum Haushalt 2011 angemeldet.
Gemäß einer Kostenschätzung werden für den Bau des Familienzentrums insgesamt Kosten in Höhe von ca. 1,6 Mio. € entstehen. Diese Mittel stehen bei PSP-Element 5-060101-900-00100-990-3, Kostenart 78650000 zur Verfügung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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