Entscheidungsvorlage - FB 61/0251/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Quellenweg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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01.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, den Quellenweg als verkehrsberuhigten Bereich (StVO Z 325/326) auszuschildern und die Parkplätze auf der Grundlage des Planes Nr. 2009/05-02/ L1 zu markieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Quellenweg ist Bestandteil einer Tempo 30-Zone und wird über die Straßen An den Finkenweiden und Auf der Hörn erschlossen. Die Siedlung entstand in den 80er Jahren, wobei der südwestliche Teil Sackgasse ist; die gesamte Bebauung besteht ausschließlich aus Ein- bzw. Zweifamilienhäusern. Der Endausbau erfolgte seinerzeit niveaugleich ohne die Anlage von separaten Gehwegen. Eine Vorgabe der Parkordnung durch Verkehrszeichen erfolgte zunächst nicht, so dass im gesamten Bereich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung geparkt werden durfte.
Erste Probleme bei der Müllentsorgung wurden Ende 2007 festgestellt. Im vorderen Bereich, der sich unmittelbar an die Straße An den Finkenweiden anschließt, konnte die Müllentsorgung durch dort abgestellte Fahrzeuge nicht sichergestellt werden. Aus diesem Grund wurde im Bereich der Häuser 95, 93, 91 ein eingeschränktes Haltverbot eingerichtet, um einerseits die Müllentsorgung und die rettungstechnische Erschließung sicherzustellen und andererseits den Anwohnern dort die Möglichkeit des Ein- und Aussteigens sowie des Be- und Entladens zu belassen.
Mitte 2008 wurden wiederholt Probleme bei der Müllentsorgung festgestellt. Durch widerrechtlich abgestellte Dauerparker konnte die Müllentsorgung nicht sichergestellt werden. Daher wurde im o.g. Bereich auch das Halten zum Ein- und Aussteigen bzw. Be- und Entladen mittels entsprechender Beschilderung untersagt. Gleichzeitig wurde ein Haltverbot vor den Häusern 11 bis 17 eingerichtet, um die notwendigen Schleppkurven für Entsorgungs- und Rettungsfahrzeuge sicherzustellen.
Im September 2009 wurde sowohl durch Anwohner als auch durch das Bezirksamt wiederholt von Problemen bei der Müllentsorgung berichtet. Durch die Einrichtung der Haltverbotszonen hat jedoch eine Verdrängung des Problems in den südwestlichen Bereich des Quellenwegs stattgefunden, was eine gesamte Überplanung des Bereichs notwendig gemacht hat.
Planung:
Die Planung sieht vor, den gesamten Quellenweg als verkehrsberuhigten Bereich (StVOZ 325/326) auszuschildern und somit das Parken nur in den dafür ausgewiesenen Flächen zu gestatten. Parken außerhalb dieser Flächen ist dann verboten. Liefern und Laden ist jedoch erlaubt, solange kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert wird. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt. Die erlaubte Fahrgeschwindigkeit beträgt zwischen 4 und 7 km/h. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Ein- und Ausfahrten, sowie der notwendigen Radien zur rettungstechnischen Erschließung und Abfallentsorgung können nur 8 Parkplätze innerhalb des Quellenweges ausgewiesen werden (s. Anlage).
Erste Bürgerinformationsveranstaltung:
Die Planung wurde den Anwohnern am 30.09.2009 im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im Philipp-Neri-Haus vorgestellt. Eine deutliche Mehrheit der anwesenden Anwohner sprach sich aufgrund der geringen Anzahl von Parkplätzen gegen die Planung aus.
Dagegen sprach sich eine deutliche Mehrheit für eine Erweiterung des zwischen Haus Nr. 11 und Haus Nr. 19 vorhandenen Halteverbotes, bis Haus Nr. 37 aus, um die rettungstechnische Erschließung sowie die Müllentsorgung sicherzustellen. Diese Regelung bedeutete eine Verlagerung des Parkens auf die gegenüberliegende Straßenseite mit der Folge, dass für die zur öffentlichen Verkehrsfläche gelegenen Hecken ein regelmäßiger Schnitt notwendig wurde, damit neben parkenden Fahrzeugen die Fahrbahn noch eine ausreichende Durchfahrtsbreite von 3,50 m aufweist.
Ebenso wiesen Bewohner darauf hin, dass die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h nicht eingehalten würde. Die Verwaltung sagte zu, für eine Probezeit von 1/2 Jahr, das Haltverbot einseitig zu verlängern und auch Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Danach sollte das 1/2-jahresergebnis erneut in einer Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt werden.
6-monatiger Versuch:
Im Laufe des 6-monatigen Versuchs wurde immer wieder an die Verwaltung herangetragen, dass Zufahrten zu Garagen nicht entsprechend freigehalten würden. Auch die Fahrzeuge zur Müllentsorgung konnten den Quellenweg nicht ungehindert befahren.
Die zwischenzeitlich durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen haben ergeben, dass die mittlere gefahrene Geschwindigkeit für beide Richtungen 27 km/h betrug, wobei der Anteil über 40 km/h mit
0,0 % angegeben werden kann. Somit kann der Quellenweg in die Kategorie Ain Ordnung@ eingestuft werden.
Zweite Bürgerinformationsveranstaltung:
Am 16. Juni 2010 fand eine erneute Bürgerinformation statt. Hier wurde den Anwohnern die aufgetretenen Schwierigkeiten dargelegt und darauf hingewiesen, dass nicht nur die Müllentsorgung und das Befahren der Garagen nicht sichergestellt ist, sondern auch die rettungstechnische Erschließung.
Aus den vorgenannten Gründen, d. h., um eine Sicherstellung der rettungstechnischen Erschließung, der Müllentsorgung und Anfahrbarkeit der Garagen zu gewährleisten, hat die Verwaltung vorgeschlagen, den Quellenweg als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern (s. Anlage).
Dieser Vorschlag wurde aufgrund der vorangegangenen Probleme von der überwiegenden Mehrheit der anwesenden Anwohner begrüßt, da somit auch den vorgebrachten Problemen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung Rechnung getragen wird.
Verwaltungsvorschlag:
Da bei der Bürgerinformationsveranstaltung am 16.06.2010 die anwesenden Anwohner sich mit einer deutlichen Mehrheit für den verkehrsberuhigten Bereich ausgesprochen haben, schlägt die Verwaltung vor, dem Wunsch der Anwohner zu folgen und den Quellenweg als verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern und die Parkplätze analog des Planes Nr. 2009/05-02-L1 zu markieren.
Die Markierungs- und Beschilderungskosten betragen ca.1.000,B i. Eine Deckung des Betrages kann aus dem PSP Element 5-120202-800-00400-400-1, 78530000 (Modernisierung von Signalanlagen 2010) erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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424,5 kB
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(wie Dokument)
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19,3 kB
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