Kenntnisnahme - FB 61/0250/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Augustastraße, hier: Eingabe einer Anwohnerin bezüglich Verkehrsaufkommen, Denkmalschutz und Baumpflege vom 30.06.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/31
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Kenntnisnahme
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07.09.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Eine Anwohnerin der
Augustastraße beklagt das Verkehrsaufkommen und den damit verbundenen Lärm, der
aufgrund einer nicht genehmigten Isolierverglasung (Denkmalschutz) nicht
gedämpft werden kann. Ebenso beklagt die Petentin den starken Baumrückschnitt und die noch
nicht erfolgte Neupflanzung im Bereich des Dreieckplatzes zwischen
Augustastraße und Kongressstraße.
Ausführungen zum Denkmalschutz:
Grundsätzlich ist
zum Erhalt der Fenster in Baudenkmälern Folgendes zu sagen:
Die Stadt Aachen hat
über 3500 Einzeldenkmale in ihrer Denkmalliste eingetragen. Nach einem Antrag
auf Veränderung bei einem der Baudenkmäler erfolgt immer eine
Einzelfallentscheidung.
In den 1980er Jahren
wurde zunächst nur auf die Aufteilung der neuen Fenster geachtet. Material oder
gar Erhalt der Fenster waren noch kein Thema. Dies hat sich in diesem
Jahrtausend nach einem entsprechenden Urteil geändert.
Im Einzelfall, hier
auf jedes einzelne Fenster bezogen, ist ein Substanzerhalt der
Rahmenkonstruktion mit dem Bauherrn und dem fachlich ausgebildeten Handwerker
zu besprechen und zu beurteilen. Die Erhaltung der Substanz hat erste
Priorität.
Ist ein Erhalt nicht
möglich, sind diese Fenster in Holz zu erneuern. Denn ein nach Abstimmung
erforderlicher Austausch von Einzelbauteilen, wie z.B. einem Fenster, erfolgt
denkmalpflegerisch nicht nur form- sondern auch materialgerecht.
Gerne ist die Untere
Denkmalbehörde bereit, einen gemeinsamen Ortstermin mit der Petentin und/oder
dem Hauseigentümer zu vereinbaren, um die Situation zu beurteilen und weitere
Abstimmungen vorzunehmen.
Dreieckinsel Kongressstraße/Augustastraße
Um den öffentlichen
Raum des Frankenberger Viertels mit all seinen Facetten umfassend zu beleuchten
und auf seine Potenziale und Mängel hin zu analysieren, werden nach der
Betrachtung der allgemeinen Kenndaten und des Verhältnisses zur Gesamtstadt
Aachen die Themenbereiche „bauliche Gestalt und Struktur, Leben,
Freiflächen sowie Straßenräume und Verkehr“ betrachtet und jeweils
Zielvorstellungen formuliert.
Um die im Rahmenplan
gesammelt dargestellten Maßnahmen in ihrer Dringlichkeit und Realisierbarkeit
zeitlich sinnvoll einzuordnen, wurden diese in drei Prioritätsstufen
eingeordnet.
Zudem wurden
kurzfristig einfach zu realisierende Ansätze in einem gesonderten Aktionsplan vorgeschlagen.
Grundlage für die Prioritätenliste waren ebenfalls die Ergebnisse und Hinweise
der Workshops.
Die Umgestaltung des
Kongressplatzes ist in der Rahmenplanung mit Prioritätsstufe 2 angelegt. Hinter
der Stufe 2 verbergen sich Projekte und Maßnahmen, welche einen längerfristigen
Realisierungshorizont von mehr als 5
Jahren erwarten lassen und bzw. oder deren Dringlichkeit nicht als unmittelbar
eingestuft wird. Dementsprechend ist mit einer Umgestaltung nicht vor 2014 zu
rechnen.
Folgende Maßnahmen
sind dabei als Ziel zu benennen:
-
Attraktivierung
durch Pflanzung,
-
Rückbau
der Parkplätze auf dem Platz,
-
Sichtachse
zum historischen Justizgebäude erhalten und stärken,
-
Gestaltung
in Verbindung mit Straßenraum und Verkehrsführung.
Die Linden im
Bereich Augustastraße/Kongressstraße wurden aus Gründen der Gefahrenabwehr
geschnitten. Es galt Sach- und Personenschäden zu vermeiden.
Nach Möglichkeit
werden alle gefällten Bäume wieder ersetzt, sofern es die Haushaltslage
zulässt.
Verkehrsaufkommen
Im Dezember 2009
wurde im Bereich Augustastraße eine aufwendige Erhebung mittels
Kennzeichenverfolgung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass der
Durchgangsverkehr im Bereich der Augustastraße als gering zu bezeichnen ist.
Ein erheblicher Teil des Verkehrsaufkommens ist als Parksuchverkehr
einzuordnen. Daher wird kein Bedarf für weitere Maßnahmen gesehen.
Verwaltungsvorschlag
Die Verwaltung
schlägt vor, dass die Petentin eventuell auch gemeinsam mit dem Hauseigentümer
und der Unteren Denkmalbehörde einen Termin bzw. ein Gespräch vereinbart, um
weitere Abstimmungen vorzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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91,4 kB
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