Kenntnisnahme - FB 61/0250/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Eine Anwohnerin der Augustastraße beklagt das Verkehrsaufkommen und den damit verbundenen Lärm, der aufgrund einer nicht genehmigten Isolierverglasung (Denkmalschutz) nicht gedämpft werden kann. Ebenso beklagt die Petentin  den starken Baumrückschnitt und die noch nicht erfolgte Neupflanzung im Bereich des Dreieckplatzes zwischen Augustastraße und Kongressstraße.

 

Ausführungen zum Denkmalschutz:

Grundsätzlich ist zum Erhalt der Fenster in Baudenkmälern Folgendes zu sagen:

Die Stadt Aachen hat über 3500 Einzeldenkmale in ihrer Denkmalliste eingetragen. Nach einem Antrag auf Veränderung bei einem der Baudenkmäler erfolgt immer eine Einzelfallentscheidung.

In den 1980er Jahren wurde zunächst nur auf die Aufteilung der neuen Fenster geachtet. Material oder gar Erhalt der Fenster waren noch kein Thema. Dies hat sich in diesem Jahrtausend nach einem entsprechenden Urteil geändert.

Im Einzelfall, hier auf jedes einzelne Fenster bezogen, ist ein Substanzerhalt der Rahmenkonstruktion mit dem Bauherrn und dem fachlich ausgebildeten Handwerker zu besprechen und zu beurteilen. Die Erhaltung der Substanz hat erste Priorität.

 

Ist ein Erhalt nicht möglich, sind diese Fenster in Holz zu erneuern. Denn ein nach Abstimmung erforderlicher Austausch von Einzelbauteilen, wie z.B. einem Fenster, erfolgt denkmalpflegerisch nicht nur form- sondern auch materialgerecht.

Gerne ist die Untere Denkmalbehörde bereit, einen gemeinsamen Ortstermin mit der Petentin und/oder dem Hauseigentümer zu vereinbaren, um die Situation zu beurteilen und weitere Abstimmungen vorzunehmen.

 

Dreieckinsel Kongressstraße/Augustastraße

Um den öffentlichen Raum des Frankenberger Viertels mit all seinen Facetten umfassend zu beleuchten und auf seine Potenziale und Mängel hin zu analysieren, werden nach der Betrachtung der allgemeinen Kenndaten und des Verhältnisses zur Gesamtstadt Aachen die Themenbereiche „bauliche Gestalt und Struktur, Leben, Freiflächen sowie Straßenräume und Verkehr“ betrachtet und jeweils Zielvorstellungen formuliert.

Um die im Rahmenplan gesammelt dargestellten Maßnahmen in ihrer Dringlichkeit und Realisierbarkeit zeitlich sinnvoll einzuordnen, wurden diese in drei Prioritätsstufen eingeordnet.

Zudem wurden kurzfristig einfach zu realisierende Ansätze in einem gesonderten Aktionsplan vorgeschlagen. Grundlage für die Prioritätenliste waren ebenfalls die Ergebnisse und Hinweise der Workshops.

 

Die Umgestaltung des Kongressplatzes ist in der Rahmenplanung mit Prioritätsstufe 2 angelegt. Hinter der Stufe 2 verbergen sich Projekte und Maßnahmen, welche einen längerfristigen Realisierungshorizont von mehr als  5 Jahren erwarten lassen und bzw. oder deren Dringlichkeit nicht als unmittelbar eingestuft wird. Dementsprechend ist mit einer Umgestaltung nicht vor 2014 zu rechnen.

Folgende Maßnahmen sind dabei als Ziel zu benennen:

-                      Attraktivierung durch Pflanzung,

-                      Rückbau der Parkplätze auf dem Platz,

-                      Sichtachse zum historischen Justizgebäude erhalten und stärken,

-                      Gestaltung in Verbindung mit Straßenraum und Verkehrsführung.

 

 

Die Linden im Bereich Augustastraße/Kongressstraße wurden aus Gründen der Gefahrenabwehr geschnitten. Es galt Sach- und Personenschäden zu vermeiden.

Nach Möglichkeit werden alle gefällten Bäume wieder ersetzt, sofern es die Haushaltslage zulässt.

 

 

Verkehrsaufkommen

Im Dezember 2009 wurde im Bereich Augustastraße eine aufwendige Erhebung mittels Kennzeichenverfolgung durchgeführt. Diese hat ergeben, dass der Durchgangsverkehr im Bereich der Augustastraße als gering zu bezeichnen ist. Ein erheblicher Teil des Verkehrsaufkommens ist als Parksuchverkehr einzuordnen. Daher wird kein Bedarf für weitere Maßnahmen gesehen.

 

Verwaltungsvorschlag

Die Verwaltung schlägt vor, dass die Petentin eventuell auch gemeinsam mit dem Hauseigentümer und der Unteren Denkmalbehörde einen Termin bzw. ein Gespräch vereinbart, um weitere Abstimmungen vorzunehmen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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