Entscheidungsvorlage - FB 61/0252/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Straße; Auf der KierHerstellung eines Gehwegs, Bürgerantrag vom 22.07.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/70
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bürgerforum
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Anhörung/Empfehlung
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07.09.2010
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Entscheidung
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15.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster-Walheim, den Gehweg auf Basis der Pläne 2009_032_L1 A und 2009_032_A auszubauen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster-Walheim nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, auf Empfehlung des Bürgerforums, den Gehweg „Auf der Kier“ auf Basis der Pläne 2009_032_L1 A und 2009_032_A auszubauen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage:
Die Straße „Auf der Kier“ zwischen Schleidener Straße und Abzweigung zur Kalksteingrube hat derzeit den Charakter einer Baustraße. Der Straßenraum ist funktional nicht eindeutig gegliedert, es gibt nur einen einseitigen Gehweg in einem Teilbereich von 110 m. Um Fußgänger gegenüber dem zeitweise starken Verkehr von und zur Kalksteingrube, besonders dem Schwerverkehr, zu schützen, wurde im April 2005 in der Kurve gegenüber der Kalksteingrubenzufahrt provisorisch ein Gehweg markiert.
Planung:
Der Neubau des Gehweges auf der nördlichen Seite der Straße „Auf der Kier“ erfolgt neben der vorhandenen Asphaltfläche, die teilweise verbreitert wird. Dadurch entsteht ab Haus Nr. 54 eine Fahrbahn von 7,0-7,5m Breite. Von Haus Nr. 56-58 ist die Fahrbahn 5,0-7,0m breit. Der neue Gehweg wird 1,50 m bis zu 1,93 m breit.
Bei Erhaltung des Begegnungsverkehrs LKW/PKW können neun Parkplätze in zwei Bereichen am Fahrbahnrand eingerichtet werden. Für den Begegnungsverkehr LKW/LKW wird eine Ausweichstelle vor Haus Nr. 54 beschildert.
Der vorhandene Gehweg an der Südseite wird um 55 m mit einer Breite von 1,50 m verlängert,
dort ist heute nur eine Splittbefestigung.
Ausbau:
Der Gehweg wird mit Betonsteinplatten 30 x 30 cm (grau) und zur Grundstücksseite mit Betonpflaster 10 x 20 cm (anthrazit, als taktile Hilfe) hergestellt. Im Bereich der Einfahrten wird Betonpflaster 10 x 20 cm (grau) eingebaut. Der Übergang von Fahrbahn zum Gehweg wird mit Betonbordsteinen und einer Pflasterrinne abgegrenzt. Die Bauzeit ist mit 4 bis 5 Wochen veranschlagt.
Ein Gesamtausbau zum jetzigen Zeitpunkt ist nicht sinnvoll, da weiterhin Schwerlastverkehr abgewickelt werden muss. Bei einer zukünftigen Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich kann dieser Gehweg ohne erneuten Umbau integriert werden.
Bisherige Beratung:
Der Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.05.2010 der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim die Herstellung des Gehweges an der nördlichen Seite der Straße „Auf der Kier“ empfohlen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 09.06.2010 diesen TOP vertagt und die Verwaltung beauftragt eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, da die per Brief durchgeführte Anliegerinformation von Anliegern als unzureichend angesehen wird und mehrere Einsprüche zur geplanten Gehwegherstellung vorliegen.
Mit Datum vom 27.07.2010 wurde für das Bürgerforum ein Antrag auf Ablehnung der Maßnahme gestellt,
der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Bürgerbeteiligung:
Die betroffenen Anlieger wurden per Brief über die Baumaßnahme unterrichtet. In der Bürgerfragestunde der Sitzung der Bezirksvertretung am 09.06.2010 haben die Anlieger erhebliche Kritik an dem beabsichtigten Bau eines Gehweges geäußert. Daraufhin wurde die Beratung der Maßnahme vertagt, um den Anliegern die Gelegenheit zu geben, das Thema und ihre Sicht der Angelegenheit im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung mit der Fachverwaltung zu diskutieren. Die Bürgerinformation wurde am 12.07. durchgeführt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung zu den Einlassungen der Anlieger:
Von den betroffenen Anwohnern wurde hauptsächlich folgende Bedenken geäußert:
- Durch den Gehweg entfällt Parkraum auf den unbefestigten Seitenstreifen. Parkraumnachfrage entsteht nicht nur durch die Anlieger sondern auch durch Besucher und Beschäftigte des Seniorenheims und die Anlieger /Besucher der Straße „Auf der Wildnis“.
- Der Gehweg ist mit Ausnahme des Kurvenbereichs gegenüber Haus 44/46 nicht erforderlich, da der Gehweg im Teilabschnitt auf der Südseite wie in der Vergangenheit genügt. Zur Erhöhung der Fußgängersicherheit könnte dort eine Querungshilfe eingebaut werden.
- Durch den Gehweg und seine Folgen entsteht ein Verkehrschaos beim Begegnungsverkehr von und mit LKW und bei der Durchfahrt von landwirtschaftlichen Fahrzeugen mit Überbreite.
- Wegen des eingeschränkten Parkraumes und der Begegnungsfälle werden die Gehwege zwangsläufig in Anspruch genommen und beschädigt und unnötige Lärm- und Abgasemissionen erzeugt.
Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Durch den Ausbau des Gehweges sollen die Fußgänger gegenüber dem zeitweise starken Verkehr von und zur Kalksteingrube, besonders dem Schwerverkehr, geschützt werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt ein Vollausbau nicht sinnvoll ist, wurde der Plan so konzipiert, dass zunächst ein Gehweg nach dem Separationsprinzip angelegt wird, der Fußgängern die notwendige Sicherheit gibt, das Parken in bestimmten Bereichen erlaubt und den LKW-Verkehr gewährleistet.
Nach der Verfüllung des Steinbruchs sind unter Einbeziehung der nun zu bauenden Gehwegfläche die Optionen einer traditionellen Straßenraumaufteilung wie auch ein verkehrsberuhigter Ausbau möglich. Bei einem zukünftigen Ausbau kann dieser Gehweg ohne erneuten Umbau und zusätzliche Kosten integriert werden.
Aus Sicht der Fachverwaltung und der verkehrslenkenden Dienststellen ist der zusätzliche durchgehende Gehweg auf der Nordseite aus Verkehrssicherheitsgründen angebracht, da eine Straße mit lediglich einseitigem Gehweg nicht als vollständig zu betrachten und gerade in Anbetracht des LKW-Verkehrs für alle Bewohner eine sichere Bewegungsfläche erforderlich ist.
Auf Anregung der Bürger wurde die Parksituation planerisch überarbeitet. Durch Ausweisung von zwei alternierenden Parkstreifen mit etwa neun Parkplätzen wird dem Bedürfnis der Anlieger nach Parkraum entsprochen und gleichzeitig positiv auf die Einhaltung der Geschwindigkeit eingewirkt. Die Fahrbahnbreite von 4,5-5,0 m neben dem einen Parkstreifen erlaubt den Begegnungsverkehr von PKW mit reduzierter Geschwindigkeit, im Bereich des zweiten Parkstreifens ist bei verbleibenden 5,0 bis 5,5 m auch Begegnungsverkehr von PKW/LKW mit reduzierter Geschwindigkeit möglich. Die vorgeschlagene Parkordnung gewährleistet Ausweichstellen von 6,5-7,0m Breite für den LKW-Verkehr und die landwirtschaftlichen Fahrzeuge.
Gegenüber der derzeitigen Situation, in der die funktionale Trennung nicht klar erkennbar ist, wird der Verkehr damit eindeutig auch für Ortsunkundige geregelt.
Die o.g. Vorteile der geplanten Lösung sind durch die von Anliegern vorgeschlagene Querungshilfe nicht zu erreichen, vielmehr erfordern diese für den Nutzer abhängig vom Startpunkt ein zweites Queren an Schleidener Straße.
Nach der Diskussion mit den Bürgern war das Thema am 05.08.2010 erneut Gegenstand der Beratung mit den verkehrslenkenden Dienststellen mit folgendem Ergebnis:
„Auch wenn das Fußgängeraufkommen verhältnismäßig gering ist, gehören beidseitige Gehweganlagen zur Grundausstattung einer fertig ausgebauten Straße. Insoweit ist die ergänzende Anlage des Gehweges im Bereich „Auf der Kier“ aus verkehrsplanerischer Sicht erforderlich. Da die Straße von LKW-Verkehr frequentiert wird, sprechen sich auch Polzei und Straßenverkehrsbehörde für die Einrichtung eines befestigten Gehweges aus. Die niveaugleichen Splittflächen gewährleisten nicht in jedem Fall die notwendige Fußgängersicherheit.“
Aus den vorgenannten Gründen favorisiert die Fachverwaltung weiterhin die den Gremien vorgelegte Lösung und bedauert, dass die Planungsidee und deren positive Auswirkungen für alle Nutzer auch nach intensiver Diskussion mit den Betroffenen nicht deutlicher wurde, wie aus einer Eingabe vom 22.07.10 zum Bürgerforum ersichtlich ist.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkung:
Für den Ausbau der nördlichen Gehweganlage „Auf der Kier“ wurden Gesamtkosten von 55.000,00€ ermittelt.
Die Verlängerung des südlichen Gehweges kostet zusätzlich 12.000 €.
Mittel in Höhe von 35.000,00 € stehen beim PSP-Element 5-120102-400-00800-300-1 Kostenart 78520000- „Auf der Kier (Umbau)“ aus einer Ermächtigungsübertragung zur Verfügung.
32.000 € können aus der Baumaßnahme „Gut-Knappstraße, Erneuerung“, PSP-Element 5-120102-300-00200-300-1 Kostenart 78520000 gedeckt werden.
Maßnahmenbezogene Einnahmen:
Die Baumaßnahme löst eine Beitragspflicht aus, so dass hierfür Beiträge gemäß § 8 KAG NW zu erheben sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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