Kenntnisnahme - FB 51/0046/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

2.              Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

3.              Bei Bedarf wird eine Betreuung in den Randzeiten durch die Familiäre Tagesbetreuung geprüft.

4.              Damit ist der Antrag der SPD – Fraktion der Bezirksvertretung Haaren erledigt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die SPD- Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren  hat mit Datum vom 11.04.2010 gemäß

§11 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen  die Erweiterung der Servicezeiten der Kindertagesstätten in zwei Einrichtungen  - Kita Eibenweg und Kita Gut-Knapp-Str.- des Stadtbezirks von 6.00  Uhr bis 18.00  Uhr beantragt.

Zum Stadtbezirk Haaren/ Verlautenheide gehören insgesamt 5 Einrichtungen, davon drei in städtischer Trägerschaft und zwei in Trägerschaft von freien Trägern der Jugendhilfe.

 

In der Kindertageseinrichtung Eibenweg stehen aktuell 75 Plätze, verteilt auf 4 Gruppen für Kinder im Alter von 0 Jahren bis zur Einschulung zur Verfügung. Die Betreuungskontingente umfassen für insgesamt 65 Kinder wöchentlich 45 Stunden (davon sind 15 Kinder unter drei Jahre) und für 10 Kinder wöchentlich 35 Stunden.

Mehr als die Hälfte der Eltern sind berufstätig (Mutter und Vater). Bei den berufstätigen Müttern handelt es sich überwiegend um Teilzeitbeschäftigungen oder um Beschäftigungsverhältnisse auf

400 € Basis. Zwei Elternteile sind im Pflegebereich tätig und haben Schichtdienst. Darüber hinaus sind 15 Eltern alleinerziehend und berufstätig, 11 weitere sind Studenten oder in Ausbildung befindlich.

Die derzeitige Betreuungszeit ist von 7.30 bis 16.30 Uhr.

Bei jeder Voranmeldung werden die Eltern gefragt, ob die vorhandenen Betreuungszeiten für sie ausreichend sind. Nach Aussage der Kitaleiterin ist bisher von keinen Eltern eine erweiterte Betreuungszeit gewünscht oder angegeben worden.

Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder vereinzelte Nachfragen für Betreuungszeiten an Samstagen oder Feiertagen.

 

Die Kindertageseinrichtung Gut-Knapp-Straße verfügt ab dem 1.08.2010 insgesamt über 80 Plätze, verteilt auf 4 Gruppen für Kinder im Alter von 2 Jahren bis zur Einschulung. Die Betreuungskontingente umfassen für jeweils 40 Kinder 45 Stunden (davon sind 15 Kinder unter drei Jahren) und 35 Stunden.

In dieser Einrichtung sind insgesamt 68 Eltern berufstätig, in 35 Familien arbeiten beide Elternteile. Es gibt 5 alleinerziehende und berufstätige Eltern, 4 Eltern befinden sich in Ausbildung; im Schichtdienst arbeiten 3 Eltern.

Die derzeitige Betreuungszeit ist von 7.30 bis 16.30 Uhr.

Im Rahmen einer Blocköffnungszeit im ehemaligen GTK- (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder, gültig bis 31.07.2008) gab es eine Betreuungszeit ab 7.00  Uhr, die durchschnittlich von 3 – 4 Kindern wahrgenommen wurde.

Nach Aussage der Einrichtungsleitung ist bisher vonseiten der Eltern bei den Voranmelde- oder Aufnahmegesprächen keine veränderte Betreuungszeit gewünscht oder angegeben worden.

 

2. Bedingungen nach dem KiBiz

Mit Inkrafttreten des KiBiz im August 2008 wurden erstmals neue Gruppenformen und wöchentliche Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Stunden eingeführt. Ausgehend von den gemeldeten Bedarfen der Eltern, die jährlich über die Kita erfragt werden, wird das jeweils erforderliche Betreuungsbudget in Form von Fach- und Ergänzungskraftstunden anhand des „KiBizrechners“ für jede einzelne Kita ermittelt. Eine  Refinanzierung der Öffnungs- oder Betreuungszeiten über 45 Stunden hinaus ist im Rahmen des KiBiz nicht vorgesehen. Von daher sind Auswirkungen von Öffnungszeiten über 45 Stunden hinaus kostenmäßig in vollem Umfang von  dem Träger selbst, in den hier genannten beiden Einrichtungen von der Stadt Aachen zu leisten.

Auch die Elternbeiträge sehen keine höhere Kostenbeteiligung vor, wenn höhere Betreuungsanteile in Anspruch genommen werden.

 

3. Voraussetzungen im Hinblick auf  eine gelingende Bildungs- und Erziehungsarbeit

In den Grundsätzen zur Bildungs- und Erziehungsarbeit formuliert der Gesetzgeber u.a. in § 13 Abs 3: „Die Einrichtungen haben ihre Billdungskonzepte so zu gestalten, dass die individuelle Bildungsförderung der Kinder sichergestellt ist. Die Einrichtungen sollen die Eltern über die Ergebnisse der Bildungsförderung regelmäßig unterrichten.“

Grundlage für alle Aktivitäten  und Lernprozesse, insbesondere bei den jüngeren Kindern (unter drei) ist die Art der Beziehung, die ein Kind zum pädagogischen Personal entwickelt. Besonders in den ersten 18 Lebensmonaten, aber auch noch bis zum 3. Geburtstag, sind Kinder besonders sensibel in Bezug auf die Bindung zu Erwachsenen. Ein Kind, das sich beim pädagogischen Personal sicher und geborgen fühlt, ist in der Lage die Kita-Welt von dieser Basis aus zu erobern – und dort zu lernen. Damit dies positiv gelingen kann, ist eine verlässliche und kontinuierliche Anwesenheit bzw Betreuung und Begleitung der Kinder durch feste Bezugspersonen erforderlich.

In der Kindergartenpädagogik ist immer schon von Kernzeiten und deren wichtige Bedeutung berichtet worden. Kernzeiten sind solche Zeiten, in denen möglichst störungsfrei Angebote und Aktivitäten mit den Kindern erfolgen – dies ist auch unter KiBizbedingungen in der Regel immer vormittags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr und nachmittags zwischen 14.00 oder 14.30 und 16.00 Uhr.

Hier findet dann schwerpunktmäßig die kontinuierliche Bildungs- und Erziehungsarbeit statt.

Die Betreuung in der Mittagszeit hat sich aufgrund des neuen Gesetzes als weitere Kernzeit entwickelt. Zum einen, weil deutlich mehr Kinder in dieser Zeit regelmäßig anwesend sind und zum anderen weil die Essens- und Schlafzeiten auch pädagogische Situationen mit Qualitätsstandards sind. Sie erfordern deshalb den regelmäßigen und kontinuierlichen Einsatz vieler Fachkräfte.

Im Gegensatz zu den beschriebenen Kernzeiten gab und gibt es die sogenannten Randzeiten, in denen in der Regel wenige Kinder betreut und beaufsichtigt werden.

Die tägliche Verweildauer eines Kindes im Kindergarten ist abhängig von der individuellen Situation der Familie und deren Entscheidung über die Buchungszeit. Ein ganztägiger Aufenthalt in einer Betreuungseinrichtung mit vielen unterschiedlichen Eindrücken und Erlebnissen ist für die Kinder eine anspruchsvolle Herausforderung. Im Vergleich zur Erwachsenenarbeitswelt ist die tägliche Verweildauer am Arbeitsplatz hier in der Regel auf ca 8 Stunden gesetzlich festgelegt.

Die Eltern sind und bleiben die Hauptverantwortlichen für die Erziehung ihrer Kinder. Deshalb erscheint es aus pädagogischer Sicht sinnvoll, ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen institutioneller und familiärer Betreuung, insbesondere bei Kindern unter 3 Jahren, zu erreichen.

 

4. Möglichkeiten der Umsetzung des Antrages und daraus erwachsene Konsequenzen

a)      Randzeitenbetreuung durch Tagespflege

Für die Betreuung der Kinder in den Randzeiten (vor 7.30 Uhr und ab 16.30 Uhr) ist ein „niedrigschwelligeres“ Angebot für wenige Kinder zusätzlich zum Bildungs- und Erziehungsangebot denkbar. Derzeit wird hierzu ein Modellprojekt über die Familiäre Tagespflege entwickelt und die hierdurch entstehenden (zusätzlichen) Kosten, die für die betroffenen Eltern anfallen würden, ermittelt.

Bei der Umstellung vom früheren GTK (Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder) auf das KiBiZ (Kinderbildungsgesetz) wurde diese Möglichkeit in der Alfons- Gerson- Str. in Kornelimünster  getestet, konnte aber letztlich nicht umgesetzt werden. Die Eltern waren nicht in der Lage oder bereit, die zusätzlichen Betreuungskosten aufzubringen.

Bezogen auf die Kinder wäre ein solches Angebot vergleichbar mit einer Spielgruppe, in der Kinder stundenweise unter Aufsicht und Begleitung gemeinsam Zeit verbringen.

 

Probleme:

?         Zusätzliche Kosten für Eltern

?         Keine Erfahrungswerte mit einer Randzeitenbetreuung in Kooperation mit der Tagespflege

?         Es konnten bislang keine Tagesmütter für diese Zeiten wohnortnah gefunden werden

 

b)     Ausweiterung der Betreuungszeiten durch zusätzliche Finanzmittel

Bei einer Erweiterung der Betreuungszeiten bis zu täglich 3 Stunden  – wie im SPD- Antrag gefordert – entstehen zusätzliche Personalkosten für die Stadt Aachen.

Für die Betreuung der Kinder in einer Gruppe mit maximal 20 Kindern sind zwei Mitarbeiterinnen notwendig. Damit auch Kinder unter drei Jahren betreut werden können, müssen es Fachkräfte/ Erzieherinnen sein. Für diese Kräfte ist auch eine 10%ige Verfügungszeit mit einzurechnen.

Ohne Berücksichtigung von Overhead-Kosten  ergibt sich folgende Kostenrechnung:

3 Std. x 2 (Mitarbeiterinnen) an 5 Tagen              =              30              Std.

+ Verfügungszeit (3 Std.)              =              33              Std.

 

Dies entspricht ca. 85 % einer Vollzeitbeschäftigten.

Als aktueller KGST- Wert kann für eine vollzeitbeschäftigte Erzieherin ca 45.000 € angesetzt werden.

Bei den erforderlichen 33 Std. entstehen dann Kosten in Höhe von ca 38.000 € pro Jahr und Gruppe bezogen auf eine Einrichtung.

Probleme:

?         zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 38.000 € jährlich pro Gruppe im städtischen Haushalt

?       Es gibt keine Refinanzierung vom Land

?       Ggfs. müsste die Elternbeitragstabelle verändert werden

?       Bisherige Angebote mit Randzeiten bis 18.00 Uhr haben sich nicht bewährt

?       Kontinuität in der Betreuung der Kinder durch feste Bezugspersonen kann nicht verlässlich gewährleistet werden

 

5. Öffnungszeiten in den Ferien

Zur Frage der Öffnungszeiten in den Ferien der Kitas besteht folgender Sachverhalt:

Alle Eltern werden frühzeitig vor Jahresende über die jeweiligen Schließungszeiten der „eigenen“ Kita informiert. Im Vorfeld finden im Bereich aller städtischen Kitas Absprachen mit den jeweiligen Nachbareinrichtungen innerhalb des Sozialraumes statt, damit im Bedarfsfall eine Betreuung in einer anderen Kita sichergestellt werden kann. Erfreulicherweise beteiligen sich auch einige Kitas von freien Trägern an diesen Absprachen und unterstützen somit eine alternative Betreuungsmöglichkeit in den Ferien.

Die Recherche zur Nachfrage während der Ferienzeiten hat gezeigt, dass in der Regel wenige Kinder in diesen Zeiten eine andere Kita tatsächlich besuchen, sodass die Fachverwaltung davon ausgeht, dass sich die jetzige Regelung  bewährt hat.

Eine durchgängige Öffnungszeit im gesamten Jahr ohne Einsatz von zusätzlichem Personal hätte zur Folge, dass das Personal in den einzelnen Einrichtungen  außerhalb der Ferienzeiten, in denen die meisten Kinder erfahrungsgemäss in der Kita sind, häufiger fehlt. (bei 9 MitarbeiterInnen  beispielweise, die über mindestens 28 Urlaubstage verfügen würde dann monatlich regelmäßig eine Kraft wegen Urlaub fehlen) Die im KiBiz geforderte individuelle Förderung der Kinder würde zusätzlich erschwert.

Mit der jetzt praktizierten Lösung -20 Tage Schließungszeit-  werden bei 9 Mitarbeiterinnen 180 Urlaubstage genommen, die ansonsten im laufenden Betreib genommen werden müssten.

 

6. Schlussfolgerung

Die Überprüfung der im Antrag geforderten Ausweitung der Servicezeiten von 6.00 bis 18.00 Uhr in den im Antrag benannten Kitas (Eibenweg und Gut-Knapp-Str.) hat ergeben, dass bis auf Einzelfälle ein solcher Bedarf nicht gegeben ist. Eine Ausweitung der bisherigen Öffnungszeiten ist daher und  auch aus finanziellen Gründen (siehe Punkt 4b) nicht möglich.

Die Verwaltung wird den Antrag jedoch als Anlass nehmen, im Rahmen des Kindergartenentwicklungsplans (KEPL) gezielt den Bedarf in den Einrichtungen dieses Sozialraumes in den nächsten Kitajahren abzufragen und auszuwerten, um auf Veränderungen zukünftig  im Rahmen der verfügbaren Ressourcen reagieren zu können.

Inwieweit im Bedarfsfall eine Randzeitenbetreuung über ein Angebot der Kindertagespflege möglich ist, wird erneut geprüft. (siehe Punkt 4a)

Außerdem wird mit den beiden genannten städtischen Kitas geprüft, inwieweit eine flexiblere Betreuung ermöglicht werden kann, sofern sich tatsächlich ein dringender Bedarf ergeben würde.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

Maßnahme:

zunächst keine Servicezeiten in den Kindertagesstätten

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

_________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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