Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 50/0060/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuorganisation der Aufgabenverteilung im SGB II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beteiligt:
- Dezernat V
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.09.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In seiner Sitzung am 16.12.2009 hat der Rat der Stadt Aachen zur Vorlage FB 01/0048/WP16 Hilfen aus einer Hand für Langzeitarbeitslose unter anderem beschlossen, bei Bedarf eine Lenkungsgruppe einzusetzen, in der die Vertreter der Stadt Aachen, der StädteRegion und der Aachener Trägerlandschaft Handlungsfelder formulieren, die in einem künftigen Kooperationsmodell aus kommunaler Sicht unverzichtbar sind.
Zur Einrichtung einer solchen Lenkungsgruppe ist es nicht gekommen.
Aufgrund eines Tagesordnungsantrages der SPD-Fraktion, der als Anlage 2 beigefügt ist, hat der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie am 24.06.2010 beschlossen:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie fordert die Verwaltung auf, vor der Beschlussfassung des Städteregionstages über die zukünftige Struktur der Aufgabenwahrnehmung im SGB II in der Städteregion, eine Anhörung im Rat der Stadt Aachen zu diesem Thema anzubieten.. Der Rat der Stadt Aachen soll in dieser wichtigen Entscheidung die Möglichkeit erhalten, dem Städteregionsrat ein Votum FÜR oder GEGEN die Option mit auf den Weg zu geben.
Am 14.07.2010 hat der Bundesrat für die neue gemeinsame Einrichtung Jobcenter und mögliche zusätzliche Optionskommunen (jetzt: zugelassene kommunale Träger) den Weg geöffnet.
Die Städteregion hat nun die Entscheidung zu treffen, ob sie ab dem 01.01.2011 auf Dauer die Aufgaben als so genanntes Optimiertes Jobcenter in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen möchte oder eine der insgesamt maximal 110 möglichen zugelassenen kommunalen Träger werden will. Die Antragsfrist für die Option endet zum 31.12.2010. Start der Optionskommunen ist ab 01.01.2012.
Die Beratungsfolge in der Städteregion ist wie folgt vorgesehen:
Konferenz der Sozialdezernenten 25.08.2010
Sozialkonferenz der Städteregion 15.09.2010
Ausschuss für Soziales der Städteregion: 22.09.2010
Städteregionsausschuss: 23.09.2010
Städteregionstag 07.10.2010
Am 30.08.2010 erfolgt eine Beratung in der Bürgermeisterkonferenz.
Die entsprechende Vorlage der Städteregion für dieses Gremium wird, ergänzt um die Beschlussfassung der Bürgermeisterkonferenz, nachgereicht.
Der Geschäftsführer der ARGE, Herr Stefan Graaf, hat sich bereit erklärt, in einer Informationsveranstaltung für die Fraktionen am 06.09.2010 die entscheidungsrelevanten Fakten darzulegen und über den aktuellen Sachstand zu berichten.
Anlage 1 Entscheidungsmatrix
Anlage 2 SPD-Antrag
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | ___________________________________________________________ | |||
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Investitionskosten |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Maßnahme über 150 T: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | ja/nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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d. | Zuschüsse |
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
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| Sachkosten |
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| Abschreibung |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ____________ | |
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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c. | Zuschüsse |
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | ja/nein | ___________ | |
b. | Konsolidierung? | ja/nein | ___________ | |
c. | Personalkosten |
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d. | Sachkosten |
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e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme |
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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Die Entscheidung der Städteregion wirkt sich auf den Haushalt der Städteregion aus. Die Stadt Aachen ist durch die Städteregionsumlage daran beteiligt.
Gemäß § 2 Ziffer 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nimmt die Stadt Aachen über die Regionsumlage bzw. die Ausgleichszahlung an der Finanzierung der StädteRegion teil. Folglich werden Kosten, die aufgrund einer Umstrukturierung der ARGE entstehen, in Bezug auch auf die Stadt Aachen ermittelt und letztlich auf die Stadt Aachen umgelegt werden.
Ein qualifizierter Kostenvergleich der beiden Optionen liegt zurzeit hier noch nicht vor. Allerdings zeigt die der Vorlage beigefügte Entscheidungsmatrix (Anlage 1) deutlich auf, dass im Falle der kommunalen Option ein erheblicher Umstellungsaufwand zu erwarten ist. Die entsprechenden Vorlaufkosten in Millionenhöhe werden von der Bundesanstalt für Arbeit nicht erstattet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1.021,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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61,5 kB
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