Entscheidungsvorlage - AVV/0008/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag der Aachener Verkehrsverbund GmbH:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den beschriebenen Modifikationen des

„Job-Ticket-Pool“ zu.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung des AVV-Beirates der Stadt Aachen am 28.01.2010 wurde im Rahmen der

Beratung zur Fortschreibung des AVV-Verbundtarifs in der entsprechenden Vorlage von Seiten

der Verbundgesellschaft darauf hingewiesen, dass sichergestellt sein müsste, dass tarifliche

Angebote, bei denen eine finanzielle Unterdeckung absehbar sei oder im Nachhinein

festgestellt werde, nicht in das Tarifsortiment aufgenommen bzw. wieder vom Markt genommen

oder preislich angepasst werden müssen. Hier wurde – neben dem „City-XL-Tarif“ –

insbesondere auf den „Job-Ticket-Pool“ für Kleinstunternehmen verwiesen.

 

Die Bedingungen für den Abschluss eines Job-Ticket-Vertrages sehen grundsätzlich vor,

dass das jeweilige Unternehmen mindestens 100 Beschäftigte hat. Unternehmen mit weniger

als 100 Beschäftigten können sich zusammenschließen. Dieser Zusammenschluss von

kleinen Unternehmen wurde in Aachen Ende des Jahres 2008 im Rahmen eines Pilotprojektes

von Seiten der Stadt Aachen bzw. der IHK Aachen stark forciert, um im Rahmen des

Luftreinhalteplanes für die Stadt Aachen das angestrebte Ziel, 10.000 neue Job-Tickets einzuführen,

verwirklichen zu können. Die Mindestanzahl je Unternehmen wurde auf 2 Personen

festgelegt.

 

Auf Betreiben der IHK Aachen hat sich für diesen „Job-Ticket-Pool“ ein privates Unternehmen

gefunden, das als „Federführer“ des „Job-Ticket-Pool“ fungiert und das hierfür 1 € je Ticket

und Monat auf den Job-Ticket-Preis (derzeit 19,95 €/Monat in Aachen und Düren) erhebt.

 

Nach Ablauf des ersten Jahres dieses Pool-Angebotes mit derzeit 62 Unternehmen und

insgesamt 503 Mitarbeitern haben Befragungen bei den Unternehmen durch den Mobilitätsberater

der IHK Aachen und entsprechende Nachkalkulationen ergeben, dass es sich bei

diesem Angebot – wie von Seiten ASEAG und Verbundgesellschaft bereits vor Einführung

des Angebotes befürchtet – um ein für den ÖPNV defizitäres Angebot handelt. Die Gründe

hierfür sind vor allem, dass die beteiligten Unternehmen als wichtigstes Motiv für die Einführung

des Job-Tickets die Senkung der Mobilitätskosten für die Mitarbeiter sehen und dass im

Rahmen des „Job-Ticket-Pool“ vor allem Unternehmen teilnehmen, bei denen bereits vor

Einführung des Job-Tickets eine sehr hohe ÖPNV-Nutzung bestand.

 

Sowohl der Aufsichtsrat der Verbundgesellschaft als auch die Verbandsversammlung des

Zweckverband AVV haben am 24.02.2010 bzw. am 09.03.2010 über Vorgenanntes beraten

und die Verbundgesellschaft im Zusammenwirken mit den Verkehrsunternehmen im AVV

und der IHK Aachen beauftragt, eine Neukonzeption des „Job-Ticket-Pools“ zu erarbeiten.

 

Die Verbundgesellschaft hat daraufhin gemeinsam mit der ASEAG, der Verwaltung und der

IHK mehrere Gespräche hinsichtlich der Neukonzeption des „Job-Ticket-Pool“ geführt, die

zunächst noch nicht zu einer einvernehmlichen Verständigung aller Partner geführt haben.

 

Von Seiten der Verwaltung wurde daraufhin am 05.05.2010 die Bitte geäußert, die Thematik

erst nach der Sommerpause zu beraten.

 

Dies wurde sowohl dem Aufsichtsrat der Verbundgesellschaft am 16.06.2010 und der Verbandsversammlung

des Zweckverband AVV am 09.07.2010 als Zwischenstand mitgeteilt.

 

Nachdem die entsprechenden Fachgremien des AVV zwischenzeitlich mehrfach erneut beraten

haben, wurde der Verwaltung auf deren Schreiben vom 01.06.2010 von Seiten der

Verbundgesellschaft folgendes Konzept vorgeschlagen:

 

1) Der Preis für die Mitarbeiter, deren Unternehmen am „Job-Ticket-Pool“ teilnehmen,

wird entgegen der ursprünglichen Absicht des AVV nicht auf 29,00 €/Monat und Mitarbeiter,

sondern auf 25,00 €/Monat und Mitarbeiter festgesetzt. Dies hat folgende Auswirkung:

 

25,00 €/Monat Erwachsene (Aachen und Düren)

18,75 €/Monat Auszubildende (Aachen und Düren)

22,00 €/Monat Erwachsene (übrige Kommunen im AVV)

16,50 €/Monat Auszubildende (übrige Kommunen im AVV)

 

Eine zukünftige Anpassung vorgenannter Tarife erfolgt im Rahmen der üblichen Tarifanpassung

im AVV.

 

2) Die Mindestgröße eines Unternehmens, das am „Job-Ticket-Pool“ teilnehmen möchte,

wird entgegen der ursprünglichen Absicht des AVV nicht auf 25 bzw. 30 Mitarbeiter,

sondern auf 15 Mitarbeiter festgelegt.

 

3) Die Unternehmen, die heute bereits am „Job-Ticket-Pool“ teilnehmen, erhalten bezüglich

ihrer Mitarbeiterzahl Bestandsschutz; die neue Preisstellung ist aber auch von diesen

„Alt“-Unternehmen zu entrichten.

 

4) Die Verwaltung der am „Job-Ticket-Pool“ teilnehmenden Unternehmen kann über die

ASEAG erfolgen; die heutige Verwaltungsgebühr, die vom „Federführer“ erhoben wird,

entfällt dann.

 

Vor Umsetzung des Vorgenannten bedarf es der Zustimmung der entsprechenden AVVGremien

(letztlich der Verbandsversammlung am 08.12.2010), so dass nach Genehmigung

durch die Bezirksregierung Köln das Vorhaben zum 01.01.2011 umgesetzt werden kann.

Nach Ablauf eines Jahres ist erneut eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung anzustellen, deren

Ergebnisse bei der Weiterentwicklung des Angebotes zu berücksichtigen sind.

 

Es sei darauf hingewiesen, dass sich an den Konditionen des Job-Tickets für Unternehmen

ab 100 Mitarbeitern in diesem Zusammenhang keine Änderungen ergeben.

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Auswirkungen

Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage des AVV

 

Seit Februar 2010 werden keine neuen Firmen in den Job-Ticket-Pool aufgenommen, da Evaluationen von ASEAG und IHK Aachen ergeben haben, dass dieses Angebot zu Mindereinnahmen führt. Die Höhe der Einnahmen lag vor der Einführung des Job-Tickets in diesen Firmen bei rd. 29 Euro je Mitarbeiter und Monat und damit rd. 10 Euro über den Einnahmen beim Job-Ticket. Dies liegt vor allem daran, dass von den heute im Pool befindlichen Kleinstbetrieben vor Einführung des Job-Tickets überdurchschnittlich viele Mitarbeiter Zeitkarten hatten. In der Evaluation der IHK Aachen wurde ermittelt, dass dann, wenn diese Kleinstfirmen mit weniger als 5 Mitarbeitern herausgenommen werden, die vorherigen Einnahmen bei 22,4 Euro liegen. Die Anpassung des Preises ist daher nachvollziehbar und passt in das sonstige Preisgefüge.

 

Nach wie vor nicht nachvollziehbar ist die Bedingung, dass nur Firmen ab 15 Mitarbeitern am Job-Ticket-Pool teilnehmen können. Auch wenn es sehr erfreulich ist, dass dies bereits eine positive Veränderung gegenüber dem ersten Vorschlag des AVV von 25 - 30 Mitarbeitern ist, liegt die Wirtschaftlichkeitsgrenze für den Preis von 25 Euro für kleine Unternehmen laut IHK-Studie bei 5 Mitarbeitern. Hinzu kommt, dass nach Angaben der IHK Aachen heute rd. 55% der Betriebe mehr als 4 Mitarbeiter und nur rd. 30% der Betriebe mehr als 14 Mitarbeiter haben. Die Mitarbeiterzahlen der Betriebe in der Handwerkskammer, die den Job-Ticket-Pool ebenfalls für ihre Mitglieder wünscht, dürften noch deutlich kleiner sein. Eine Erhöhung der Mindestmitarbeiterzahl wie vom AVV vorgeschlagen auf 15 ist daher für eine Breitenwirkung der Job-Ticket-Idee und die Aufgaben der Luftreinhalteplanung aus Sicht der Verwaltung kritisch zu bewerten.

 

Sollte dem Vorschlag des AVV gefolgt werden, führt dies aus Sicht der Stadt zur Beendigung des Job-Ticket-Pools. Es bleibt dann bei dem auch von der Verwaltung begrüßten Bestandsschutz für die „Altfälle“, der in der Tat auch von der ASEAG verwaltet werden kann. Eine Werbung für den Job-Ticket Pool, die bisher durch das private Unternehmen QLeo erfolgt, erübrigt sich in diesem Fall.

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