Entscheidungsvorlage - AVV/0009/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Gutachten zum City-XL-Tarif (AVV-Beirat)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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09.09.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangsposition
Im Hinblick auf die Vermeidung der Einführung einer Umweltzone in Aachen wurden in den zurückliegenden Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, Verlagerungen vom motorisierten
Individualverkehr zum ÖPNV zu bewirken. Ziel hierbei war es zum einen, die Berufspendler über das Job-Ticket stärker an den ÖPNV heranzuführen, zum anderen aber auch, die ÖPNV-Nutzung in der Innenstadt durch neue Tarifangebote zu steigern.
Hierbei wurde zunächst die politische Idee verfolgt, einen Nulltarif in der Aachener City-Zone
einzuführen. Aufgrund der unzureichenden Effekte und der negativen finanziellen Auswirkungen
wurde diese Idee zugunsten einer weitergehenden City-Lösung verworfen. Von Seiten des AVV wurde im Zusammenwirken mit der ASEAG das Modell City-XL-Tarif entwickelt.
Im Wesentlichen basierte dieser Vorschlag auf drei Ansätzen:
1. Deutliche Ausweitung der City-Tarifzone
2. Einführung eines Sondertarifs für den Gelegenheitsverkehr in Höhe von
- 1,40 Euro je Einzelfahrschein
- 1,00 Euro je 4-Fahrtenkarte
3. Einführung einer neuen Monatskarte für die neue Zone zum Preis von 30,- Euro/Monat.
Das vorgeschlagene Modell wurde am 23.04.2009 im AVV-Beirat beraten und im Grundsatz befürwortet.
Abweichend von den Empfehlungen der Verbundgesellschaft wurde der Preis für den Bartarif auf 1,00 beschlossen. Auf die Notwendigkeit des Ausgleichs der entstehenden tariflichen Mindererlöse wurde hingewiesen. Gleichzeitig wurde beschlossen, das neue tarifliche Angebot in 2010 hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Folgen zu überprüfen.
Zum 01.10.2009 wurde somit der Sondertarif City-XL als Einzelfahrschein (1,00 ) und als Monatskarte (30,00 ) in einem abgegrenzten Raum (erweiterter Alleenring) innerhalb des Stadtgebietes Aachen eingeführt. Im Vorfeld der Einführung des Sondertarifes wurde der Gutachter IVV Aachen beauftragt, die hiermit verbundenen Mindereinnahmen zu prognostizieren. Diese gutachterlich ermittelten Mindereinnahmen beliefen sich auf rd. 500 T pro Jahr. Zwischenzeitlich wurde durch den Gutachter eine Überprüfung des zuvor ermittelten Wertes anhand der tatsächlichen Inanspruchnahme vorgenommen. Die Mindereinnahmen belaufen sich entsprechend dieser Untersuchung auf rd. 438 T pro Jahr. Gleichzeitig hat der Gutachter festgestellt, dass rd. 137 T Fahrten mehr gegenüber der Situation ohne City-XL-Tarif gemacht wurden. Beide Kenndaten beinhalten jeweils alle in Aachen tätigen Verkehrsunternehmen.
Betrachtet man die ASEAG als Hauptverkehrsträger in Aachen alleine, sind rd. 441 T pro Jahr an Mindereinnahmen (zuzüglich rd. 25 T/Jahr entfallender Ausgleich für die Beförderung Schwerbehinderter nach dem SGB IX, § 148) und rd. 111 T Fahrten pro Jahr an Mehrfahrten
zu verzeichnen. Alleine auf das Jahr 2009 (3 Monate) bezogen, belaufen sich die Mindereinnahmen auf rd. 131 T. Weitere Einzelheiten des Gutachtens werden vom Gutachter in der Sitzung vorgestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Einführung des City-XL-Tarif über die tariflichen Mindereinnahmen hinaus kein weiterer finanzieller Ausgleich erforderlich ist; zusätzliche Buskapazitäten wurden nicht benötigt.
Anpassung der Preisstellung beim City-XL-Tarif
In Kenntnis der vorgenannten wirtschaftlichen Auswirkungen des City XL-Tarif schlägt die Verbundgesellschaft in Abstimmung mit dem für Tariffragen zuständigen AVV-Unternehmensbeirat vor, die zukünftige Tarifgestaltung des Angebotes derart vorzunehmen, dass die Mindereinnahmen
vermindert werden.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Preis des City-XL-Tarif ab dem 01.01.2011, also nach Ablauf von 15 Monaten, wie folgt zu ändern:
- Einzelfahrschein von 1,00 auf 1,50
- 4Fahrten-Karte von 1,00 auf 1,30 je Fahrt
- Monatskarte von 30,00 auf 32,50 .
Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung im ÖPNV wird derzeit davon ausgegangen, dass auch mit der vorgenannten Tarifanpassung noch keine vollständige Neutralisierung der Ergebnisse
erreicht werden kann.
Auswirkungen
Stellungnahme der Verwaltung zur Vorlage des AVV
Für den Zeitraum 2010-2012 stehen dem städtischen Haushalt für die Verlustdeckung aus dem City-XL-Tarif insgesamt 800.000,-- als Obergrenze zur Verfügung, die mit 200.000,-- auf das Haushaltsjahr 2010 und mit jeweils 300.000,-- auf die Haushaltsjahre 2011 und 2012 verteilt wurden.
Diese Haushaltsansätze beinhalten die von der ASEAG stammenden Mindereinnahmen nach Berücksichtigung des steuerlichen Querverbundes. Bei einem unterstellten Steuersatz von ca. 34 % würden die 300.000,-- Haushaltsmittel Mindereinnahmen auf Ebene der ASEAG von ca. 454.000,-- decken. Insofern sind die vom Gutachter ermittelten jährlichen Mindereinnahmen von ca. 441.000,-- im Haushalt bis 2012 bereits berücksichtigt.
Daher ist aus Sicht der Verwaltung eine Anpassung der Preisstellung des "City-XL-Tarif" nicht erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt, die derzeit gültigen Preise des "City-XL-Tarif" nicht zu erhöhen.