Entscheidungsvorlage - FB 61/0246/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt sie, die Ausgestaltung der Querungsstellen, die als besonders dringlich eingestuft werden,  ausführungsreif zu planen und die dazu gehörigen Kosten zu ermitteln.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes BGG enthält die Verpflichtung öffentliche Wege, Plätze und Straßen sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen barrierefrei zu gestalten.

Zu einer hindernisfreien Verkehrsteilnahme zählen Bordsteinabsenkungen im Zuge von Gehwegen, die den Menschen das Überqueren der Fahrbahn erleichtern. Dadurch erhöht sich insbesondere die Mobiltät und Sicherheit für Personen mit Rollatoren und  Kinderwagen und Rollstuhlfahrer.

Die Stadt Aachen hat sich zum Ziel gesetzt, die Situation für mobilitätseingeschränkte Personen sukzessive zu verbessern. Dazu wurde eine Prioritätenliste erarbeitet, anhand derer in den nächsten Jahren je nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel die Querungsstellen an die Erfordernisse der Barrierefreiheit angepasst werden können.

 

 

Gestaltung von Querungsstellen

 

Die Stadt Aachen arbeitet bereits seit rund 20 Jahren daran, den Mobilitätsbedürfnissen behinderter Menschen im Stadtverkehr gerecht zu werden. So wurde in den 90er Jahren bei Neu- und Unterhaltungsmaßnahmen an Querungsstellen die sog. „Nullabsenkung“ (Absenkung auf Fahtrbahnniveau) baulich umgesetzt, die jedoch durch das Fehlen der Tastkante für blinde und sehbehinderte Menschen als erhebliche Gefährdung empfunden wurde. Deshalb ging man kurze Zeit später dazu über, eine Bordsteinkante von 3cm anzuhalten, was sowohl den Bedürfnissen Gehbehinderter als auch sehbehinderten und blinden Verkehrsteilnehmern entgegen kam und damit zunächst einen akzeptablen Kompromiss darstellte. Des Weiteren wurden an zahlreichen Stellen im Stadtgebiet Noppenplatten eingebaut, die als taktiles Element Gefahrenstellen anzeigen.

Infolge der unterschiedlichen Bedürfnisse von Gehwegnutzern kommt es bei der Gestaltung von Überwegen immer wieder zu Zielkonflikten. So hat sich auch der 3 cm hohe Bord in der Praxis nur eingeschränkt bewährt, da die 3cm-Kante für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer  nicht einfach zu überrollen ist. 

Deshalb sollen in Zukunft bei Neubaumaßnahmen die sog. „geteilten Überwege“ baulich umgesetzt werden, da diese sowohl den gehbehinderten als auch sehbehinderten Menschen gerecht werden. Die getrennte Führung ermöglicht sowohl eine Nullabsenkung, welche für Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer geeignet ist, als auch den 3cm-Bord, der als Tastkante für sehbehinderte und blinde Verkehrteilnehmer dient. Voraussetzung für die bauliche Umsetzung sind ausreichend Platzverhältnisse im Straßenraum. (Regelzeichnungen s. Anlage 1)

 

 

Untersuchung/Analyse von Bordsteinabsenkungen im Stadtgebiet Aachen

 

Im Zuge der barrierefreien Gestaltung des Verkehrsraums sollen für die Stadt Aachen Querungsstellen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit überprüft werden. Hierzu wurden zunächst die Gehwege analysiert, welche häufig von geh- und sehbehinderten Menschen mit Rollatoren und Rollstühlen genutzt werden. Hierzu zählen vor allem Kreuzungs- und Querungsstellen im Umkreis von Seniorenwohn- und pflegeheimen, Seniorenbegegnungsstätten, sowie in der Nähe von Behinderteneinrichtungen, integrativen Kindertagesstätten und Schulen.

 

 

Allgemeine Kriterien für die Beurteilung der Gehwegabsenkungen

 

Bei der Begehung wurden wichtige Querungs- und Kreuzungsstellen im Umfeld der betrachteten Einrichtungen begutachtet, wobei die Auswahl im Wesentlichen folgenden Kriterien unterlag:

·         Erreichbarkeit von Bushaltestellen im Umkreis der Einrichtungen

·         Erreichbarkeit von wichtigen Versorgungseinrichtungen

 

Folgende Aspekte wurden untersucht:

·         Absenkung der Bordsteine (Hochbord, 3cm-Bord, Nullabsenkung)

·         Einbau von taktilen Elementen (Noppenfelder, Richtungsfelder)

·         Ausstattung der Lichtsignalanlagen mit Blindensignalen

 

Seniorenwohn- und -pflegeheime sowie Seniorenbegegnungsstätten

 

Im Stadtgebiet Aachen wurden insgesamt 34 Seniorenwohn- und -pflegeheime, sowie sieben Seniorenbegegnungsstätten betrachtet, wobei eine Einteilung in die Postleitzahlenbereiche vorgenommen wurde.          (s. Anlage 2)

 

Prioritätenliste

Zur Auswertung der Ergebnisse wurde eine Prioritätenliste erstellt, in der die einzelnen Seniorenwohnheime entsprechend der Anzahl der Wohneinheiten und Pflegeplätze in drei Gewichtungsstufen eingeteilt wurden. (s. Anlage 3)

 

Auswertung

 

Bordsteinabsenkungen

Die Analyse der Gehwegabsenkungen hat ergeben, dass an vielen der zunächst betrachteten Kreuzungen und Querungsstellen Nullabsenkungen vorhanden sind, jedoch häufig die taktilen Elemente fehlen. Bodenindikatoren und Bordsteinkanten sind aber wesentliche Leitelemente für sehbehinderte Menschen und Blinde. Deshalb sollten an diesen Stellen nachträglich taktile Elemente (Noppenfelder) eingebaut werden.

An einigen Kreuzungs- und Querungsstellen wurde der 3cm-Bordstein (Rundbord oder Einfahrtstein mit gefaster Kante) in Verbindung mit einem ein- oder zweireihigen Noppenfeld eingebaut. Hier besteht zunächst kein dringender Bedarf der baulichen Veränderung, da eine akzeptable Kompromisslösung bereits vorhanden ist.

Vereinzelt sind im Straßenraum noch Hochborde bzw. Borde vorhanden, die zwar abgesenkt wurden, deren Resthöhe jedoch teilweise mehr als 3 cm beträgt und die damit ein Problem für gehbehinderte Menschen darstellen. An diesen Stellen besteht vorrangig Handlungsbedarf.

 

Bodenindikatoren

Viele der untersuchten Querungsstellen waren ohne oder nur teilweise mit Bodenindikatoren ausgestattet. Insbesondere an den größeren lichtsignalisierten Kreuzungen sollte ein kontinuierlicher Einbau von  taktilen Elementen erfolgen.

 

Blindensignale

Die meisten untersuchten Querungsstellen sind  nicht mit Lichtsignalen ausgestattet. Von den signalisierten Kreuzungen sind ca. 50 % bereits mit Blindensignalen ausgestattet.

 

Begegnungsstätten

Analog zu den Seniorenwohnheimen wurde im Stadtbereich die Querungssituation in der näheren Umgebung von sieben Begegnungsstätten analysiert.  

Die untersuchten Begegnungsstätten waren alle relativ gut von den Haltestellen aus zu ereichen, wobei die Gehwege größtenteils Null- oder 3cm-Niveau abgesenkt waren. Bei den Querungsstellen mit Nullabsenkung waren i.d.R. keine Noppenplatten eingebaut worden, wohin gegen bei den 3cm-Borden Noppenplatten vorhanden waren.  (s. Anl. 4)

 

 

Technische Möglichkeiten der Gehwegabsenkungen

 

Rundbord 3cm

Einfahrtstein (24/16/14) = einzeiliges Pflasterband mit gefaster Kante

Naturbordstein schariert

 

 

Handlungsansatz

 

Die zahlreichen Querungsstellen im Stadtgebiet weisen unterschiedliche Charakteristik auf, die demzufolge unterschiedliche Dringlichkeit baulicher Veränderung erfordern.

Nullabsenkung und Noppensteine:               kein dringender Bedarf der baulichen Veränderung obwohl die Tastkante fehlt

Nullabsenkung ohne Noppensteine:               Bedarf baulicher Veränderung durch Nachrüsten Noppenplatten + Richtungsfelder

Bord höher als  3cm:                                            Bedarf baulicher Veränderung: Neubau geteilter Überweg

 

 

 

Kosten

 

Die Anpassung einzelner Querungsstellen an die Anforderungen der Barrierefreiheit bewegen sich je nach den örtlichen Gegebenheiten in einem Kostenrahmen von 500€ (Austausch von Gehwegplatten gegen Noppen- und Rippenplatten)  bis 700€ (Einrichtung geteilter Überwege). Die Nachrüstung von Blindensignalen ist mit 2.500€ je Furt zu beziffern, die Umrüstung des Steuergerätes mit 2.500€ und die Ausstattung einer vierarmigen Kreuzung mit 12.500€.

 

Weiteres Vorgehen

 

Die Analyse der Querungsstellen in der Umgebung von Senioreneinrichtungen wurde der Kommission Barrierefreies Bauen in ihrer Sitzung am 07.07.2010  vorgestellt, aber noch nicht abschließend beraten. Eine Verschiebung innerhalb der Prioritäten ist jederzeit möglich.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Umsetzung der Barrierefreiheit aller bisher nicht behindertengerecht ausgebauten Querungsstellen ist in der Gesamtheit derzeit nicht zu beziffern, da man sich der Realisierung nur schrittweise nähern kann.

Für eine erste Priorität wurden mit einer groben Schätzung ca. 50.000€ ermittelt.

Für diese Maßnahme stehen Mittel in thematisch verwandten  PSP-Elementen  bereit.

5-120102-800-01100-300-1 78520000 - Fußgängerquerungshilfen jährlich 80.000 €.,

5-120102-800-00200-300-1 78520000 - Absenkung von Bordsteinen -J- jährlich 20.000 €

5-120102-800-00900-300-1 78520000 - Maßnahmen zur Verkehrssicherheit ab 2011 jährlich 80.000 €

 

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Anlagen

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