Ratsantrag - FB 61/0247/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Anlage der Freitreppe, der Ausbau der Borngasse und der Neubau der AachenMünchener Versicherung (AM) basieren in ihrer Gestaltung auf einem städtebaulichen Wettbewerb aus dem Jahr 2005. Der Ausbau der  beiden Elemente Freitreppe und Straße wurden vertraglich geregelt. Im Planverwirklichungsvertrag §4 Treppenverbindung zwischen Aureliusstraße und Borngasse ist folgendes festgelegt:

„Zur Realisierung der städtebaulich wertvollen fußläufigen Achse zwischen dem Hauptbahnhof  und der historischen Innenstadt wird die Vorhabenträgerin auf ihrem Grundstück als Lückenschluss eine Verbindung zwischen der Aureliusstraße und der Borngasse schaffen. Aufgrund der topographischen Verhältnisse ist der  Niveauunterschied zwischen dem Marienplatz und der Borngasse nur durch eine Treppenanlage zu überwinden. Diese soll aufgrund der besonderen städtebaulichen Bedeutung großzügig und mit einer integrierten behindertenfreundlich ausgebildeten Rampe errichtet werden. Treppe und Rampe sind in Abstimmung mit der Stadt - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen  (FB 61) – herzustellen und mit jeweils einem niveaugleichen Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche auszubilden.“

Nach Fertigstellung der Maßnahme entstand aus der Berichterstattung in der lokalen Presse und regionalen Medien der Eindruck, dass den Belangen mobilitätsbeschränkter und sehbehinderter Menschen bei der Neugestaltung unzureichend Rechnung getragen wurde. Auf dieser Annahme beruht auch der vorliegende Antrag.

 

Ausgangslage

Bis zum Um- und Neubau der Aachen- Münchener Versicherung auf dem Gelände zu beiden Seiten der Borngasse war der Baublock zwischen Borngasse und Aureliusstraße nicht durchlässig. Im Rahmen der Auslobung zum Wettbewerb für die AM am Standort Borngasse wurde die Anforderung formuliert, dass an dieser Stelle der Baublock geöffnet und durchquerbar gestaltet werden sollte.

Die Überwindung des Höhenunterschiedes von 8m bedeutete an dieser Stelle eine besondere Herausforderung.

Auf der Basis  wurde der städtebauliche Wettbewerb durchgeführt. Der preisgekrönte Entwurf, der dann realisiert wurde, überwindet den Höhenunterschied mit einer Freitreppe mit integrierter Rampe.

 

Anforderungen mobilitätseingeschränkter Personen

Die behindertengerechte Gestaltung von Rampen sieht eine maximale Steigung von 6% und Zwischenpodeste im Abstand von 6m vor. Außerdem sind Geländer und Radabweiser vorzusehen. Der Planfall das eine Rampe eine Treppe durchschneidet ist in den Vorschriften nicht existent.

 

Anforderungen Blinder und Sehbehinderter

Gem. DIN 18024 - Barrierefreies Bauen, sollen Treppen durch Orientierungshilfen für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen leicht erkennbar gestaltet werden. Dazu gehören Markierungen mit deutlichem Kontrast gegenüber  Stufen und Podesten (vorzugsweise alle Stufen, jedoch mindestens die Anfangs- und Endstufe). Zur sicheren Nutzung der Treppen von sehbehinderten Menschen sollten Treppenan- und austritt durch Aufmerksamkeitsfelder direkt an der untersten und hinter der obersten Stufe gekennzeichnet werden.  An Treppen sind gut umgreifbare Handläufe beidseitig über die gesamte Länge sowie über Podeste anzuordnen (rund oder oval, Durchmesser von 3,0 bis 4,5 cm, für Menschen mit einseitiger Behinderung besser auf beiden Seiten).

 

Situation vor Ort

Für Mobilitätseingeschränkte

Die vorhandene Neigung ist mit 5,7% zwar geringer als die o.g. 6%, aber die Zwischenpodeste konnten aus Platzgründen (entscheidend ist die zu überwindende Höhe im Verhältnis zur Breite) nicht eingerichtet werden. Geländer und Radabweiser entlang der Rampe würden quer zur Freitreppe diese durchschneiden und Hindernisse für Fußgänger darstellen.

Die in die Treppe integrierte Rampe ist zwar nicht behindertengerecht aber behindertenfreundlich und ein Entgegenkommen an viele Mobilitätseingeschränkte wie Personen mit Einkaufs- und Kinderwagen sowie geübte Rollstuhlfahrer und Rollatornutzer. Für eine kleine Gruppe Mobilitätseingeschränkter ist die Nutzung tatsächlich problematisch, was in der Abwägung mit den Vorteilen für alle anderen Nutzer als akzeptabel hingenommen wurde.

Ein Nachrüsten der Anlage im Sinne einer hundertprozentigen Behindertengerechtigkeit wäre nur durch einen Neubau der Treppe zu bewerkstelligen.

 

Für Sehbehinderte/Blinde

Die Freitreppe besteht an beiden Rändern aus einer 3-4m breiten Zone mit normalen Treppenstufen und Zwischenpodesten. An der Ostseite wurde im Bereich der  Stufen ein Handlauf angebracht.

Die Freitreppe ist in ihrem derzeitigen Zustand wegen der unterschiedlichen Antrittshöhen und der willkürlich eingesetzten Farbkontraste kritisch für Sehbehinderte. Für Blinde fehlt ein durchgehendes Orientierungselement.

 

Folgende Nachbesserungen sind aber bereits beauftragt bzw. umgesetzt:

-                      an beiden Enden der Treppe wurden Schilder angebracht, die auf die unterschiedlichen Stufenhöhen hinweisen.

-                      Der an der Ostseite angebrachte Handlauf wird ergänzt, sodass eine durchgängige Führung für Blinde und Sehbehinderte an dieser Seite entsteht. Der Handlauf ist damit durchgängig, von seinem Profil her aber nicht umgreifbar und auch nur einseitig.

-                      Am Kopf – und Fußende der Treppe wurden bereits Orientierungsfelder in den Bodenbelag eingebaut, die zum Handlauf hinführen und an das örtliche System der Leitlinien angebunden sind.

-                      Zur Verdeutlichung der Stufen und Rampen prüft die Verwaltung derzeit mit dem Entwurfsverfasser die Möglichkeiten.

 

Der Hinweis auf die Laternenmasten und Schilderpfosten im Leitstreifen der Borngasse trifft zu. An dieser Stelle sind noch Korrekturen erforderlich.

Über den Ausgang wird im Ausschuss mündlich berichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Keine

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Anlagen

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