Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0256/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlagen zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zu beiden Offenlagen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Außerdem empfiehlt sie dem Rat den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße/Trierer Straße - gemäß ' 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Desweiteren empfiehlt sie dem Rat, die Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes 1980 zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlagen zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zu beiden Offenlagen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 884

- Debyestraße/Trierer Straße - gemäß ' 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Desweiteren empfiehlt er dem Rat, die Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes 1980 zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße -

Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes 1980

hier:               Bericht über das Ergebnis der Offenlagen gemäß ' 3 (2) BauGB

Empfehlung zum Satzungsbeschluss gemäß ' 4 (2) BauGB

Bisheriges Planverfahren

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung am 07.10.2009 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. ' 3 (1) und der Behörden gem. ' 4 (1) BauGB zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Des Weiteren hat sie dem Planungsausschuss empfohlen, gem. ' 2 (1) BauGB die Aufstellung und gem. ' 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Außerdem hat sie dem Planungsausschuss empfohlen, die dazugehörige Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.

 

Der Planungsausschuss hat daraufhin in seiner Sitzung am 03.12.2009 den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß ' 3 (1) und der Behörden gemäß ' 4 (1) BauGB zur Kenntnis genommen und dem Rat empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschloss gemäß ' 2 (1) BauGB die Aufstellung und gemäß ' 3 (2) BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - in der vorgelegten Fassung.

Gleichzeitig beschloss er, die dazugehörige Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und der dazugehörige Änderung Nr. 110 des Flächennutzungsplanes 1980 hat in der Zeit vom 18.01.2010 bis einschließlich 19.02.2010 stattgefunden. Während dieser Zeit sind von 1 Bürger Bedenken gegen die Planung vorgetragen worden. Außerdem wurden von 6 beteiligten Behörden Stellungnahmen eingereicht.

 

Da sich zwischenzeitlich herausgestellt hatte, dass Änderungen des Bebauungsplanes erforderlich waren, hat die Bezirksvertretung Aachen-Brand in ihrer Sitzung am 24.02.10 dem Planungsausschuss empfohlen den geänderten Bebauungsplan Nr. 884 gemäß ' 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen zu verkürzen.

 

Der Planungsausschuss hat daraufhin beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und den so geänderten Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - gemäß ' 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die öffentliche Auslegung auf zwei Wochen zu verkürzen.

 

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 26.04.2010 bis einschließlich 10.05.2010 stattgefunden. Während dieser Zeit sind von 3 Bürger Bedenken gegen die Planung vorgetragen worden. Eine erneute Beteiligung der Behörden war nicht erforderlich, da durch die vorgesehenen Änderungen deren Belange nicht berührt wurden.

 

Die Eingaben der Bürger und der Behörden zu beiden Offenlagen sowie die dazu gehörigen Stellungnahmen der Verwaltung sind der Vorlage als Anlage beigefügt und sind Grundlage der Beratung.

 

Zusammenfassung und Empfehlung zum Satzungsbeschluss

 

Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden zu den Offenlagen, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 884 - Debyestraße / Trierer Straße - in der vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Der Stadt Aachen entstehen durch die Umsetzung des Bebauungsplans keine Kosten.

Die Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen werden durch die Eigentümer oder die Träger der jeweiligen Vorhaben realisiert.

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Anlagen

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