Kenntnisnahme - FB 68/0076/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach derzeit aufgrund fehlender konkreter Nachfragen von Behinderten das Parkangebot in Geschäftsbereichen nicht unnötig zugunsten von Behindertenparkplätzen verknappt werden soll. Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag wurden die beim Bezirksamt, beim Planungsamt sowie bei der Straßenverkehrsbehörde gesammelten Erkenntnisse zum Behindertenparken in Laurensberg zusammengetragen.

Übereinstimmend ist die Erkenntnis, dass nirgendwo aus der Bevölkerung Anträge für Behindertenparkplätze im öffentlichen Straßenraum oder viel besuchten Privatzielen in den letzten Jahren geäußert worden sind. Dementsprechend sind auch keine Parkplätze in Laurensberg bzw. Vaalserquartier gekennzeichnet worden. Der einzige vorhandene Behindertenparkplatz befindet sich seitlich des Bezirksamtes. Er dient aufgrund seiner Lage nur den Besuchern des Bezirksamtes und liegt für andere Ziele zu weit entfernt. Außerdem fehlt hier noch eine Bodenmarkierung mit Rollstuhl-Symbol.

 

Die Behindertenparkplätze sollen eine Breite von 3, 50 m aufweisen, um das Öffnen der Türen und das Einsteigen in Rollstühle neben der Fahrer- bzw. Beifahrertüre zu ermöglichen. Der Parkplatz am Bezirksamt kann entsprechend markiert werden.

 

Mit den Betreibern mehrerer Einzelhandelsgeschäfte werden derzeit Gespräche über die Einrichtung von Behindertenparkplätzen geführt. Über die Ergebnisse wird in der Sitzung von der Verwaltung berichtet.

 

Jeder Behindertenparkplatz darf nur von Personen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder von Blinden sowie deren jeweiligen Fahrzeugführern genutzt werden und stellt somit automatisch eine Parkraumverknappung für die übrigen Kraftfahrer dar. Da bisher aus dem Kreise der Anwohner entsprechende Behindertenparkplätze nicht eingefordert wurden, hat die Verwaltung bisher auf diese Reservierung und damit Verknappung des allgemeinen Parkangebotes verzichtet. Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, einzelne Parkplätze in interessanten Einkaufslagen als Behindertenparkplätze zumindest während der Geschäftszeiten zu kennzeichnen; dies sollte jedoch nicht prophylaktisch, sondern lediglich bei Vorliegen konkreter allgemeiner Wünsche erfolgen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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