Kenntnisnahme - FB 61/0221/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Monschauer Straße, Vorstellung der Planung zum Umbauhier: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 31.05.2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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15.09.2010
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Im beigefügten
Antrag vom 31.05.2010 wird um Aufnahme des o. a. Betreffs in die Tagesordnung
der nächsten Bezirksvertretungssitzung gebeten.
Der Antrag zur
Tagesordnung beinhaltet einen Auftrag an die Verwaltung, den Landesbetrieb
Straßenbau NRW zu bitten, in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung
die im Zuge der Monschauer Straße von der Landes- zur Bundesstraße vorgesehene
Ausbauplanung zwischen Kalkhäuschen und der Autobahnauffahrt vorzustellen.
Als Begründung wird
vorgetragen, dass die Ausbauplanung in der Entwurfsfassung angeblich fertig
gestellt sei. Da hiervon die Bürger der Ortslagen Schleckheim/Sief und
Oberforstbach/ Lichtenbusch betroffen sind, sollten nun bald auch die
politischen Gremien mit der Thematik befasst werden.
Durch die Verwaltung
wird zum Antrag und zur Begründung wie folgt Stellung bezogen:
Die Verwaltung wurde
am 14.07.2010 vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zu einem 1.
TÖB-Termin eingeladen.
In diesem Termin
wurde durch ein Büro aus Aachen die UVU (Umweltverträglichkeitsuntersuchung)
und eine Bestandserfassung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan
vorgestellt.
Der Anlass zu diesem
Verfahrensschritt ist, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW den Ausbau der B
258 im südlichen Stadtgebiet von Aachen zwischen der Autobahnausfahrt
Lichtenbusch und der Einmündung in die Schleidener Straße B 258 auf einer Länge
von ca. 5,8 km plant.
Es ist beabsichtigt,
den Abschnitt zwischen BAB und Pascalstraße 4-streifig und zwischen
Pascalstraße bis Kalkhäuschen 3-streifig auszubauen.
Zur
planungsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens wird ein
Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Als Bestandteil des
Planfeststellungsverfahrens sind die Anforderungen des
Bundesnaturschutzgesetzes (insbesondere Eingriffsregelung, Erstellung eines
Landschaftsplanerischen Begleitplans LBP) und des Gesetztes über die
Umweltverträglichkeitsuntersuchung UVU) zu beachten. Der LBP mit integrierter
UVU wird in Form eines zusammenfassenden Berichtes erarbeitet.
Eine Straßenplanung
wurde nicht vorgestellt.
Als zeitlicher
Ablauf wurde der Verwaltung mitgeteilt:
-
eine
Vermessung liegt vor,
-
der
Vorentwurf wird voraussichtlich Ende 2010 – Anfang 2011 fertig gestellt,
-
gegen
Ende 2011 wird die Planfeststellung erwartet und ein Baubeginn ist für 2014
vorgesehen.
Parallel zur
Erstellung des Vorentwurfes wird ein Lärmgutachten erstellt. Sobald der
Verwaltung die Vorentwurfspläne
zugestellt werden, wird die Bezirksvertretung informiert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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77,4 kB
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