Kenntnisnahme - FB 61/0221/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt als behandelt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Im beigefügten Antrag vom 31.05.2010 wird um Aufnahme des o. a. Betreffs in die Tagesordnung der nächsten Bezirksvertretungssitzung gebeten.

 

Der Antrag zur Tagesordnung beinhaltet einen Auftrag an die Verwaltung, den Landesbetrieb Straßenbau NRW zu bitten, in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung die im Zuge der Monschauer Straße von der Landes- zur Bundesstraße vorgesehene Ausbauplanung zwischen Kalkhäuschen und der Autobahnauffahrt vorzustellen.

 

Als Begründung wird vorgetragen, dass die Ausbauplanung in der Entwurfsfassung angeblich fertig gestellt sei. Da hiervon die Bürger der Ortslagen Schleckheim/Sief und Oberforstbach/ Lichtenbusch betroffen sind, sollten nun bald auch die politischen Gremien mit der Thematik befasst werden.

 

Durch die Verwaltung wird zum Antrag und zur Begründung wie folgt Stellung bezogen:

 

Die Verwaltung wurde am 14.07.2010 vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen zu einem 1. TÖB-Termin eingeladen.

In diesem Termin wurde durch ein Büro aus Aachen die UVU (Umweltverträglichkeitsuntersuchung) und eine Bestandserfassung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan vorgestellt.

 

Der Anlass zu diesem Verfahrensschritt ist, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW den Ausbau der B 258 im südlichen Stadtgebiet von Aachen zwischen der Autobahnausfahrt Lichtenbusch und der Einmündung in die Schleidener Straße B 258 auf einer Länge von ca. 5,8 km plant.

Es ist beabsichtigt, den Abschnitt zwischen BAB und Pascalstraße 4-streifig und zwischen Pascalstraße bis Kalkhäuschen 3-streifig auszubauen.

Zur planungsrechtlichen Genehmigung des Vorhabens wird ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Als Bestandteil des Planfeststellungsverfahrens sind die Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (insbesondere Eingriffsregelung, Erstellung eines Landschaftsplanerischen Begleitplans LBP) und des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsuntersuchung UVU) zu beachten. Der LBP mit integrierter UVU wird in Form eines zusammenfassenden Berichtes erarbeitet.

Eine Straßenplanung wurde nicht vorgestellt.

Als zeitlicher Ablauf wurde der Verwaltung mitgeteilt:

-                      eine Vermessung liegt vor,

-                      der Vorentwurf wird voraussichtlich Ende 2010 – Anfang 2011 fertig gestellt,

-                      gegen Ende 2011 wird die Planfeststellung erwartet und ein Baubeginn ist für 2014 vorgesehen.

Parallel zur Erstellung des Vorentwurfes wird ein Lärmgutachten erstellt. Sobald der Verwaltung  die Vorentwurfspläne zugestellt werden, wird die Bezirksvertretung informiert.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

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Anlagen

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