Kenntnisnahme - FB 63/0002/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Antrag vom 31.05.2010 wird die Verwaltung beauftragt, den Eigentümer des Hauses Nerscheider Weg177 aufzufordern, das leer stehende Haus so herzurichten, dass es wieder einer Nutzung als Wohnraum zugeführt werden könne. Begründet wird dies damit, dass das Gebäude immer mehr zerfalle und sich mitten in der Ortslage Schleckheim eine nicht mehr hinnehmbare Situation entwickelt habe.

 

Eigentümerin der Immobilien ist der Bund, die Bundesfinanzverwaltung ist damit beauftragt, die Immobilie zu verkaufen.

 

FB 23 hatte zwischen 2000 und 2003 über das Objekt verhandelt. Der Bund wollte es dann bewerten lassen, hatte dies jedoch trotz ständiger Erinnerungen bis 2008 nicht gemacht, da es eine geringe Priorität hätte.

 

Ende 2008 wollte plötzlich der Bund verkaufen. Da E 26, FB 45, FB 61 und BA 4 zwischenzeitlich keinen Grund mehr für den Erwerb sahen, wurden die Verhandlungen Anfang 2009 eingestellt.

 

Ein ordnungsbehördliches Einschreiten der Bauaufsicht bedingt Zustände, die eine Gefährdung der Öffentlichkeit darstellen, also die Gefahr herabfallender Teile des Gebäudes oder eine mangelnde Standsicherheit von Gebäudeteilen. Diese Gefährdungslage ist hier bei Weitem noch nicht gegeben, es besteht somit keine Grundlage für ein Einschreiten der Bauaufsicht.

 

Dem Fachbereich Bauaufsicht liegt jedoch eine Bauvoranfrage eines privaten Investors vor, der die Immobilie erwerben möchte und beabsichtigt, das Grundstück zu teilen und im hinteren Grundstücksbereich 3 Einfamilienhäuser zu errichten. In diesem Zuge soll dann auch das straßenseitige Haus Nerscheider Weg 177 saniert und wieder einer Nutzung zugeführt werden.

 

Die ursprüngliche Planung sah auch die Nutzung der durch den Bebauungsplan als Gemeinbedarfsflächen festgesetzten Flächenanteils des Grundstückes vor. Mit Stellungnahme vom 28.06.2010 hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule nun erklärt, dass weiterhin Bedarf an diesen Flächen bestünde, die Antragsteller mussten daher entsprechend umplanen. Dazu liegt nunmehr eine Planung vor, die auch seitens des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen FB 61 für genehmigungsfähig erachtet wird. Nach Vorlage der entsprechenden Stellungnahme wird FB 63 zeitnah einen positiven Bauvorbescheid erteilen können.

 

Es ist davon auszugehen, dass sich die für den Ortsteil Schleckheim unbefriedigende Situation auf diese Weise in absehbarer Zeit lösen wird.

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Anlagen

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