Entscheidungsvorlage - FB 11/0036/WP16
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung zusätzlicher Stellen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) - Bezirkssozialarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule; Schule
- Verfasst von:
- Frau Kleinholz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.09.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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08.09.2010
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) die Einrichtung von 7,5 zusätzlichen sozialpädagogischen Vollzeitstellen für den Aufgabenbereich der Bezirkssozialarbeit zu beschließen.
Auf Vorschlag der Verwaltung und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt für den Bereich der Bezirkssozialarbeit die Einrichtung von 7,5 zusätzlichen sozialpädagogischen Vollzeitstellen für den Aufgabenbereich der Bezirkssozialarbeit .
In Vertretung
(Rombey)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Für den Bereich der Bezirkssozialarbeit der Sozialraumteams ist fest zu stellen, dass die Jahresfallzahlen aus 2009 eine deutliche Fallzahlensteigerung erkennen lassen.
In der Bezirkssozialarbeit wird mit dem Bekanntwerden von gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung die Fachkraft zum Beschützergaranten im strafrechtlichen Sinn. Da in den vorgenannten Bereichen zur Vermeidung von Kindeswohlgefährdung das Wächteramt des Staates wahr zu nehmen ist, wird in Absprache mit dem Fachbereich eine Personalverstärkung von 7,5 Stellen vorgeschlagen. Die Personalaufstockung ist erforderlich, um auch weiterhin angesichts der Fallzahlensteigerung Eskalationen zu vermeiden und die bisherige ahndungsfreie Arbeit fortsetzen zu können. Ebenso sollen Fehler durch Organisationsverschulden ausgeschlossen werden.
Da durch die Personalverstärkung auch die Effektivität der Gewährung der Hilfen zur Erziehung gesteigert werden kann, ist von einer Ausgabenreduzierung auszugehen.
Auf Basis der im Jahre 2003 im Hauptausschuss fest geschriebenen Personalausstattung wurde eine vorläufige Personalbedarfsberechnung durchgeführt. Unter Zugrundelegung der Jahresfallzahlen aus 2009 ergäbe sich nach dem seinerzeit geltenden Stellenschlüssel ein zusätzlicher Personalmehrbedarf von 18,04 Stellen.
Dieser gliedert sich für die einzelnen sozialarbeiterischen/-pädagogischen Aufgabenbereiche der Sozialraumteams wie folgt auf:
Bezirkssozialarbeit/BSA:
Stellen-Bedarf 43,65 VZ-Stellen
Stellen-Ist 32,10 VZ-Stellen
Fehlbedarf 11,55 VZ-Stellen
Pflegekinderwesen:
Stellen-Bedarf 4,46 VZ-Stellen
Stellen-Ist 3,66 VZ-Stellen
Fehlbedarf 0,80 VZ-Stellen
Eingliederungshilfe/Teilleistungsstörung:
Stellen-Bedarf 10,76 VZ-Stellen
Stellen-Ist 5,08 VZ-Stellen
Fehlbedarf 5,68 VZ-Stellen
Da der Stellenschlüssel aus 2003 noch einer Überarbeitung und Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten bedarf, sind noch weitergehende Betrachtungen erforderlich, bevor eine abschließende Aussage zum Personalbedarf erfolgen kann.
Unstreitig ist jedoch eine zeitnahe zusätzliche Unterstützung mit 7,5 Stellen.
Mit diesen 7,5 Stellen sollen die Bereiche
Bezirkssozialarbeit um 5,0 Stellen (je 1 VZ-Stelle Soz.RaumTeam 1 - SRT 5)
Pflegekinderwesen um 0,5 Stellen (0,5 Stelle SRT 6)
Eingliederungshilfe/Teilleistungsstörung um 2,0 Stellen (2,0 Stelle SRT 6)
verstärkt werden.
Daher wird jedem Sozialraumteam zunächst 1Vollzeit-Stelle zugewiesen.
Da der errechnete Personal-Fehlbedarf im Bereich der Eingliederungshilfe/Teilleistungsstörung mit 53 % überproportional hoch ist und dort die höchsten Ausgabenzuwächse zu verzeichnen sind, wird hier eine schwerpunktmäßige Personalverstärkung vorgeschlagen.
Nach Aussagen des Fachbereiches wird durch die Personalaufstockung voraussichtlich eine Reduzierung der Ausgaben im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ von rd. 350.000,00 € in Aussicht gestellt. Darüber hinaus gehende Minderausgaben können zwar zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös prognostiziert werden, aber angestrebt ist, auch künftig sich ergebende Möglichkeiten zur Sachkostensenkung konsequent zu nutzen.
Im Hilfeplanverfahren haben die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes die Federführung und damit eine zentrale Steuerungsfunktion bei der Festlegung des Umfangs und der Dauer von Hilfen und damit letztlich der Kosten. Die erwarteten Minderausgaben ergeben sich aus der Erfahrung, dass sich die Intensivierung der Beratungen sowie die Häufigkeit von Hilfeplanungen nachweislich Kosten stabilisierend bzw. Kosten senkend auswirken. Aus diesem Grund werden die Personalmehrausgaben von rund 370.000 Euro ab 2011 voraussichtlich nur zu einem geringen Anteil zu einer Mehrbelastung des städtischen Haushaltes führen.
Gleichzeitig sind jedoch auch zusätzliche Sachkosten von 60.000,00 € jährlich zu unterstellen.
Es ist davon auszugehen, dass sich Neueinstellungen nicht vor Oktober 2010 realisieren lassen.
Die Auswirkungen der Maßnahmen werden im Rahmen eines fortlaufenden Controllings überwacht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen: |
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Maßnahme: | Einrichtung zusätzlicher Stellen im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) - Bezirkssozialarbeit | |||||
Investitionskosten |
| ____________€ | ||||
a. | Im Haushalt? | nein | ___________€ | |||
b. | Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor? | nein |
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c. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| ____________€ | ||
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d. | Zuschüsse |
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| ____________€ | ||
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Folgekosten |
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Aufwand |
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| Personalkosten |
| ____________€ | |||
| Sachkosten |
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| ____________€ | ||
| Abschreibung |
| ____________€ | |||
a. | Im Haushalt? | nein | ____________€ | |||
b. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme: |
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| ____________€ | ||
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c. | Zuschüsse |
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| ____________€ | ||
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Konsumtiv |
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a. | Im Haushalt? | nein | ___________€ | |||
b. | Konsolidierung? | nein | ___________€ | |||
c. | Personalkosten |
| 2010 92.500,00 € 2011 370.000,00 € | |||
d. | Sachkosten |
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| 2010 15.000,00 € 2011 60.000,00 € | ||
e. | Wenn bei a. nein: Deckung? |
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| Maßnahme | Minderausgaben im Bereich „Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen“ |
| 2010 0,00 € 2011 350.000,00 € | ||
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f. | Dauer |
| Jahre |
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g. | Zuschüsse |
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| 2010 107.500,00 € 2011 80.000,00 € | ||