Entscheidungsvorlage - FB 37/0006/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 165.000 € zum Produkt 0202.150.010 – Brandschutz zur Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs für die Berufsfeuerwehr zu erteilen.

 

 

Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Auszahlungen i.H. von 165.000 € zum Produkt 020.150.010 – Brandschutz zur Beschaffung eines Wechselladerfahrzeugs für die Berufsfeuerwehr.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die vorgesehene Umschichtung der Fördermittel aus dem Konjunkturpaket II betrifft die Maßnahme:

Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Berufsfeuerwehr Aachen.

Über die Umschichtung der Fördermittel i.H. von 158.129,00 € entscheidet der Finanzausschuss in seiner Sitzung am 31.08.2010 und der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 08.09.2010.

Das Gesamtinvestitionsvolumen der Maßnahme beträgt 165.000 €, die vor Abruf der Fördermittel zunächst außerplanmäßig im Haushalt bereitzustellen sind. Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Ausgaben müssen daher zunächst in gleicher Höhe Mittel bei 5-021501-900-00900-900-1-78310000 bereitgestellt werden.

 

 

Ein Wechselladerfahrzeug (WLF) in Verbindung mit Abrollbehältern (AB) stellt das konzeptionelle Gegenstück zu einem Feuerwehrfahrzeug mit fest montiertem Aufbau dar. Die Planung eines Fahrzeugparks einer Feuerwehr kann deshalb vorsehen, dass nicht für jeden Einsatzzweck ein Fahrzeug mit fest montiertem Aufbau beschafft wird, sondern verschiedene, auf bestimmte Einsatzzwecke abgestimmte Abrollbehälter, die mit einem Wechselladerfahrzeug zum Einsatzort verbracht werden. In einem Fahrzeugpark mit Wechselladerfahrzeugen wird es in der Regel weniger Trägerfahrzeuge geben als Abrollbehälter. Da der Preis für die Anschaffung und den Unterhalt eines Abrollbehälters nur ein Bruchteil von dem eines Fahrzeuges mit fest montiertem Aufbau beträgt, ergeben sich bei der wirtschaftlichen Betrachtung Vorteile. Besonders Beladungen, die für spezielle bzw. weniger häufige Einsatzzwecke gebraucht werden, oder Geräte, die bei größeren Schadenslagen nachgefordert werden sollen, eignen sich dafür, in einem Abrollbehälter untergebracht zu werden.

 

Beispiele für solche Beladungen sind

-          Abrollbehälter mit Atemschutzgeräten, Schläuchen, Sonderlöschmitteln bzw. mit speziellen Geräten für Gefahrguteinsätze, Wasserrettung oder Hochwasser, oder

-          auch einfache Mulden und Ladeflächen für allgemeine Transportzwecke.

 

So können mit wenigen Trägerfahrzeugen sehr vielseitige Aufgaben bewältigt werden und es lassen sich die Kapazitäten leicht erweitern.

 

Der Bund und die Länder unterstützen den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Kreise und kreisfreien Städte u.a. durch die Überlassung von technischer Ausrüstung in Form von Abrollbehältern (AB). Planmäßig wurden und werden die Gebietskörperschaften mit einen AB-MANV zum Aufbau eines Behandlungsplatzes für 50 Personen und einen AB-Dekon-V zur Dekontamination von verletzten Personen ausgestattet. Zur Ergänzung dieser Komponenten wurden für die Stadt Aachen drei Gerätewagen- Sanitätsmaterial (GW-SAN) an die Hilfsorganisationen ausgeliefert.

 

Die Feuerwehr Aachen hat als letzte Berufsfeuerwehr in NRW erst 2007 mit dem Aufbau eines Abrollbehälterkonzeptes begonnen. Zum Transport des überlassenen AB-MANV musste ein gebrauchtes Trägerfahrzeug aus Baujahr 1988 von der Feuerwehr Oberhausen beschafft werden.

 

Die Landes- und Bundesausstattung wird sich in den nächsten Jahren verstärkt auf die Überlassung von Abrollbehältern beschränken. Auch in Aachen wird dieses kostengünstigere und mit anderen Kommunen kompatible Konzept weiter ausgebaut. In 2011 werden planmäßig 5 Abrollbehälter zur Verfügung stehen. Aus einsatztaktischer Sicht wird für zwei Abrollbehälter mit unterschiedlichen Sonderaufgaben ein Wechselladerfahrzeug benötigt. Für die Feuerwehr Aachen bedeutet dies, dass zur zukünftigen Aufgabenwahrnehmung kurzfristig ein weiterer Wechsellader beschafft werden muss.

 

Um dieses Fahrzeuge multifunktional zu nutzen, ist die zusätzliche Nutzung für die Fahrschule der Feuerwehr Aachen vorgesehen. Ab dem 01.01.2012 ändern sich die gesetzlichen Anforderungen an Fahrschulwagen für die Ausbildung zur Klasse C. Das jetzige Fahrschulfahrzeug aus Baujahr 1984 erfüllt aufgrund der Fahrzeugmasse, der Aufbaugröße und der fehlenden Sicherheitseinrichtungen nicht mehr diese Kriterien.

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO bedarf die Bereitstellung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Auszahlungen erheblich sind.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

Beschaffung Wechselladerfahrzeug für die Berufsfeuerwehr Aachen

 

 

 

Investitionskosten

 

 165.000,00 €

a.

Im Haushalt?

nein

___________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

 

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Fördermittel aus Konjunkturpaket II

 

 

158.129,00 €

 

Maßnahme: 5-021501-900-00900-900-1-78310000

Beschaffung von bewegl. Vermögensgegenständen für die Nachrichtentechnik

 

 

6.871,00 €

d.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

Sachkosten

 

 

 

Abschreibung (17 Jahre)

Jährlich

 ca. 9.700 €

a.

Im Haushalt?

nein

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

b.

Konsolidierung?

ja/nein

c.

Personalkosten

 

d.

Sachkosten:

 

 

Wartungs-kosten                  

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

 

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