Kenntnisnahme - FB 11/0035/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Somit gilt der Antrag der Fraktion „DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Aachen“ vom 11.08.2010 zur Tagesordnung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 08.09.2010 als behandelt.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Somit gilt der Antrag der Fraktion „DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Aachen“ vom 11.08.2010 zur Tagesordnung des Rates am 08.09.2010 als behandelt.

 

In Vertretung

 

 

(Rombey)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

-              „Vakante Stellen sollen innerhalb der Wiederbesetzungssperre so ausgeschrieben werden, dass die Stelle spätestens nach 6 Monaten neu besetzt wird.“ 

              Begründung:

siehe Anlage Anträge der Fraktion „DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Aachen“  vom 11.08.2010 

 

Am 10.03.2010 forderten die Mehrheitsfraktionen CDU und GRÜNE in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010 die Verwaltung auf, für die nächste Sitzung eine Vorlage zum Erlass einer Wiederbesetzungssperre für 6 Monate als sinnvolles Instrument in Bezug auf die angespannte Haushaltslage mit der Möglichkeit von Ausnahmen und Einzelfallregelungen für bestimmte Bereiche vorzubereiten. Diese Bitte wurde in der Ratssitzung am 21.04.2010 bekräftigt.

 

Grundlage der konkreten Verfahrensregelung für eine Besetzungssperre für vakante Stellen zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung ist der mehrheitlich gefasste Beschluss des Personal- und Verwaltungsausschusses in der Sitzung am 19.05.2010:

„Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Oberbürgermeister eine Besetzungssperre für die bei der Stadtverwaltung (einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen) frei werdenden Stellen gem. der beiliegenden Vorlage zu verfügen“.

Die Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt bündelt die in der Sitzung diskutierte Thematik zusammenfassend wie folgt:  „Die Ausgestaltung im Einzelnen soll der Verwaltung überlassen werden.“

 

Schon anlässlich dieser Sitzung wurde seitens der Verwaltung durch den Personal- und Organisationsdezernenten bereits deutlich gemacht, dass die vorgeschlagene Besetzungssperre in Verbindung mit Aufgabenkritik als Teil der Haushaltskonsolidierung mit eingebunden werden soll.

 

Daher wurden alle Fachbereichs- und Betriebsleitungen am 02.07.2010 schriftlich darüber informiert, dass zur Umsetzung der mit Schreiben vom 21.05.2010 vom Oberbürgermeister verfügten Besetzungssperre  u.a. Ausschreibungsverfahren zur Besetzung von Stellen- / Stellenanteilen, die der Besetzungssperre unterliegen, grundsätzlich nicht vor Ablauf von 6 Monaten ab Freiwerden bzw. nach Beschluss des Rates zur Neueinrichtung der Stelle beginnen. Der Ausnahmefall einer vorzeitigen Besetzung wurde jedoch ausdrücklich zugelassen. 


In diesem Zusammenhang sei noch einmal darauf hingewiesen, dass aufgrund des durch den Personal- und Verwaltungsausschuss beschlossenen Ausnahmekatalogs größere Bereiche der Stadtverwaltung nicht betroffen sind, z.B. Kindertagesstätten und offene Ganztagsschulen, Schulsekretariate und Schulhausmeisterdienste, Sozialraumteams, Berufsfeuerwehr.   

 

-              „Der Abbau von Stellen in der Verwaltung der Stadt Aachen und den Eigenbetrieben erfolgt nur nach vorheriger Änderung im Stellenplan durch Beschluss im Rat der Stadt Aachen“

              Begründung:

siehe Anlage Anträge der Fraktion „DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Aachen“  vom 11.08.2010

 

Diese Vorgehensweise ist im Rahmen von Stellenplanänderungen sowohl in Zeiten mit genehmigtem Haushalt als auch bei Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen  übliche Praxis und findet  - unabhängig von der aktuellen Besetzungssperrenregelung - generell immer dann statt, wenn sich der Verzicht bzw. die Einsparung von Planstellen z. B. als Ergebnis von Prozessoptimierungen ergibt.

 

-              „Eine externe Auftragsvergabe zum Ausgleich bestehender Stellenvakanzen ist ausgeschlossen, statt dessen muss eine vorzeitige Besetzung der Stelle erfolgen.“ 

              Begründung:

siehe Anlage Anträge der Fraktion „DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Aachen“  vom 11.08.2010

 

Die Verwaltungsleitung hat in den bereits erwähnten Schreiben an alle Fachbereichs- und Betriebsleitungen zum Wiederbesetzungsverfahren im Rahmen der Besetzungssperre zur Unterstützung der Haushaltskonsolidierung vom 02.07.2010 den Aspekt der externen Auftragsvergabe wie folgt fixiert:

„Eine Vergabe von Leistungen an Dritte oder eine Erhöhung der Auftragsvergaben im laufenden Geschäftsbetrieb zum Ausgleich einer bestehenden Stellenvakanz ist grundsätzlich nicht zulässig.“

 

Diese Regelungen sind angelehnt an eine entsprechende Zusage, die im Rahmen der Kooperationsvereinbarung mit der Personalvertretung zum Grundsatz der Beibehaltung eigenständiger Aufgabenerledigung gemacht und damit als  Verzicht auf weitere Privatisierungen ausgesprochen wurde.

Eine gleich lautende Bestätigung wurde gegenüber dem Gesamtpersonalrat auf sein Schreiben vom 05.08.2010 zwischenzeitlich schriftlich vorgenommen.  

Anderslautende Aussagen wurden zu keiner Zeit getroffen. Zur Vervollständigung ist lediglich zu erwähnen, dass Auftragsvergaben im lfd. Geschäftsbetrieb und organisatorische Veränderungen  aufgrund gesetzlicher Vorgaben unberührt bleiben, wie bereits in der Kooperationsvereinbarung mit dem Gesamtpersonalrat festgehalten.


Fazit:

 

Alle diese Maßnahmen sind geprägt von der Notwendigkeit zum Sparen und dem Ziel, möglichst eine Einschränkung durch die Kommunalaufsicht in den städtischen Gestaltungsmöglichkeiten zu vermeiden. Unter dieser Prämisse wurden die Umsetzungsregularien zur Besetzungssperre festgelegt.

 

Ergänzend bleibt festzuhalten, dass nicht nur mit Bezug auf die derzeitige Haushaltslage und -prognose es ständige Aufgabe der leitenden Verwaltungsebenen (OBM, Fachdezernate, Fachbereichs- und Betriebsleitungen) und des Personal- und Organisationsdezernates ist, Geschäftsabläufe zu optimieren und hierzu Veränderungen dann vorzunehmen, wenn diese dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der öffentlichen Verwaltung zuträglich sind.

 

Derartige Überlegungen bieten sich personalverträglich in besonderer Weise zum Zeitpunkt einer Stellenvakanz an. Hierzu ist jedoch ein angemessener Zeitrahmen notwendig.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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