Entscheidungsvorlage - FB 51/0051/WP16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anerkennung des Fördervereins des Bischöflichen Pius-Gymnasiums als Träger der  freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage:

Der Förderverein des Bischöflichen Pius-Gymnasium mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 21.12.2009 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII (s. Anlage 1).

 

Der Förderverein wurde am 09.05.1972 gegründet.

 

Zur Erfüllung der Aufgaben nach § 1 SGB VIII – das Recht auf Erziehung zu gewährleisten und die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern - unterstützt der Förderverein nach eigenen Angaben die SchülerInnen des Pius-Gymnasium im bildenden, erzieherischen und außerschulischen Bereich.

 

Mit seinen unterschiedlichen Aktivitäten leistet der Verein Jugendhilfe im Sinne der Jugendarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und der Förderung der Erziehung in der Familie.

 

Mit dieser Zielrichtung ist der Verein seit mehr als einem Jahrzehnt tätig.

 

Der Förderverein unterstützt Aufgaben bzw. nimmt Aufgaben in den unten genannten Arbeitsbereichen wahr:

 

Kontinuierliche Angebote / Aktivitäten:

?         Außerunterrichtliche Arbeitsgemeinschaften in den Bereichen Sport, Musik, Theater usw.

?         Silentium

?         Mittagsverpflegung

?         Projekt: „Schüler helfen Schüler“

?         Medienzentrum / Bücherei

?         Musikalische Erziehung: Pius Kids Orchester und Pius Big Band

?         Arbeitsgemeinschaft Bühnentechnik

?         Europa Projekt

 

Die verschiedenen Leistungen und materiellen Unterstützungen des Fördervereins des Bischöflichen Pius-Gymnasium ermöglichen Bildung im außerschulischen Bereich und tragen zur  Persönlichkeitsentwicklung bei. Die skizzierten Tätigkeitsfelder beinhalten einen umfassenden Erziehungsauftrag, wodurch junge Menschen befähigt werden, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, ihre Persönlichkeit zu entfalten, die Würde des Menschen zu achten und ihre Pflichten gegenüber den Mitmenschen in Familie, Gesellschaft und Staat zu erfüllen.

 

Zur Realisierung der verschiedenen Aktivitäten sind im Förderverein ehrenamtliche Mitarbeiter, LehrerInnen des Pius- Gymnasium sowie beauftragte fachkompetente Organisationen tätig.

Die Arbeit des Trägers als auch das Engagement der handelnden Personen werden als besonders erwähnenswerte Aktivitäten eingeschätzt.

 

2. Stellungnahme der Fachverwaltung:

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe darf nur erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.4.1994 und der Entscheidung des Kinder- und Jugendhilfeausschuss der Stadt Aachen vom 20.12.1994 erfüllt sind.

 

Sie sind in der beiliegenden Matrix aufgelistet (s. Anlage 2).

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfordert eine deutliche Abgrenzung von Jugendhilfe zu Schule. Wegen der engen sachlichen und räumlichen Zielsetzung des Fördervereins zum Pius-Gymnasium hat der FB 45 / 301 daher das Rechtsamt gebeten zu prüfen, ob unter diesem Aspekt die gesetzlichen Anforderungen gegeben sind. Dies hat das Rechtsamt mit Schreiben vom 2.9.2010 bestätigt.

 

Danach erfüllt der Träger die Anforderungen. Die Fachverwaltung FB 45 / 301 empfiehlt die Anerkennung des Fördervereins des Pius-Gymnasium als Träger der freien Jugendhilfe.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Maßnahme:

___________________________________________________________

 

 

___________________________________________________________

Investitionskosten

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Maßnahme über 150 T€: Liegt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor?

ja/nein

 

c.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

d.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Folgekosten

 

 

 

Aufwand

 

 

 

 

Personalkosten

 

__________€

 

Sachkosten

 

 

__________€

 

Abschreibung

 

__________€

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme:

 

 

__________€

 

 

 

 

 

c.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

 

 

 

 

Konsumtiv

 

 

 

a.

Im Haushalt?

ja/nein

__________€

b.

Konsolidierung?

ja/nein

__________€

c.

Personalkosten

 

__________€

d.

Sachkosten

 

 

__________€

e.

Wenn bei a. nein: Deckung?

 

 

 

Maßnahme

 

 

__________€

 

 

 

 

 

f.

Dauer

 

Jahre

 

g.

Zuschüsse

 

 

__________€

 

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Anlagen

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